Rahmenvereinbarung über Sicherheitsdienstleistungen
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Key information
Overview
Rahmenvereinbarung über Sicherheitsdienstleistungen am Standort Ronneburg der Wismut GmbH
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Mit dem Erbringen der Leistung steht der Auftragnehmer im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Die Leistungserbringung ist deshalb so zu gestalten, dass das öffentliche Ansehen der Wismut GmbH nicht negativ beeinträchtigt wird. Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Bieter - zu aktivem und präventivem Vorgehen gegen jegliche Form von Diskriminierung, Extremismus, Hass und Hetze, - seine Mitarbeitenden zu bestärken, stets zu einer Kultur und Atmosphäre des gegenseitigen Respekts und der Akzeptanz im Sinne eines solidarischen Miteinanders beizutragen, - nur solche Mitarbeitende einzusetzen, die durch ihr Auftreten, Verhalten und Erscheinungsbild dazu beitragen, die Reputation der Wismut GmbH als Bundesunternehmen mit besonderer Verantwortung gegenüber Staat, Öffentlichkeit und Umwelt zu gewährleisten, - bei Bekanntwerden diskriminierender Vorfälle diese unverzüglich zu thematisieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.