Rahmenvereinbarung über die Beseitigung tierischer Nebenprodukte gemäß TierNebG und AG TierGesG TierNEbG
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Key information
Overview
Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 Abs. 1 und 3 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG)
Kreisgebiet Coesfeld, Coesfeld, 48653, Coesfeld, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXPWYY5LNLP# Zu Auskünften zum Vergabeverfahren: ------------------------------------------------------- Bitte beachten Sie, dass die Vergabestelle Anfragen per Email oder Fax nicht berücksichtigt oder per Email beantwortet. Die Vergabestelle wickelt all ihre Vergaben über den Vergabemarktplatz Westfalen (VMP) ab. Um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten, verwendet die Vergabestelle für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in allen Vergabeverfahren des Kreises Coesfeld ausschließlich die Kommunikationsfunktion des VMP (§ 11a EU VOB/A). Auskünfte werden bis zur Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen angenommen (siehe Fristen des Verfahrens im VMP). Die Informationen über vorliegende Unternehmenskommunikation werden unaufgefordert an die Unternehmen geschickt, die sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz registriert haben. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.1) der EU Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Unternehmenskommunikation abzurufen. Der Kreis Coesfeld hält an der Kommunikation über die Funktion des Vergabemarktplatzes bis zur Zuschlagerteilung fest. Insofern muss der Bewerber/Bieter auch nach Angebotsabgabe die Nachrichten des Vergabemarktplatzes über den Eingang von Nachrichten auf dem Vergabemarktplatz beachten.
Der Kreis Coesfeld beabsichtigt, die Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 Abs. 1 und 3 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) ab dem 01.01.2027 im Wege der Beleihung auf ein privates Entsorgungsunternehmen (beliehener Unternehmer, nachfolgend auch Beliehener oder Be-seitigungspflichtiger genannt) zu übertragen, soweit 1. keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen, 2. der Betrieb die in den Artikeln 6, 8 und 9 der Verordnung (EU) 142/2011 genannten Anforderungen an die jeweilige Art der Verarbeitung erfüllt und 3. gewährleistet ist, dass die übrigen Vorschriften der Verordnung (EG) Nr.1069/2009, der aufgrund dieser Verordnung erlassenen Rechtsakte, des TierNebG sowie die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften beachtet werden. Tätigkeiten, die über diese Leistungsbeschreibung hinaus gehen, sind von der Übertragung der Beseitigungspflicht ausgenommen.
Kreisgebiet Coesfeld, Coesfeld, 48653, Coesfeld, Germany