Rahmenvertrag Innovation
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Key information
Overview
Innovation ist ein Schlüssel zur Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit - das gilt nicht nur für Unternehmen, sondern in besonderem Maße auch für die Deutsche Bundesbank. Mit Blick auf die Geschwindigkeit der technologischen Entwicklungen sowie auch der zunehmenden Notwendigkeit effizienter und agiler Prozesse ist die Etablierung eines leistungsfähigen Innovationsmanagements essenziell. Zudem stellt die Digitalisierung öffentliche Institutionen vor große Herausforderungen, bietet aber gleichzeitig enorme Chancen zur Modernisierung und Effizienzsteigerung. Mit diesem Rahmenvertrag soll eine langfristige, strukturierte und bedarfsgerechte Unterstützung sichergestellt werden, welche eine kontinuierliche Innovationsfähigkeit gewährleistet. Dies ermöglicht: - Bessere Akzeptanz und erfolgreiche Einführung von Innovationen in der Organisation. - Erprobung und gezielte Nutzung neuer Technologien durch Prototyping und Proof of Concepts (PoC). - Effektive Vernetzung und Wissensaustausch innerhalb der Organisation sowie mit externen Partnern. - Nachhaltige Verankerung von Innovationskultur durch Changemanagement und Kommunikation. Die bisherigen Anstrengungen - hierunter große Infrastrukturprojekte wie der Aufbau einer integrierten Daten- und Analyseplattform (IDA) oder auch das Programm "Journey to Cloud" (J2C), mit dem die Bundesbank die technische Infrastruktur und organisatorische Rahmenbedingungen für die Bereitstellung und Nutzung von Cloud-Services schafft - gilt es fortzusetzen und in den Kernleistungen der Deutschen Bundesbank zu intensivieren. Für den Digitalisierungsprozess hat sich die Bank vier Prinzipien zu Eigen gemacht, die Orientierung bei der Transformation geben und eine Grundlage für diesen Rahmenvertrag darstellen: i. Digital-by-default, ii. User-centricity, iii. Co-creation, iv. Once-only . Verstärkt durch Verankerung des Innovationsmanagements in Organisationseinheiten (z. B. dem Team von Teams InnoWerk im Zentralbereich Strategie & Innovation, der Abteilung B 9 Innovation und Evaluation im Zentralbereich Bankenaufsicht) und der Bildung von speziellen Teams wie einem Team zur Unterstützung der Nutzung von künstlicher Intelligenz (z. B. dem Service & Community Center for Artificial Intelligence - SCAI) oder auch dem Kompetenzzentrum Prozesse (KPro), durchdringen Digitalisierung und Innovation die Organisation. Als weitere Säule kann der Ausbau des nationalen und internationalen Innovations-Ökosystems gesehen werden. Dabei sind die Projekte des Eurosystems rund um den digitalen Euro oder auch die Initiative der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) zur Errichtung eines weltweiten Innovationsnetzwerkes (Netzwerk der BIS Innovation Hubs) hervorzuheben. Der Hub für das Eurosystem wird von der Bundesbank in enger Partnerschaft sowie geteilter Verantwortung mit der Banque de France in Frankfurt und Paris betrieben. Darüber hinaus hat sich ein breites Verständnis von Innovation innerhalb der Deutschen Bundesbank durchgesetzt: Dieses ist nicht nur technologieorientiert, sondern bezieht sich auch auf moderne Arbeitsweisen und die sich verändernde Kultur, in der Herausforderungen angegangen und Lösungen entwickelt werden. Die Spannweite der Innovation reicht von kleineren kontinuierlichen, durchaus auch prozessualen Verbesserungen über Exploration von Zukunftstechnologien und deren Auswirkungen auf das Zentralbankwesen bis hin zur Einführung großer Infrastrukturanwendungen oder der gesamtheitlichen Neukonzeption von Serviceangeboten. Neben der bisherigen Auseinandersetzung mit technologiegetriebenen Trends (im Rahmen des Bundesbank Trendradar) soll in Zukunft vermehrt durch Methoden der strategischen Vorausschau (u. a. Szenarioanalysen) eine Beobachtung der Markt- und Umfeld-Entwicklungen erfolgen. Ziel ist es, Innovation und Digitalisierung vollumfänglich und auf die Bedürfnisse einer Zentralbank zugeschnitten zu fördern, um so auch die Gesamtbankstrategie und -transformation umzusetzen.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63MNNC# 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet; 3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können; 4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden; 5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren; 6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung); 8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.