Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Lizenzen für das Tool CheckMK in Los 1 und korrespondierender Dienstleistung in Los 2
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Key information
Overview
Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Für eine effiziente Prozesssteuerung sind im Zeitalter der digitalen Kommunikation zentrale Elemente notwendig, um sowohl intern als auch ARD-weit Prozesse digital planen, durchführen und umsetzen zu können. Beim Südwestrundfunk und den bezugsberechtigten Landesrundfunkanstalten sind derzeit unterschiedliche Softwarelösungen für das Netzwerkmanagement im Einsatz. Flächendeckend ist bei einer Vielzahl der Bezugsberechtigten bereits das Netzwerkmanagement-Tool CheckMK im Einsatz und tief in die Systemlandschaft integriert. Im Rahmen der ARD-Strukturreform soll eine ganzheitliche Lösung über die gesamte ARD etabliert werden. Hierzu sollen für den Südwestrundfunk und weitere bezugsberechtigte Landesrundfunkanstalten Services für das Produkt Checkmk beschafft werden. Des Weiteren benötigen die Bezugsberechtigten weiterführenden Dienstleistungen wie Beratungen und Support im Bereich des Netzwerkmanagements und zu dem Produkt CheckMK. Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber und die bezugsberechtigten Rundfunkanstalten beabsichtigten daher eine Beschaffung in zwei Losen: • Los 1: Services für das Produkt Checkmk inkl. Support • Los 2: Entwicklung und Beratung im Bereich Checkmk An die vom Auftragnehmer bereitzustellenden Leistungen stellt der Auftraggeber (SWR) / Bezugsberechtigte die nachfolgend genannten wesentlichen Anforderungen: Los 1: - Vertrag Rahmenvereinbarung über die Grundlaufzeit von 24 Monaten - Lieferleistungen Services des Produkts Checkmk inkl. Support auf Zeit. - Optionale Zusatzleistungen Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 auf dann 36 Monate Verlängerung der Rahmenvereinbarung um weitere 12 auf insgesamt 48 Monate Vorauszahlungsbürgschaft Leistungen gem. den Anforderungen der technischen Leistungsbeschreibung (siehe Vertragsunterlagen und Anlage 17 – Leistungs- und Preisblatt für Los 1) Die Abnahmemengen für Los 1 sind in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 5.6 Abnahmemengen dargestellt: Abnahmemengen Anzahl Services in Stück für Checkmk inkl. Support: Mindestabnahmemenge: 1.000.000 Stück, Geplante Abnahmemenge: 1.400.000 Stück, Optionale Höchstabnahmemenge: 1.800.000 Stück Abnahmemengen Checkmk Synthetic Monitoring: Mindestabnahmemenge: 10 Stück, Geplante Abnahmemenge: 200 Stück, Optionale Höchstabnahmemenge: 500 Stück Abnahmemengen virtuelle Appliances: Mindestabnahmemenge: 0 Stück, Geplante Abnahmemenge: 0 Stück, Optionale Höchstabnahmemenge: 1 Stück je Lizenzstaffel bis 600.000 Services Los 2: - Vertrag Rahmenvereinbarung über die Grundlaufzeit von 24 Monaten - Dienstleistungen Beratungs- und Unterstützungsleistungen zum Produkt Checkmk aus Los 1 Entwicklungs-, Migrations- und Integrationsleistungen - Optionale Zusatzleistungen Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 auf dann 36 Monate Verlängerung der Rahmenvereinbarung um weitere 12 auf insgesamt 48 Monate Leistungen gem. den Anforderungen der technischen Leistungsbeschreibung (siehe Vertragsunterlagen und Anlage 21 – Leistungs- und Preisblatt für Los 2) Die Abnahmemengen für Los 2 sind in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 6.8 Abnahmemengen dargestellt: Abnahmemengen Dienstleistung in Stunden: Mindestabnahmemenge: 200 Stunden, Geplante Abnahmemenge: 400 Stunden, Optionale Höchstabnahmemenge: 600 Stunden Abnahmemengen Nebenkostenpauschale (inkl. Reisezeiten) pro Vor-Ort-Einsatz: Mindestabnahmemenge: 0 Stunden, Geplante Abnahmemenge: 0 Stunden, Optionale Höchstabnahmemenge: 10 Stunden Der Start der Rahmenvereinbarung je Los ist für den 01.03.2027 geplant. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Auftraggeber die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt: • Deutschlandradio (DR) • Hessischen Rundfunk (HR) • ARD-Sternpunkt (vertreten durch HR) • Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) • Norddeutscher Rundfunk (NDR) • Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) • ARD-POC + Text (vertreten durch RBB) • IVZ (vertreten durch RBB) • Saarländischer Rundfunk (SR) • Südwestrundfunk (SWR) • Westdeutscher Rundfunk (WDR) Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los. Die Rahmenvereinbarungen werden mit einer Grundlaufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 12 Monate abgeschlossen.
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.