Rahmenvereinbarung Tür- und Toranlagen im Land Berlin
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Key information
Overview
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung für Durchführung von Instandsetzungs- und Erneuerungsleistungen an Türen und Toranlagen im gesamten Stadtgebiet. Der maximale Auftragswert je Einzelabruf beträgt 20.000,00 EUR netto. Zur Gewährleistung eines angemessenen Wettbewerbs sowie unter Berücksichtigung der unterschiedlichen fachlichen Anforderungen wird die Leistung in folgende Lose aufgeteilt: Los 1: Mechanische Türen Instandsetzung und Erneuerung mechanischer Türanlagen verschiedener Bauarten ohne elektrische bzw. kraftbetätigte Komponenten. Es ist beabsichtigt, bis zu 5 Rahmenvertragspartner zu beauftragen. Los 2: Technische Türen Instandsetzung und Erneuerung kraftbetätigter und technisch ausgestatteter Türanlagen (z. B. Automatiktüren, Türen mit elektrischen Verriegelungs- oder Steuerungssystemen). Es ist beabsichtigt, bis zu 3 Rahmenvertragspartner zu beauftragen. Los 3: Mechanische und Technische Tore Instandsetzung und Erneuerung mechanischer, kraftbetätigter und technisch ausgestatteter Toranlagen (z. B. Roll-, Sektional-, Schiebe- oder Falttore) einschließlich zugehöriger Steuerungs- und Antriebstechnik. Es ist beabsichtigt, bis zu 7 Rahmenvertragspartner zu beauftragen. Es sollen dementsprechend bis zu max. 15 Rahmenvertragspartner gebunden werden. Das geschätzte Gesamt-Auftragsvolumen, bezogen auf die maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren (48 Monate), beträgt 19.488.791,74 EUR netto/23.191.662,17 EUR brutto und wird wie folgt auf die Lose verteilt: Los 1: 5.627.056,19 EUR netto/6.696.196,86 EUR brutto; Los 2: 1.213.344,12 EUR netto/1.443.879,50 EUR brutto; Los 3: 12.648.391,44 EUR netto/15.051.585,81 EUR brutto; Das geschätzte Abrufvolumen je Rahmenvertragspartner beträgt je nach Los 1/5, 1/3 oder 1/7 des geschätzten Gesamt-Auftragsvolumens des jeweiligen Loses. Eine Zuschlagslimitierung gibt es nicht. Kann derjenige Bieter, dem mehrere Zuschläge erteilt werden sollen, jedoch die geforderten kumulierten Mindestkonzern- bzw. Gesamtjahresumsätze nicht vollständig nachweisen, so kann dieser Bieter den Zuschlag nur für eine entsprechend reduzierte Anzahl von Losen erhalten (eingeschränkte Eignung). Die Vergabe der Zuschläge erfolgt in diesem Fall in der nachstehenden Reihenfolge der Lose: 1. Los 3, 2. Los 2, 3. Los 1 (vgl. Vergabeunterlage "EKP-VA-26-03220_Selbstauskunft"). Für die im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens benannten losbezogenen Mindestanforderungen gilt dieses Verfahren entsprechend. Die Prüfung der Eignung erfolgt somit jeweils losweise und unter Anwendung der oben beschriebenen abgestuften Zuschlagslogik.
Wir weisen darauf hin, dass die BIM - Berliner Immobilienmanagement GmbH auch geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig wird. Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem durch dieses Vergabeverfahren zu beauftragenden Bieter aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer Gründe, die zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führen können, beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter des Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächstwirtschaftlicheren Angebot. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de hochgeladen wurden. Bei der elektronischen Abgabe in Textform ist die zu erklärende Person zu benennen. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen. Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und zur Tariftreue gem. § 9 Abs. 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer - siehe Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt BVB (Teil B) - hingewiesen. Für die Teilnehmer von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen.