Rahmenvereinbarung Hygienepapiere (nicht herstellerspezifisch), Teil I
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Key information
Overview
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Hygienepapieren (nicht herstellerspezifisch). Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (=Schätzwert) beträgt 16.500.000 Euro netto.
Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: - Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe - Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland Mit dem Angebot sind außerdem folgende Dokumente einzureichen: - ausgefüllte Anlage Unternehmensdaten Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Wettbewerbsregisterauskunft eingeholt. Für den Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt. Es sind weiterhin folgende, auftragsbezogene Nachweise einzureichen: -zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen für jedes Produkt ein Datenblatt bzw. eine Auflistung der Produktangaben, insbesondere inklusive der erfüllten Nachhaltigkeitsanforderungen -Angaben zu abweichenden Mengen/Verpackungseinheiten (soweit zutreffend) Die abrufberechtigten Bedarfsträger sind in den Vergabeunterlagen benannt.