Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern gemäß TV-Fahrradleasing bzw. Landesbesoldungsgesetz NRW für den Ennepe-Ruhr-Kreis
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Key information
Overview
Der Ennepe-Ruhr-Kreis strebt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing bzw. Landesbesoldungsgesetz NRW an. Die Fahrräder sollen denjenigen Tarifbeschäftigten, die unter den Geltungsbereich des TV-Fahrradleasing fallen, sowie den Beamtinnen und Beamten im Wege der Entgeltumwandlung zur dienstlichen und privaten Nutzung überlassen werden. Die Vereinbarung umfasst dabei auch Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen, insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement sowie die Bereitstellung eines Onlineportals. Die geschätzte Abnahmemenge sind 200 Fahrräder. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart. Es gilt eine verbindliche Höchstabnahme-grenze von 250 Fahrädern.
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr.269/2014 des Rates versichert der Bieter, dass weder ihm noch dem von ihm vertretenen Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen aus dem Vertragsverhältnis zugunsten der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, Einrichtungen oder Organisationen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt werden, und dass das Unternehmen nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle dieser Personen steht. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular E6) ist dem Angebot beizufügen. Sie umfasst auch entsprechende Erklärungen im Hinblick auf Unterauftragsvergabe, Lieferanten und Eignungsleihe.