Rahmenvertrag für Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich UV Nexus Programm
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Key information
Overview
Rahmenvertrag für Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich UV Nexus Programm für den Zeitraum Mai 2026 bis April 2030 mit Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr. Ziel der eingeleiteten Ausschreibung ist es, einen Auftragnehmer zu beauftragen, der zusammen mit den Akteuren innerhalb des Programms „UV Nexus 2032“ die Programmleitung in enger Abstimmung mit den Führungskräften und gemeinsam mit Vertretern des Kunden übernimmt, der die Kooperationspartner berät und konkrete Vorschläge zur Definition der aktuellen und künftigen Ziele und deren Umsetzung vorbereitet, mit den Kooperationspartner abstimmt, diskutiert und jeweils bedarfsentsprechend personelle Ressourcen zur zielgerichteten effizienten Unterstützung insbesondere in Bezug auf die Gesamtkoordinierung des Programms sowie in Bezug auf die Projektleitung von Teilprojekten und Projekten innerhalb des Programms bereitstellt.
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
25 May 2026, 22:00
Award decision
Award decision
31 May 2026, 22:00
Contract start date
Deadline
22 Jun 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
23 Jun 2026, 09:32
Dispatch date
Milestone
24 Jun 2026, 22:00
Publication date
Publication
30 May 2030, 22:00
Contract end date
Deadline
None recorded.