Rahmenvereinbarung über Schülerbeförderungsleistungen
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Key information
Overview
Rahmenvereinbarung über Schülerbeförderungsleistungen
verschiedene Schulen Kreis Viersen, 00000, Viersen, Germany
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird; 2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem o.g. Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren; 3. Jeder Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die in dieser Bekanntmachung genannten Nachweise und Erklärungen entsprechend vorzulegen. 4. Jeder Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat mit dem Angebot zusätzlich die Eigenerklärung-Sanktionen-EU (unterschrieben) und die Abfrage KMU vorzulegen. 5. Zur Bestätigung der Zuverlässigkeit hat der Bieter die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124_LD) mit dem Angebot einzureichen. 6. Die Fahrzeuge müssen den jeweils gültigen Bestimmungen der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr sowie der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechen. Sie dürfen zum Stichtag 27.07.2026 nicht älter als 10 Jahre sein (Ausnahme: Kraftomnibusse dürfen max. 15 Jahre alt sein). Nachweis durch Vorlage der Fahrzeugscheine.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Schülerbeförderungsleistungen für Taxi-, OGS-, Schwimm- und Sportfahrten und sonstige Fahrten
Da der Rahmenvertrag mit allen geeigneten Bietern geschlossen wird, erfolgt die Zuschlagsentscheidung ausschließlich auf Grundlage der Eignungsprüfung. Eine wirtschaftliche Wertung von Preisen findet auf Rahmenvereinbarungsebene nicht statt.