Rahmenvereinbarung mit der Stadt Wien - Wiener Wohnen Kundenservice GmbH als Auftraggeberin über Preisangemessenheitsprüfungen gemäß Bundesvergabegesetz für Bautechnikgewerke (Los 1) und Haustechnikgewerke (Los 2)
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Key information
Overview
Ausschreibungsgegenständlich ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern. WrWKS als Auftraggeberin beabsichtigt auf Basis dieser Rahmenvereinbarungen Aufträge über die Durchführung von Preisangemessenheitsprüfungen und vertiefte Angebotsprüfungen gemäß Bundesvergabegesetz für Bautechnik- und Haustechnikgewerke zu vergeben. Die Bau- und Haustechnikgewerke betreffen in erster Linie die Sanierung von Wohnhaus-anlagen der Stadt Wien - Wiener Wohnen.
Alle im Teilnahmeantrag beschriebenen Leistungen dürfen nur durch beruflich befugte und zuverlässige Unternehmen ausgeführt werden. Die berufliche Befugnis und Zuverlässigkeit können zunächst durch Vorlage einer Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Formular 2) nachgewiesen werden. Alternativ kann die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ verwendet werden. Auf gesondertes Verlangen von WrWKS sind die berufliche Befugnis und Zuverlässigkeit mit folgenden Nachweisen zu belegen: Auszug aus dem Firmenbuch; Auszug aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) oder ein gleichwertiger Nachweis (zB Auszug aus dem Ziviltechnikerverzeichnis); Auszug aus der Insolvenzdatei oder ein gleichwertiger Nachweis (zB Erklärung an Eidesstatt durch vertretungsbefugte Organe der Geschäftsführung); Strafregisterbescheinigungen für in der Geschäftsführung tätige Personen (ausgenommen von Prokuristen) oder ein gleichwertiger Nachweis (zB Erklärung an Eidesstatt der betroffenen Person); Registerauskünfte für Verbände oder ein gleichwertiger Nachweis (zB Erklärung an Eidesstatt durch vertretungsbefugte Organe der Geschäftsführung); Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsanstalt oder ein gleichwertiger Nachweis (zB Auszug Sozialversicherungskonto; Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters; Erklärung an Eidesstatt durch vertretungsbefugte Organe der Geschäftsführung); letztgültige Rückstandsbescheinigung des zuständigen Finanzamts gemäß § 229a BAO oder ein gleichwertiger Nachweis (zB Auszug Finanzamtskonto; Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters; Erklärung an Eidesstatt durch vertretungsbefugte Organe der Geschäftsführung); Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeinde, dass die Kommunalabgaben entrichtet wurden oder ein gleichwertiger Nachweis (zB Auszug Abgabenkonto; Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters; Erklärung an Eidesstatt durch vertretungsbefugte Organe der Geschäftsführung). Anstelle der genannten Nachweise können auch gleichwertige Nachweise eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmens vorgelegt werden. Eignungsnachweise dürfen, gerechnet vom Ende der Teilnahmeantragsfrist, nicht älter als sechs Monate sein. Im Falle einer Aufforderung zur Vorlage, dürfen Eignungsnachweise gerechnet vom Ende der Vorlagefrist nicht älter als sechs Monate sein.