Rahmenvertrag über die Montage, Austausch und Instandhaltung von Verteil- und Messgeräten, Rauchwarnmeldern sowie der Funk-Infrastruktur
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Key information
Overview
Installation von Verteil- und Messgeräten in Wohnobjekten und sonstigen Objekten und deren anschließende Instandhaltung, Austausch und Ablesung
Diverse Objektadressen im Stadtgebiet Leipzig, Leipzig, 04103, Leipzig, Germany
1. Die Kommunikation im Vergabeverfahren: Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform evergabe.de. Informationen über Änderungen der Bekanntmachung/Vergabeunterlagen sowie nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z.B. Bieterinformation) werden elektonisch über evergabe.de bereitgestellt. Auch die Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen müssen elektronisch über evergabe.de gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über die Plattform. Werden die erforderlichen Unterlagen ohne Registrierung kostenfrei durch die Bewerber/Bieter heruntergeladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über mögliche Änderungen zur Vergabe. Die Bewerber/Bieter haben sich über alle eingestellten Hinweise/Antworten/Änderungen eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. Informationen zu den technischen Anforderungen und Hilfe bei technischen Problemen erhalten Sie unter evergabe.de. 2. Auskünfte/Rückfragen zum Verfahren: Bieterfragen sind spätestens bis zum 16.10.2026 einzureichen. 3. Werden im Vergabeverfahren mehrere Versionen der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt, ist zwingend die aktuellste Version zur Angebotsabgabe zu verwenden. Andernfalls kann das Angebot ausgeschlossen werden. 4. Die Einreichung der Angebote per Telefax, E-Mail oder über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist nicht zulässig. Die elektronische Angebotsabgabe ist nur elektronisch in Textform, mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur zugelassen. Angebotsschreiben und Eigenerklärungen sind in Textform zu zeichnen. 5. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. 6. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen. 7. Abweichende Vertragsbedingungen des Auftragnehmers werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Auftraggeber ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt ausnahmslos, auch in Fällen, in denen der Auftragnehmer im Rahmen der Auftragserteilung auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und der Auftraggeber diesen nicht ausdrücklich widerspricht. 8. Nicht deutschsprachigen Nachweisen ist eine Übersetzung in Deutsch beizufügen. 9. Allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt. 10. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der: - die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, - alle Mitglieder aufgeführt sind, - ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und - die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird (Formular 234). 11. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. 12. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit (hierzu ist Formular 235 vorzulegen), so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, ohne sich auf deren technische, wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit zum Nachweis der Eignung zu berufen, sind für diese Nachunternehmer mit dem Angebot lediglich die geforderten Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sowie zur Einhaltung der Vorgaben des Artikels 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorzulegen. 13. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Kapazitäten eines Dritten gemäß § 47 VgV beruft, ist nachzuweisen, dass die erforderlichen Ressourcen für die Auftragsausführung tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist die Verpflichtungserklärung (Formular 236) auf gesondertes Verlangen vorzulegen. 14. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. 15. Die vorstehenden Regelungen zu Bietergemeinschaften, Nachunternehmern sowie zur Eignungsleihe gelten für sämtliche geforderten Eignungskriterien. Bei Nachunternehmern, deren Leistungsfähigkeit nicht zum Nachweis der Eignung herangezogen wird, sind ausschließlich die ausdrücklich hierfür geforderten Erklärungen vorzulegen. 16. Soweit für die Ausführung einzelner Leistungsbestandteile gesetzliche Erlaubnisse, Zulassungen oder Zertifizierungen erforderlich sind, behält sich der Auftraggeber vor, entsprechende Nachweise der vorgesehenen Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen anzufordern. 17. Ausschreibende Stelle ist die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH, welche für ihr Tochterunternehmen, die WSL Wohnen & Service Leipzig GmbH, das Vergabeverfahren durchführt. Die ausschreibende Stelle übernimmt ausschließlich die Durchführung des Ausschreibungsverfahrens. Vertragspartner des späteren Auftragnehmers wird ausschließlich die WSL Wohnen & Service Leipzig GmbH. Durch die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren wird kein Vertragsverhältnis mit der ausschreibenden Stelle begründet.
Die WSL Wohnen & Service Leipzig GmbH beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags zur Montage, Austausch und Instandhaltung von Verteil- und Messgeräten, Rauchwarnmeldern sowie zur Funk-Infrastruktur. Der Auftraggeber befasst sich seit mehreren Jahren mit Dienstleistungen rund um Heizenergie- und Hausnebenkostenabrechnungen sowie mit der Ausstattung modernster digitaler Messtechnik und Funk-Infrastruktur zur Erfassung und Übermittlung der Verbrauchswerte. Der Auftraggeber erbringt diese Leistungen überwiegend für seine Muttergesellschaft, die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft, und vereinzelt für Drittkunden. Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Erbringung der Leistungen zur Montage von Messtechnik, Rauchwarnmeldern und Funk-Infrastruktur sowie aller damit verbundenen Leistungen, einschließlich der gelegentlichen Montage von Funk-Rauchwarnmeldern. Der ausgeschriebene Rahmenvertrag umfasst insbesondere folgende Leistungen: - Montage von Heizkostenverteilern - Montage von Messkapsel-Wasserzählern - Montage von Aufputz-Wasserzählern - Montage von Ventil-Wasserzählern inkl. der benötigten Zubehörteile - Montage von Haus- bzw. Großwasserzählern - Montage und Inbetriebnahme von Wärmemengenzählern - Montage von Wärmemengenzählern - Montage und Inbetriebnahme Funkimpulsmodul für einen Wärmemengenzähler - Erstmontage von Funk-Rauchwarnmeldern - Montage/ Wiedermontage von Funk-Rauchwarnmeldern - Wartung von konventionellen Rauchwarnmeldern - Funk-Infrastruktur: Montage eines batteriebetriebenen Gateways; Montage eines batteriebetriebenen Knoten bzw. Datensammlers; Tausch der Batterie in einem Gateway oder Repeater bzw. Datensammler; Durchführung einer Datenauslesung eines Netzwerks vor Ort; Durchführung einer Datenauslesung mittels Walkby; Funknetz-Reparatur - Instandhaltungsleistungen Die WSL beabsichtigt, jährlich ca. 40.000 Messgeräte auszutauschen. Es handelt sich hierbei um einen Schätzwert und keine garantierte Abrufmenge. Ein Anspruch auf Ausschöpfung des geschätzten Leistungsumfangs besteht nicht. Die WSL beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages mit mehreren, maximal 5 Auftragnehmern. Die Festlaufzeit soll 2 Jahre betragen, wobei der Auftraggeber zur 2-maligen Ausübung einer Verlängerungsoption berechtigt ist, durch welche sich die Laufzeit des Vertrages um jeweils ein weiteres Jahr verlängert.
Diverse Objektadressen im Stadtgebiet Leipzig, Leipzig, 04103, Leipzig, Germany
Stadtgebiet Leipzig, Leipzig, 04103, Leipzig, Germany
Ausschreibende Stelle ist die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH, welche für ihr Tochterunternehmen, die WSL Wohnen & Service Leipzig GmbH, das Vergabeverfahren durchführt. Die ausschreibende Stelle übernimmt ausschließlich die Durchführung des Ausschreibungsverfahrens. Vertragspartner des späteren Auftragnehmers wird ausschließlich die WSL Wohnen & Service Leipzig GmbH. Durch die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren wird kein Vertragsverhältnis mit der ausschreibenden Stelle begründet.