Rahmenvertrag für Firmenfitness

cn-standardContract or concession notice – standard regime00491581-2026BGBG-Phoenics GmbH
Estimated value€2,220,000
DeadlineExpired22 Jul 2026, 08:00
Competition00 participants
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Identifier
Contract type
Deadline
22 Jul 2026, 08:00
CPV codes
85100000 - Health services85140000 - Miscellaneous health services85147000 - Company health services
Status
Active
Notice type
cn-standardContract or concession notice – standard regime
Source
Estimated value
€2,220,000
Publication date
15 Jul 2026, 22:00

Overview

Gegenstand dieser Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für einen Firmenfitness-Verbundpartner zur Bereitstellung eines flexiblen, digitalen und flächendeckenden Gesundheits- und Fitnessangebots für die Mitarbeitenden der BG-Phoenics GmbH. Der Leistungsabruf ist ab August 2026 geplant. Der Vertrag gilt für eine voraussichtliche Laufzeit von 48 Monaten.

Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangenen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv

Contracting authorities1

BG

UNKNOWN 6264ac91-f213-415f-81bf-b5e859a4ac90

deHannover, Germany
[email protected]

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.