Rahmenvereinbarung über die Vermittlung / Lieferung von Software-Lizenzen (kurz: „WrWKS_Software-Lizenzen“)
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Key information
Overview
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (RV) mit einem Unternehmer über die Vermittlung bzw. Lieferung von Softwareprodukten und Software-Lizenzen für diverse Softwareprodukte einschließlich Beratung, Prüfung, ggf. Verhandlung und Management von Lizenzen für den AG.
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: Auftragsbekanntmachung – allgemeine Richtlinie, Standardregelung Formulartyp: Wettbewerb Kennung des Verfahrens: 7e4974a9-5621-4aa8-b811-876cdac0176b Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4a8a2c76-0417-43e3-9b0a-e9175bc9b0f8 Version der Bekanntmachung: 01 Interne Kennung: AS 2026.00004
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren Rechtsgrundlage des Verfahrens: Richtlinie 2014/24/EU
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (RV) mit einem Unternehmer über die Vermittlung bzw. Lieferung von Softwareprodukten und Software-Lizenzen für diverse Softwareprodukte einschließlich Beratung, Prüfung, ggf. Verhandlung und Management von Lizenzen für den AG. Interne Kennung: 1 Erfüllungsort: Wien (AT130), Österreich Datum des Beginns: 2027-03-15+02:00 Laufzeit: 36 Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.wien.gv.at/Vergabeportal/Detail/257372 Adresse für die Einreichung: https://www.wien.gv.at/Vergabeportal/Detail/257372 Zusätzliche Informationen: Hinweis zu Abschnitt IV "Laufzeit der Rahmenvereinbarung": Abhängig vom Gang des Vergabeverfahrens kann es sein, dass der Beginn der Rahmenvereinbarung auch vor oder nach dem 15.03.2027 liegt. Hinweis zu Abschnitt IV.2 "Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber": Abhängig vom Gang des Vergabeverfahrens kann es sein, dass die Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber über- oder unterschritten werden kann. Hinweis zu Abschnitt IV.2 "Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Teilnehmer": Abhängig vom Gang des Vergabeverfahrens kann es sein, dass die Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Teilnehmer über- oder unterschritten werden kann.