Rahmenvereinbarung über die Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung im Rahmen des landesweiten Fledermausmonitori
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Key information
Overview
Im Rahmen des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt hat die Forstliche Versuchsund Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) ein landesweites repräsentatives Fledermausmonitoring im Wald entwickelt. Das Monitoring soll statistisch belastbare Aussagen zu Artvorkommen, Aktivitätsdichten und der für Fledermäuse relevanten Waldstrukturen im Wald von Baden-Württemberg ermöglichen. Dafür sollen für das Grundprogramm die repräsentativen Stichprobenflächen des BfN (teilweise auch als Ökologische Flächenstichprobe bezeichnet) des Landnutzungstyps Wald verwendet werden. Zusätzlich wurden Flächen ergänzt, die einen gesonderten Stellenwert für die Biodiversität aufweisen, in diesem Fall insbesondere für Fledermausartenvorkommen und ledermausaktivitätsdichte. Hierbei handelt es sich um Flächen in Eichenwäldern, Auwäldern und Wäldern mit natürlicher Entwicklung. Das Monitoring bestehend aus direkten Arterfassungen und aus Erfassungen der für Fledermäuse relevanten Waldstruktur wird seit 2024 umgesetzt. Im Jahr 2027 und den Folgejahren 2028, 2029 und 2030 sollen nun Erfassungen auf weiteren Flächen folgen. Eine dauerhafte Fortführung des Monitoringprogramms auf der vollständigen Stichprobenkulisse ist in einem 4- jährigen flächenrollierenden Turnus vorgesehen. Gegenstand der Vergabe ist die Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang sowie statischer- und transektbasierter akustischer Erfassungen auf insgesamt (bezogen auf alle Lose) 10 Flächen in 60 Nächten (40 ganze Nächte und 20 verkürzte Nächte) in den Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030. Auf jeder Fläche sollen 6 Erfassungstermine stattfinden. Dabei handelt es sich um je 2 aufeinanderfolgende Nächte im Mai 2027 (bzw. des betreffenden Jahres 2028, 2029 und 2030) (Frühsommer/Ende Frühling), 2 aufeinanderfolgende Nächte im Juli 2027 (Hochsommer) und 2 aufeinanderfolgende verkürzte Nächte im September bzw. letzte August Woche 2027 (bzw. des betreffenden Jahres 2028, 2029 und 2030) (Spätsommer/Anfang Herbst).
#Bekanntmachungs-ID: CXUEYYFYTPECX8D2# Entgegen den Angaben unter Ziff.5.1.15 handelt es sich um die Vergabe einer Rahmenvereinbarung. --- Mit dem Angebot immer vorzulegende Nachweise Anlage Angebotsschreiben (ausgefüllt und in Textform, § 126b BGB) Anlage Preisblatt je Los, auf das ein Angebot abgeben wird (vollständig ausgefüllt) Anlage Eignungsnachweise (vollständig ausgefüllt) Nachweis der beruflichen Qualifikation (Ziff.2.1 der Anlage Eignungsnachweise): gültige Netzfanggenehmigung im Regierungsbezirk des Loses, auf das ein Angebot abgegeben wird (wenn diese mit dem Angebot eingereicht werden soll, siehe Ziff.2.1 Anlage Eignungsnachweise) Anlage Verpflichtungserklärung AentG Anlage Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Eigenerklärung Russland-Sanktionen Diese Unterlagen sind nur insoweit mit dem Angebot vorzulegen, wie sie relevant sind: Anlage Bietergemeinschaft (nur dann, wenn das Angebot als Bietergemeinschaft abgegeben wird beim Einsatz von Nachunternehmern zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe): die Anlage "Eignungsnachweise" unter Beachtung der dortigen Mindestanforderungen ist vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen; zusätzlich ist die Anlage "Verpflichtungserklärung" des Nachunternehmers vorzulegen Vergütet wird jeweils nur die Anzahl konkret beauftragter und bearbeiteter Flächen. Der Preis hierfür ist in der Anlage "Preisblatt" je Los anzugeben. Beauftragt der Auftraggeber im Los 1 im Jahr 2028 beispielsweise nur 2 Flächen anstatt 3 Flächen, erhält der Auftragnehmer auch nur die Bearbeitung von 2 Flächen vergütet. Insgesamt besteht keine Abrufverpflichtung des Auftraggebers, d.h. der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Bearbeitung einzelner Flächen zu beauftragen. Aufgrund von Umständen, die nicht im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen (u.a. die Notwendigkeit der Finanzierung geplanter Vorhaben) ist es möglich, dass v.a. in den Jahren 2028, 2029 und 2030 keine Flächen beauftragt werden. Hinweis: dass keine Flächen beauftragt werden, hält der Auftraggeber nach den Erfahrungswerten der letzten Jahre für unwahrscheinlich, er kann es aber auch nicht in Gänze ausschließen. Erstmalig für das Jahr 2028 besteht die Möglichkeit, den Preis je Fläche gemäß Anlage "Preisblatt" zu erhöhen. Einzelheiten ergeben sich aus Ziff.4.6 der Anlage "Vertrag".
02 Jun 2026, 22:00
Dispatch date
Milestone
03 Jun 2026, 22:00
Publication date
Publication
30 Jun 2026, 21:59
Additional information request deadline
Deadline
07 Jul 2026, 10:00
Submission deadline
Deadline
None recorded.