Rahmenvereinbarung Informations- und Werbekampagnen
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Key information
Overview
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer vierjährigen Rahmenvereinbarung zur Konzeption, Erarbeitung, Umsetzung und Auswertung von Informations- und Werbekampagnen im Bereich Schule in Bayern. Ziel ist es, die Zielgruppen – insbesondere Lehrkräfte, Schulleitungen, Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende – über bildungspolitische Schwerpunkte und schulische Themen zu informieren und gezielt Personal für den Schuldienst in Bayern zu gewinnen.
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorplatz 2, 80333 München Die Informations- und Werbekampagnen finden bayernweit, also im Gebiet des gesamten Freistaates Bayern, statt., München, 80333, München, Germany
-- Einreichung des Teilnahmeantrages und Angebots: Die Abgabe des Teilnahmeantrages und des Angebots hat vollumfänglich und ausschließlich unter Verwendung elektronischer Mittel, über die Vergabeplattform eVergabe, unter https://www.auftraege.bayern.de, in Textform § 126b BGB, zu erfolgen. Nicht mittels elektronischer Datenübermittlung abgegebene Teilnahmeanträge bzw. Angebote werden nicht berücksichtigt. -- Kommunikation im Vergabeverfahren: Bewerber- und Bieterfragen zum Vergabeverfahren können ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform eVergabe unter https://www.auftraege.bayern.de, im jeweiligen Verfahren, im Bewerber-/Bieterassistenten, unter „Nachrichten“, gestellt werden. Die Vergabestelle übermittelt Nachrichten aus dem Verfahren grundsätzlich nur über den Bewerber-/Bieterassistenten der Vergabeplattform eVergabe unter „Nachrichten“ und versendet parallel – rein informatorisch – jeweils eine E-Mail-Nachricht (Info-E-Mail) an die im Profil des Bewerbers/Bieters hinterlegte E-Mail-Adresse. Weitere Informationen und Unterlagen sind in den Vergabeunterlagen enthalten und zu beachten. -- Bewertung der Teilnahmeanträge (zu 5.1.9 der Bekanntmachung): Die Auswahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der in Ziffer 5.1.9 sowie den in den Bewerbungsbedingungen genannten Eignungskriterien (Ausschluss- und Bewertungskriterien). Die Bewertungskriterien (Spezifischer Jahresumsatz, Anzahl technischer Fachkräfte, Unternehmensreferenzen) dienen der Ermittlung der Reihenfolge und damit der Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (siehe hierzu und zur genauen Punktevergabe auch Kapitel 3 und 4 der Bewerbungsbedingungen sowie die Anlage 10, Abschnitte „Spezifischer Jahresumsatz“, „Technische Fachkräfte, „Unternehmensreferenzen“). -- Auswahl der Bewerber (zu 5.1.9 der Bekanntmachung): Unter denjenigen Bewerbern, die alle geforderten Mindestanforderungen an die Eignung („Ausschlusskriterien“ beziehungsweise „Ausschlusskriterium") erfüllen - die Nichterfüllung eines Ausschlusskriteriums führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren -, wählt der Auftraggeber anhand der genannten „Bewertungskriterien“ (Spezifischer Jahresumsatz, Anzahl technischer Fachkräfte, Unternehmensreferenzen) mindestens fünf (5) geeignete Bewerber aus, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Gewertet wird die Gesamtzahl der mit den Bewertungskriterien erreichten gewichteten Bewertungspunkte. Dazu werden die je Auswahl-/ Bewertungskriterium (siehe Tabelle 3 der Bewerbungsbedingungen) erreichten Bewertungspunkte (insgesamt maximal 15) jeweils entsprechend der in Tabelle 3 der Bewerbungsbedingungen angegebenen Gewichtung berücksichtigt. Sofern mehr als fünf (5) geeignete Bewerber vorhanden sind, werden mindestens die fünf (5) Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, deren Teilnahmeanträge bei den genannten Bewertungskriterien insgesamt mit der höchsten Punktzahl bewertet wurden. Hierzu wird anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen eine Rangfolge der Bewerber gebildet. Ausgewählt werden die fünf (5) Bewerber mit den höchsten erreichten Punktzahlen. Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Punktanzahl wie der fünftbeste Bewerber, so werden diese mit dem Fünftbesten gleichauf liegenden Bewerber ebenfalls (d. h. neben den besten fünf (5) Bewerbern) zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sofern weniger als fünf (5) geeignete Bewerber vorhanden sind, ist grundsätzlich beabsichtigt, das Vergabeverfahren fortzuführen und die Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, die über die geforderte Eignung verfügen (vgl. § 51 Abs. 3 VgV). Die Auswahl erfolgt wie folgt: 1) Spezifischer Jahresumsatz, Gewichtung 20 %: Bewertet wird der durchschnittliche spezifische Jahresumsatz im Bereich „Planung und Durchführung bei Informations- und Werbekampagnen“ bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023 – 2025 und bei abweichenden Geschäftsjahren 2024/2025, 2023/2024, 2022/2023) in Euro netto. Der Bewertung liegt folgender Bewertungsmaßstab zugrunde (jeweils netto): - 5 Punkte: ab 600.000,00 EUR und mehr, - 4 Punkte: 500.000,00 EUR bis 599.999,99 EUR, - 3 Punkte: 400.000,00 EUR bis 499.999,99 EUR, - 2 Punkte: 300.000,00 