Rahmenvereinbarung Lieferung Sole (NaCl) Winterbezug 2026/2027
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Rahmenvereinbarung Lieferung Sole (NaCl) Winterbezug 2026/2027
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass im Rahmen dieses offenen Verfahrens eine Zuschlagslimitierung vorgenommen wird. Dies bedeutet, dass ein Zuschlag pro Bieter begrenzt ist. Ziel ist es, eine ausgewogene Auftragsvergabe sicherzustellen und die Beteiligung mehrerer Unternehmen am Wettbewerb zu fördern. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt auf Basis der für die Auftraggeberin wirtschaftlichsten Loskombination innerhalb der Kapazitätsgrenze Leistungsobergrenze des Bieters. Maßgeblich ist dabei der Angebotspreis. Die Zuschlagserteilung erfolgt für die Loskombination, die für die AG am wirtschaftlichsten gegenüber dem jeweils nächstplatzierten Angebot ist. Die Zuschlagserteilung erfolgt für die AG wirtschaftlichste Loskombination, die den höchsten monetären Vorteil gegenüber dem jeweils nächstplatzierten Angebot bietet. Die ausführliche Erläuterung ist dem Beiblatt "2026-10128_Beiblatt_Zuschlagslimitierung.pdf" zu entnehmen. Diese Regelung gilt für alle Lose. Hinweis zur Geltung der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (nachfolgend: FSR): Sind die Bedingungen für die Meldung finanzieller Zuwendungen gemäß Artikel 28 Absätze 1 und 2 FSR erfüllt, so ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet, alle drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR zu melden. In allen anderen Fällen ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet eine Erklärung abzugeben, in der er alle erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen aufführt und zu bestätigen, dass die erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen keiner Meldepflicht nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR unterliegen. Für die Meldung bzw. Erklärung ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) 2022/2560 (nachfolgend: Durchführungsverordnung) unter Beachtung der Vorgaben der FSR sowie der Durchführungsverordnung zu verwenden. Sofern ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird, ist die Meldung oder Erklärung sowohl mit dem Teilnahmeantrag als auch (nochmals) mit dem Angebot einzureichen. Im Übrigen mit dem Angebot. Auf die Gründe für die Ablehnung / den Ausschluss eines Teilnahmeantrags oder Angebots gemäß Art. 29 Abs. 3, Art. 29 Abs. 4 und Art. 31 Abs. 2 FSR wird hingewiesen.