Rahmenvereinbarung - Mittagsverpflegung der Kindertagesstätten der Gemeinde Wölfersheim
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Key information
Overview
Die Zubereitung und Lieferung der Mahlzeiten für die neun Kindertagesstätten im Gemeindegebiet der Gemeinde Wölfersheim.
Eignungskriterien und Mindestanforderungen: • Der Bieter verfügt über eine firmeneigene Lebensmittelqualitätsprüfung und Hygienekonzept und kann so jederzeit nachweisen, dass er seine Waren unter Berücksichtigung des HACCP Konzeptes (Thema Gefahrenanalyse und -Beherrschung). Ein betriebliches Hygienekonzept nach HACCP muss vorgelegt werden. • Vorweis einer gültigen Zertifizierung der deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE Zertifizierung), die ein vollwertiges und gesundheitsförderndes Verpflegungsangebot der eigenen Küche des Unternehmens auszeichnet. Bitte beachten Sie hierzu die Bieterinformation 1 vom 11.03.2026. Da die DGE-Zertifizierung durch ein neues Zertifizierungssystem ersetzt werden wird (es gilt ein Übergangszeitraum von drei Jahren) wird in dieser Ausschreibung auch der DGE-Verpflegungscheck gleichwertig zur DGE-Zertifizierung anerkannt. • Mindestens zwei überprüfbare Referenzen über Aufträge für Kindertagesstätten in ähnlicher Größenordnung und Qualität wie in der vorliegenden Ausschreibung der vergangenen 3 Jahre (01.01.2023 - 31.12.2025). Anlage 2 ist als Muster zu verwenden. Hinweise: Die Erklärung über die Anforderungen auf S. 21 - 23 der Leistungsbeschreibung ist zu unterzeichnen und als Teil der Leistungsbeschreibung mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Alle einzureichenden Nachweise entnehmen Sie bitte der Angebotsaufforderung VHB 631. Die Erläuterung zu den einzelnen einzureichenden Nachweisen finden Sie in den Ergänzenden Bedingungen der Gemeinde Wölfersheim. Die Bepunktung der Wertungsmatrix ist in den Bewerbungsbedingungen zu finden. Berücksichtigung von Werkstätten für Menschen mit Behinderung Gemäß § 12 Abs. 3 BGG in Verbindung mit §§ 164 ff. SGB IX wird Bietern, die die Leistungen ganz oder teilweise über Werkstätten für Menschen mit Behinderung erbringen, ein Preisnachlass von bis zu 15 % auf den Angebotspreis gewährt. Die Bieter werden gebeten, in ihrem Angebot eine Selbsterklärung oder Nachweis beizufügen, dass und in welchem Umfang die Leistung von Werkstätten erbracht wird. Die Anrechnung des Preisnachlasses erfolgt ausschließlich bei der Wertung des Angebots im Rahmen des Zuschlags und bezieht sich allein auf das Kriterium "Preis (30 %). Nachforderungen zur Herstellung des Nachweises nach Angebotsabgabe sind nicht zulässig.