EUR bis 399.999,99 EUR, - 1 Punkt: 200.000,00 EUR bis 299.999,99 EUR; 2) Technische Fachkräfte, Gewichtung 30 %: Bewertet wird die Anzahl der technischen Fachkräfte (VZÄ: Vollzeit-Äquivalente), die für die Planungen, Gestaltungen, Durchführungen und projektbezogene Dienstleistungen im Zusammenhang mit Informations- und Werbekampagnen qualifiziert sind und die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden. Der Bewertung liegt folgender Bewertungsmaßstab zugrunde: - 5 Punkte: 17 und mehr Technische Fachkräfte, - 4 Punkte: 13 bis 16 Technische Fachkräfte, - 3 Punkte: 9 bis 12 Technische Fachkräfte, - 2 Punkte: 5 bis 8 Technische Fachkräfte, - 1 Punkt: 4 Technische Fachkräfte; 3) Unternehmensreferenzen, Gewichtung 50 %: Die geforderten Unternehmensreferenzen werden bei Erfüllung der Mindestanforderungen wie folgt bewertet: Jede der drei eingereichten Referenzen wird anhand der fünf in Kapitel 4.3 der Bewerbungsbedingungen dargestellten Kriterien (Referenzaspekte) zunächst einzeln bewertet, sodass im Einzelnen jeweils anhand der fünf Referenzaspekte 0-5 Punkte (Bewertungspunkte) erreicht werden können. Für die Ermittlung der im Auswahl-/Bewertungskriterium „Unternehmensreferenzen“ erreichten Bewertungspunkte wird der rechnerische Mittelwert aus der Summe der Punkte aus den Einzelbewertungen der drei Referenzen gebildet. Für die volle Punktzahl im Auswahl-/Bewertungskriterium „Unternehmensreferenzen“ müssten daher die fünf Referenzaspekte in allen drei Einzelreferenzen erfüllt sein. Folgende Kriterien dienen als Grundlage der Bewertung einer Referenz (Referenzaspekte): • Der Referenzgeber ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Behörde, Körperschaft, Anstalt etc.) oder die Branche des Referenzgebers gehört zum Bildung- und Erziehungsbereich, • Die Referenz lief über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 2 Monaten und hatte einen Gesamtauftragswert (Agenturvergütung und Mediabudget) von mindestens 100.000 € netto - ein unmittelbar zwischen dem Referenzauftraggeber und dem jeweiligen Medium abgerechnetes Mediabudget kann berücksichtigt werden, sofern es der angegebenen Referenzkampagne eindeutig zugeordnet war und der Bewerber im Rahmen seines Referenzauftrags eine wesentliche Verantwortung für die Planung, Koordinierung, Steuerung oder Optimierung dieses Budgets bzw. der entsprechenden Medienschaltungen übernommen hatte, nicht berücksichtigt werden dagegen Medienausgaben, die der Referenzauftraggeber unabhängig vom Bewerber selbst beauftragt und gesteuert hat und für die der Bewerber keine entsprechende fachliche und operative Verantwortung trug -, • Die Referenz umfasst nachweislich sowohl die strategische Konzeption (z. B. Kommunikationsstrategie oder Leitidee) als auch die kreative Umsetzung (z. B. Content-Erstellung, Grafikdesign oder Textierung) vor dem Hintergrund des dargestellten Kampagnenziels und der relevanten Zielgruppen, • Gegenstand der Referenz war neben der Kreation auch die operative Steuerung des Media-Budgets (inkl. Einkauf/Schaltung) sowie ein abschließendes oder laufendes Reporting/Erfolgsmonitoring anhand nachvollziehbarer Kriterien (z. B. KPIs), • Die Kampagne wurde zeitgleich über mindestens 3 unterschiedliche Medienarten/Kanäle ausgespielt (z. B. Social Media, Print, Out-of-Home, Online-Audio etc.). Der Bewertung der durch die Referenzen nachgewiesenen Erfahrungen liegt folgender Bewertungsmaßstab zugrunde: - 5 Punkte: Alle oben genannten Kriterien wurden erfüllt., - 4 Punkte: Vier der oben genannten Kriterien wurden erfüllt., - 3 Punkte: Drei der oben genannten Kriterien wurden erfüllt., - 2 Punkte: Zwei der oben genannten Kriterien wurden erfüllt., - 1 Punkt: Eines der oben genannten Kriterien wurde erfüllt., - 0 Punkte: Keines der oben genannten Kriterien wurde erfüllt (siehe Bewerbungsbedingungen Kapitel 4.). -- Mitteilungspflicht (zu 2.1.6 der Bekanntmachung): Tritt bei den in Anlage 10, Abschnitt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ genannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt. -- Einreichung mehrerer Angebote (zu 5.1.12 der Bekanntmachung): Die Angabe unter 5.1.12 der Bekanntmachung gilt mit der Einschränkung, dass die Abgabe von Doppelangeboten unzulässig ist. Doppelangebote sind Angebote, die sich allein preislich von einem ansonsten inhaltlich identischen Angebot desselben Bieters unterscheiden (siehe Bewerbungsbedingungen Kapitel 1.10). -- Weitere Informationen und Unterlagen sind in den Vergabeunterlagen enthalten und zu beachten siehe https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/89b37194-d2b0-4dc9-8124-c8b7f81b9d7a)
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer vierjährigen Rahmenvereinbarung zur Konzeption, Erarbeitung, Umsetzung und Auswertung von Informations- und Werbekampagnen im Bereich Schule in Bayern. Ziel ist es, die Zielgruppen – insbesondere Lehrkräfte, Schulleitungen, Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende – über bildungspolitische Schwerpunkte und schulische Themen zu informieren und gezielt Personal für den Schuldienst in Bayern zu gewinnen.
