Rahmenvertrag Einbau Schotterkästen

CN-SEC-STDContract notice – sectoral directive, standard regimeinf1-0494-2026BMBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
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Deadline25 days left6 Nov 2026, 09:00
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Key information

Identifier
Contract type
—
Deadline
6 Nov 2026, 09:00
CPV codes
45234122 - Underground railway works
Status
UNKN
Notice type
CN-SEC-STDContract notice – sectoral directive, standard regime
Estimated value
—
Publication date
6 Oct 2026, 07:41

Overview

-Einbau Schotterkästen - Durchführung Schotterschürfungen

Berlin, 10179, Berlin, Germany

1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden Vergabeverfahren (Allgemeine Verfahrenshinweise Verhandlungsverfahren) bei. Die hierin enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die Besonderheiten, die zu beachten sind. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. - bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 4. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung. 5. Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich als Bewerber-/Bieternachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende Dokument und die Ziffer, auf die sich die Bewerber-/Bieterfrage bezieht, sind zu benennen. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 5 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung genannten Frist zum Eingang der Teilnahmeanträge bzw. vor der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Angebotsfrist an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per E-Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten. 7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern zum TNW/Angebot sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen. 8. Die Bewerber/Bieter müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend. 9. Sofern ein Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. 10. Bewerber/Bewerbergemeinschaften dürfen nur einen Teilnahmeantrag und ein Angebot einreichen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft dürfen zudem nicht zugleich als Einzelbewerber oder als Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft am Verfahren teilnehmen. 11. Die unter "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes / Ausschlussgründe und Eignungskriterien" benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (nachfolgend auch "BewGe") in einem gesonderten Formular "Eigenerklärung zur Eignung EU" vorzulegen. 12. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen an die unter der Rubrik "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes/Eignungskriterien" werden die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft gesamthaft ausgewertet und betrachtet. 13. Bewerbergemeinschaften haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/Bietergemeinschaften" zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 14. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 15. Wenn sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft für die Eignung auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens stützen möchte (eines Nachunternehmers, eines Dritten oder eines verbundenen Konzernunternehmens (sogenannte Eignungsleihe)), dann müssen für dieses eignungsleihgebende Unternehmen zusätzlich folgende Unterlagen eingereicht werden: 'Verpflichtungserklärung Eignungsleihe EU' - insoweit auf dessen Leistungsfähigkeit Bezug genommen wird. Hierin muss das eignungsleihgebende Unternehmen auch erklären, dass es dem Bewerber im Auftragsfalle die entsprechenden Kapazitäten und ggf. die betreffenden Fähigkeiten höchstpersönlich tatsächlich zur Verfügung stellt. 16. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen (eignungsleihgebenden) Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses zusätzlich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. 17. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 18. Sofern zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen Unterauftragnehmer/ Nachunternehmer vorgesehen sind, ist das Formblatt "Unterauftrag-/ Nachunternehmerleistung" einzureichen. 19. Der Teilnahmeantrag muss fristgemäß, also vor Ablauf der Teilnahmefrist (s. Angaben zur Einreichung) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. 20. Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: a.)Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. 21. Die geeigneten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. 22. Der AG behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. 23. Mögliche Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der Zeit vom 16.11.2026 bis 23.11.2026 statt. 24. Der AG behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere auch der Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu verhandeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden den Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese aufgefordert überarbeitete verbindliche Angebote abzugeben. 25. Datenschutz: Der Bewerber/Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bewerber/Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend der Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).

siehe Leistungsbeschreibung

Berlin, 10179, Berlin, Germany

1. Die Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich elektronisch über die angegebene Vergabeplattform bzw. das dazugehörige Bietercockpit (elektronischer Abgabe-Workflow) einzureichen. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen/Angeboten in Schriftform, per E-Mail, Fax oder als Anlage über die Nachrichtenfunktion des Bietercockpits ist unzulässig. 2. Der AG behält sich vor, die Angebote in einer oder mehreren Runden zu verhandeln. Der AG behält sich jedoch auch vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen der eingegangenen Angebote zu treten. 3. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber ein mit Positionen und mit Mengen versehendes Leistungsverzeichnis. Im Leistungsverzeichnis sind die Einheitspreise einzutragen. 4. Das geschätzte Rahmenvertragsvolumen beträgt 2,126 Mio. Euro für die Dauer der Laufzeit von 36 Monaten. Es kann sich jedoch auf bis zu 2 verschiedene Rahmenvertragspartner aufteilen. Jede Firma kann höchstens ein Wertlos erhalten. 5. Im Ergebnis dieser Ausschreibung erfolgt die Zuschlagserteilung entsprechend der nachfolgend genannten Aufteilung an die wirtschaftlichsten Bieter (Wirtschaftsteilnehmer). Aufteilung des Gesamtvolumens auf die Teillose: Anteil Wirtschaftsteilnehmer 1 Höchstwert 1.275.600,00 EUR Anteil Wirtschaftsteilnehmer 2 Höchstwert 850.400,00 EUR Für die abzuschließende Rahmenvereinbarung dürfen Einzelabrufe nur bis zum Erreichen des jeweilig genannten Höchstwertes (Zielwert) erfolgen. Die zwei besten Angebote erhalten den Zuschlag. Die abzuschließenden Rahmenvereinbarungen werden anhand des Rankings gem. Preisspiegel auf diese Angebote verteilt. Maßgebliches Zuschlagskriterium ist ausschließlich der angebotene Preis. Beispiel: Rang 1 = niedrigster Preis = Zuschlag Anteil Wirtschaftsteilnehmer 1, Rang 2 = zweitniedrigster Preis = Zuschlag Anteil Wirtschaftsteilnehmer 2) Wenn mehrere Bieter ein gleichrangiges Angebot abgegeben haben, werden die entsprechenden Anteile wertmäßig addiert und zu gleichen Teilen an die betreffenden Bieter vergeben. Beispiel: Bieter A und Bieter B reichen ein Angebot über 2.000.000,00 EUR ein und liegen im Preisranking somit beide auf Rang1 (niedrigster Preis). Die Wertlose 1 und 2 werden addiert (1.275.600,00 + 850.400,00 EUR) und zu gleichen Teilen i. H. v. 1.063.000 EUR (2.126.000,00 / 2) auf Bieter A und Bieter B verteilt. Wenn weniger als 2 Bieter ein Angebot einreichen, werden die übrigen Anteile wertmäßig addiert und zu gleichen Teilen auf alle beteiligten Bieter vergeben. Beispiel: 1 Bieter reicht ein Angebot ein. Das Wertlos 2 (850.400 EUR) wird auf das Wertlos 1 (1.275.600 EUR) aufaddiert, sodass in diesem Fall das Wertlos 1 einen Gesamtwert von 2.126.000 EUR beinhaltet. 6. Der jeweilig vereinbarte Zielwert (Höchstwert) sowie die im Leistungsverzeichnis genannten Schätzmengen, dienen der Planung und stellen für den Auftraggeber keine Bestellverpflichtung dar. Auf die Ausschöpfung des vollen Zielwertes (Höchstwertes) oder der genannten Schätzmengen besteht keine Abnahmeverpflichtungen seitens des AG. 7. Es wird nur ein Hauptangebot zugelassen. Die Einreichung von mehreren Hauptangeboten ist ausgeschlossen. 8. Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen, hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (Bietercockpit) zu erfolgen. Diese sollten zeitnah und möglichst bis spätestens 5 Werktage vor dem Ende der v. g. Angebotsfrist/Teilnahmefrist eingereicht werden. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. 9. Der AG wird etwaige Informationen, die Beantwortung von Bieterfragen sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform veröffentlichen.

Contracting authorities1

Lots1

Documentation0

The source system does not support document syncing.

Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.