Rahmenvereinbarung Lieferung polymere Flockmittel - ZKA Chemnitz
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Key information
Overview
Rahmenvereinbarung Lieferung eines flüssigen polymeren Flockmittels für die maschinelle Überschusseindickung - ZKA Chemnitz
Chemnitz, 09114, Chemnitz, Germany
Die Ausschlusskriterien entsprechen den §§ 123, 124 GWB. Soweit für Zwecke des Nachweises der Eignung Eigenerklärungen gefordert sind, behält sich der Auftraggeber vor, sich den Inhalt der Erklärung gesondert nachweisen zu lassen. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit und Produktwirksamkeit müssen vor Angebotsabgabe (Phase 2) Versuche (max. 4 Tage) auf der Anlage des Auftraggebers durchgeführt werden (Vor-Ort-Versuche). Daher werden in Phase 1 (Teilnahmewettbewerb) max. 3 Bewerber ausgewählt, welche alle geforderten Eignungskriterien erfüllen und gem. Wertungsmatrix die höchste Gesamtpunktzahl erreichen. Diese werden zur Vor-Ort-Versuchsdurchführung (vorauss. Feb.-März 2027) eingeladen und zur Angebotsabgabe (Phase 2) aufgefordert.
Für die Kläranlage Chemnitz-Heinersdorf ist die Lieferung des flüssigen polymeren Flockungsmittels für die maschinelle Überschussschlammeindickung anzubieten. Die Kläranlage Chemnitz ist eine einstufige Belebungsanlage mit vorgeschalteter Denitrifikation und für 400.000 EW ausgelegt. Die Kläranlage ist die einzige und zentrale Kläranlage für Chemnitz und Umlandgemeinden. Das polymere Flockungsmittel ist als flüssiges Produkt in IBC-Behältern zu liefern. Für das Anmischen der Gebrauchslösung erfolgt in einer Ansatzstation. Das Konzentrat wird in der Ansatzstation im Batchbetrieb in zwei runden mit Rührwerken versehenen Behältern angesetzt. Der Jahresbedarf an polymeren Flockungsmitteln liegt im Bereich von ca. 18 Mg/a. Der Klärschlamm wird aktuell noch teilweise einer landwirtschaftlichen Verwertung zugeführt. Daher dürfen mit dem Einsatz der polymeren Flockungsmittel keine Qualitätsverschlechterungen im Sinne der Klärschlammverordnung bzw. des Düngemittelrechts verbunden sein, die eine landwirtschaftliche Verwertung einschränken oder unmöglich machen. Spezifikation für den Dauerbetrieb: Belebtschlammalter: 11 - 30 Tage (2025) Feststoffgehalt Zulauf Bandeindicker: 4 - 12 g/L TR (2025) Geforderter Trockenrückstand: mind. 5,0 % TR Geforderter Feststoffabscheidegrad: mind. 98 % Dosiermengen: 3-6 kg pFM/Mg TR Transporteinheit: ca. 1.000 kg IBC-Behälter Das Produkt muss in der erforderlichen Ansatzkonzentration innerhalb von 30 Minuten einmischbar sein und sich mit Wasser zu einer Emulsion mit 0,1% bis 0,5% Konzentration aufrühren lassen. Das Produkt muss in eingemischte Form 24 Stunden stabil bleiben. Ab 01.05.2027 plant der Auftraggeber einen Vertragspartner in einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung polymerer Flockmittel mit einer Laufzeit von max. 4 Jahren zu binden. Beschreibung der Versuchsdurchführung: Die 3 Bewerber, welche in der ersten Phase der Ausschreibung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben die Möglichkeit, die Produkte auf Wirksamkeit und Einsatzmöglichkeit durch Vorversuche zu testen. Dazu sind während der 2. Phase der Ausschreibung Maschinenversuche durchzuführen. Der Versuchszeitraum erstreckt sich auf den Zeitraum Januar 2027 (Vor-Ort Vorversuche) und Februar bis März 2027 (Maschinenversuche mit Leistungsfahrt). Während des Versuchszeitraums fährt der Bewerber die Bandeindicker mit Unterstützung der Mitarbeiter des Auftraggebers. Die Versuchsphase darf maximal vier Tage andauern. Es schließt sich dann eine Leistungsfahrt von 2 Stunden an. Der Bieter kann während der Leistungsfahrt beratend teilnehmen. Während der 2-h-Leistungsfahrt werden an vier zufälligen Zeitpunkten jeweils eine Probe des beschickten Überschussschlamms, eine Probe des eingedickten Schlammes sowie eine Probe Filtratwasser genommen und durch ein unabhängiges Labor auf Trockenrückstand bzw. das Filtratwasser auf den Abscheidegrad untersucht. Ziel ist es, eine Bewertung der Leistungsfähigkeit des verwendeten Produkts vornehmen zu können (Die für die Testphase und Maschinenversuche benötigten Polymermengen werden mit 3,00 €/kg vergütet. Restmengen sind durch den Anbieter zu entsorgen und werden nicht vergütet)
Chemnitz, 09114, Chemnitz, Germany
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den am Tag des Abschlusses der Rahmenvereinbarung gültigen Einheitspreisen (Anlage 2 Preisblatt Leitfaden zur Phase 2). Die Preise gelten als Festpreise für Lieferungen und Leistungen für den Vertragszeitraum. Um der Marktpreisentwicklung während der Vertragslaufzeit Rechnung zu tragen, erfolgt eine jährliche Überprüfung aller Einheitspreise immer zum 01.01. erstmals im Jahr 2028. Dabei liegt der Preisindex "Erzeugerpreisindex für chemische Erzeugnisse Deutschland" zu Grunde. Die Auswirkungen werden zu gleichen Anteilen vom AN sowie AG getragen. Der AN hat auf Verlangen Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen.