Rahmenvereinbarung über Flachdetektorsysteme
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Overview
Rahmenvereinbarung über Flachdetektorsysteme
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 23 oder 24 VSVgV vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat daher zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe", welches mit dem Teilnahmeantrag einzureichen ist. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen. Eigenerklärung Sanktionen Russland Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland", welches mit dem Teilnahmeantrag einzureichen ist. Unternehmensdaten Die Anlage "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Teilnahmeantrag beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen rein statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und im Falle der Eignungsleihe ist die Anlage "Unternehmensdaten" für jedes beteiligte Unternehmen einzureichen. Verifizierende Teststellung Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, nach Abschluss der Verhandlungen und nach Auswertung der finalen Angebote vor Zuschlagserteilung eine verifizierende Teststellung durchzuführen. Das Ziel der Bemusterung ist die Verifizierung der geforderten Leistungsmerkmale aus der Leistungsbeschreibung (Mindestanforderungen) sowie der Angaben im Rahmen des "Kriterienkatalog Leistung" (Bewertungskriterien). Ein Anspruch der Bieter auf Durchführung einer Teststellung besteht nicht. Der Zuschlag kann ohne vorherige Teststellung auf Basis der eingereichten finalen Angebote erteilt werden. Sofern eine verifizierende Bemusterung durchgeführt wird, erfolgt diese nur mit dem finalen Angebot des Bieters, der nach Auswertung der finalen schriftlichen Angebote für den Zuschlag in Betracht kommt. Das Mustersystem ist somit nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Aufforderung durch das Beschaffungsamt vorzustellen. Der Bieter erhält die Aufforderung zur Vorstellung spätestens 4 Wochen vor Durchführung der Teststellung. Im Fall einer Aufforderung ist ein entsprechendes Testgerät der BPOL in Fuldatal für 30 Tage zur Verfügung zu stellen. Die Dauer der Teststellung ist auf max. einen Tag beschränkt und findet in deutscher Sprache statt. Von der Auftraggeberseite (BPOL + Beschaffungsamt) werden maximal 12 Personen teilnehmen, um in die Bedienung und Funktionen des Gerätes eingewiesen zu werden. Wird das System nicht entsprechend der Aufforderung zur Teststellung zur Verfügung gestellt oder erfüllt das System im Rahmen der Teststellung nicht die in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestanforderungen wird das Angebot von der weiteren Prüfung und Wertung ausgeschlossen. Im Falle nicht verifizierbarer Angaben im Rahmen des "Kriterienkatalog Leistung" erfolgt der Ansatz einer geringeren Punktzahl bei dem jeweiligen Bewertungskriterium. Eine Vergütung der Teststellung erfolgt nicht. Das Muster des nach Auswertung der schriftlichen Angebote für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieters wird nicht zurückgesandt und verbleibt als Liefermuster beim Bedarfsträger. Die Bereitstellung und der Verbleib des Liefermusters sind mit den Angebotspreisen abgegolten. Bitte beachten Sie auch § 11 des Dokuments "Rahmenvereinbarung".