Rahmenvertrag Elektrotechnik hausseitig in den Objekten der Stadt Wien - Wiener Wohnen
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Key information
Overview
Instandsetzung bzw. Erneuerung der Elektrosteigleitungen und Außenbeleuchtungen
Auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß §§ 21 bzw. 194 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes 2018 wird ausdrücklich hingewiesen. §§ 21 bzw. 194 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes 2018 verpflichtet Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz) ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung betreffend ihre Berufsqualifikation einholen müssen, ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls aber vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten. Für reglementierte Gewerbe (§ 94 der Gewerbeordnung 1994) wird diesbezüglich auf die §§ 373a bis 373e der Gewerbeordnung 1994 hingewiesen.
08 Jun 2026, 12:42
Dispatch date
Milestone
08 Jun 2026, 22:00
Publication date
Publication
30 Jun 2026, 07:00
Submission deadline
Deadline
12 Dec 2026, 22:00
Contract start date
Deadline
None recorded.