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorplatz 2, 80333 München Die Informations- und Werbekampagnen finden bayernweit, also im Gebiet des gesamten Freistaates Bayern, statt., München, 80333, München, Germany
- mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen beziehungsweise Erklärungen zum Nachweis der Eignung einzureichen: • Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Erklärung) Anlage 10 (Eignungs- und Ausschlussgründe), • Auskunft aus Wettbewerbsregister (Erklärung) Anlage 13 (Auskunft aus Wettbewerbsregister), • Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (Erklärung) Anlage 10 (Eignungs- und Ausschlussgründe), • Spezifischer Jahresumsatz (Erklärung) Anlage 10 (Eignungs- und Ausschlussgründe), • Erklärung Russland (Erklärung) Anlage 11 (Erklärung Russland), • Technische Fachkräfte (Erklärung) Anlage 10 (Eignungs- und Ausschlussgründe), • Unternehmensreferenzen (Erklärung) Anlage 10 (Eignungs- und Ausschlussgründe) siehe Bewerbungsbedingungen Kapitel 7.1.1 siehe https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/89b37194- d2b0-4dc9-8124-c8b7f81b9d7a - weitere Unterlagen beziehungsweise Erklärungen, die mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind: • Erklärungen zur Bewerber-/Bietergemeinschaft Anlage 7 (Bewerber-/Bietergemeinschaft), • Angaben über Teilleistungen anderer Unternehmen (Erklärung) Anlage 8 (Teilleistungen anderer Unternehmen), • im Falle der Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens, auf dessen Kapazitäten sich der Bewerber beruft Anlage 9 (Verpflichtungserklärung), Statistische Angaben Anlage 12 (Informationen zu statistischen Angaben) siehe Bewerbungsbedingungen Kapitel 7.1.2 siehe https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/89b37194- d2b0-4dc9-8124-c8b7f81b9d7a - Unterlagen beziehungsweise Erklärungen, die mit dem Angebot einzureichen sind: • Angebotsschreiben des Bieters/der Bietergemeinschaft (von Vergabeportal zur Verfügung gestellt), • Rahmenvereinbarung, • Leistungsbeschreibung Anlage 1 (Leistungsbeschreibung), • Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag nach Art. 28 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Anlage 3 (Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag nach Art. 28 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)), • Scientology-Schutzerklärung Anlage 4 (Scientology-Schutzerklärung), • Preisblatt Anlage 2 (Preisblatt), • Konzept (siehe Anlage 5 (Konzept „Digitale Balance“)) siehe Bewerbungsbedingungen Kapitel 7.2 siehe https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/89b37194- d2b0-4dc9-8124-c8b7f81b9d7a - Unterlagen beziehungsweise Erklärungen, die vom Zuschlagsaspiranten vor Zuschlagserteilung auf Anforderung des Auftraggebers vom beziehungsweise bezüglich dem bloßen Unterauftragnehmer einzureichen sind: • Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Erklärung) Anlage 10 (Eignungs- und Ausschlussgründe), • Scientology-Schutzerklärung Anlage 4 (Scientology-Schutzerklärung) siehe Bewerbungsbedingungen Kapitel 7.3 siehe https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/89b37194- d2b0-4dc9-8124-c8b7f81b9d7a - Unterlagen beziehungsweise Erklärungen, die vom Zuschlagsaspiranten vor Zuschlagserteilung nur bei Anforderung durch den Auftraggeber vom beziehungsweise bezüglich dem bloßen Unterauftragnehmer einzureichen sind: • Verpflichtungserklärung des bloßen Unterauftragnehmers Anlage 9 (Verpflichtungserklärung), • Benennung der Unterauftragnehmer inklusive Angaben zu den Kontaktdaten und gesetzlichen Vertretern siehe Bewerbungsbedingungen Kapitel 7.3 siehe https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/89b37194- d2b0-4dc9-8124-c8b7f81b9d7a