Rahmenvereinbarung GaLaBau 2026-2029_Bezirk OST
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Key information
Overview
Landschaftsbauarbeiten und Grünpflegearbeiten
Stadtgebiet Frankfurt a.M. im Bezirk OST, 60314, Frankfurt a.M., Frankfurt am Main, Germany
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen unterzeichnet einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Das Formblatt ''Eigenerklärung Russland-Sanktionen'' ist mit den Angebotsunterlagen unterzeichnet einzureichen.
Landschaftsbauarbeiten: Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Aufträge im Rahmen der Grünanlagenunterhaltung in öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, in Außenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten, auf Friedhöfen, Straßen und Stadtplätzen, sowie städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet Frankfurt am Main, im Bereich des Bezirk OST. Teilweise handelt es sich um die Beseitigung von Unfallgefahren. Für diese behält sich die Auftraggeberin die Beauftragung einer unmittelbaren/zeitnahen Ausführung vor. Dies wird über entsprechende Positionen gesondert vergütet. Die Massen werden nicht im Gesamten, sondern als Einzelabrufe mit Teilmengen über den Ausschreibungszeitraum verteilt beauftragt. Die Abwicklung der Rahmenvereinbarung erfolgt über Einzelaufträge, die aus einer Zusammenstellung mehrerer Positionen bestehen kann. Der Zeitraum bis wann der Einzelauftrag abzuwickeln bzw. fertigzustellen ist, gibt der AG vor. Der Auftragnehmer hat die im Einzelauftrag geforderten Leistungen fristgemäß auszuführen. Abwicklung der Rahmenvereinbarung auf Grundlage von Einzelaufträgen. Die Wertgrenze (Obergrenze) der Einzelaufträge beträgt maximal 100.000,- € netto. Die Prozentualen Verteilungen nach Auftragswert mit einer Wertgrenze von 25.000,- € je Einzelobjekt war in den letzten Jahren wie folgt: 1 - 3% < 10.000,- € mit Unfallgefahr 10- 15 % < 10.000,- € ohne Unfallgefahr 5-8 % > 10.000,- € mit Unfallgefahr 80- 85 % > 10.000,- € ohne Unfallgefahr Auf Grund der Erhöhung des Maximalauftragswert auf 100.000,- € je Einzelauftrag wird folgende Verteilung angenommen: 1 - 3 % < 10.000,- € mit Unfallgefahr 8 - 10 % < 10.000,- € ohne Unfallgefahr 3 - 5 % > 10.000,- € < 25.000,- € mit Unfallgefahr 25 -30 % > 10.000,- € < 25.000,- € ohne Unfallgefahr 35 -40 % > 25.000,- € < 50.000,- € ohne Unfallgefahr 15 -25 % > 50.000,- € < 75.000,- € ohne Unfallgefahr 10 -15 % >75.000,. € bis 100.000,- € ohne Unfallgefahr Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Ein Rechtsanspruch auf kontinuierliche, fortlaufende Auftragsabwicklung besteht nicht. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle Leistungen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Es handelt sich nicht um einen Alleinbeauftragungsvertrag! Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle anfallenden Leitungen über die Rahmenvereinbarung abzuwickeln. Die Einzelaufträge werden schriftlich in Form von einzelnen Bestellscheinen der Sachgebiete des Grünflächenamtes oder auch folgender anderer Ämter erteilt: Sportamt, Palmengarten. Eine Beauftragung durch weitere Institutionen ist nur nach vorheriger Rücksprache mit der Auftraggeberin zulässig. Die Auftraggeberin kann für die Beauftragung von der Auftragnehmerin das Erstellen eines Angebotes auf Grundlage der Position und Einheitspreise der Rahmenvereinbarung verlangen, der mögliche Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Auftraggeberin kann auch Leistungen direkt beauftragen. Ein entsprechendes Leistungsverzeichnis wird dann dem Bestellschein angefügt. Die Einzelbeauftragung erfolgt wie folgt: -Ortstermin innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin. -Erstellung eines Leistungsverzeichnisses (durch Auftraggeberin) oder Angebotes (Auftragnehmerin) innerhalb von 14 Tagen nach Ortstermin oder Aufforderung zur Erstellung eines Leistungsverzeichnisses. -Erstellung eines Bestellscheins gemäß erstellten Leistungsverzeichnis / Angebot durch die Auftraggeberin. -Beginn der Ausführung im Regelfall innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Bestellscheins. Längere Ausführungsfristen bedürfen der Absprache und schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartnerinnen.
Das Einsatzgebiet umfasst folgende Stadteile im Stadtgebiet Frankfurt am Main: -Sachsenhausen östlich -Innenstadt östlich -Nordend östlich - Eckenheim -Preungesheim -Berkersheim -Frankfurter Berg -Fechenheim - Riederwald -Ostend -Borheim -Seckbach -Bergen-Enkheim, Frankfurt a.M., 60314, Frankfurt am Main, Germany
Grünpflegearbeiten und Pflanzarbeiten: Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Aufträge im Rahmen der Grünanlagenunterhaltung in öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, in Außenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten, auf Friedhöfen, Straßen und Stadtplätzen, sowie städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet Frankfurt am Main, im Bereich des Bezirk OST. Teilweise handelt es sich um die Beseitigung von Unfallgefahren. Für diese behält sich die Auftraggeberin die Beauftragung einer unmittelbaren/zeitnahen Ausführung vor. Dies wird über entsprechende Positionen gesondert vergütet. Die Massen werden nicht im Gesamten, sondern als Einzelabrufe mit Teilmengen über den Ausschreibungszeitraum verteilt beauftragt. Die Abwicklung der Rahmenvereinbarung erfolgt über Einzelaufträge, die aus einer Zusammenstellung mehrerer Positionen bestehen kann. Der Zeitraum bis wann der Einzelauftrag abzuwickeln bzw. fertigzustellen ist, gibt der AG vor. Der Auftragnehmer hat die im Einzelauftrag geforderten Leistungen fristgemäß auszuführen. Abwicklung der Rahmenvereinbarung auf Grundlage von Einzelaufträgen. Die Wertgrenze (Obergrenze) der Einzelaufträge beträgt maximal 100.000,- € netto. Die Prozentualen Verteilungen nach Auftragswert mit einer Wertgrenze von 25.000,- € je Einzelobjekt war in den letzten Jahren wie folgt: 1 - 3% < 10.000,- € mit Unfallgefahr 10- 15 % < 10.000,- € ohne Unfallgefahr 5-8 % > 10.000,- € mit Unfallgefahr 80- 85 % > 10.000,- € ohne Unfallgefahr Auf Grund der Erhöhung des Maximalauftragswert auf 100.000,- € je Einzelauftrag wird folgende Verteilung angenommen: 1 - 3 % < 10.000,- € mit Unfallgefahr 8 - 10 % < 10.000,- € ohne Unfallgefahr 3 - 5 % > 10.000,- € < 25.000,- € mit Unfallgefahr 25 -30 % > 10.000,- € < 25.000,- € ohne Unfallgefahr 35 -40 % > 25.000,- € < 50.000,- € ohne Unfallgefahr 15 -25 % > 50.000,- € < 75.000,- € ohne Unfallgefahr 10 -15 % >75.000,. € bis 100.000,- € ohne Unfallgefahr Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Ein Rechtsanspruch auf kontinuierliche, fortlaufende Auftragsabwicklung besteht nicht. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle Leistungen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Es handelt sich nicht um einen Alleinbeauftragungsvertrag! Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle anfallenden Leitungen über die Rahmenvereinbarung abzuwickeln. Die Einzelaufträge werden schriftlich in Form von einzelnen Bestellscheinen der Sachgebiete des Grünflächenamtes oder auch folgender anderer Ämter erteilt: Sportamt, Palmengarten. Eine Beauftragung durch weitere Institutionen ist nur nach vorheriger Rücksprache mit der Auftraggeberin zulässig. Die Auftraggeberin kann für die Beauftragung von der Auftragnehmerin das Erstellen eines Angebotes auf Grundlage der Position und Einheitspreise der Rahmenvereinbarung verlangen, der mögliche Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Auftraggeberin kann auch Leistungen direkt beauftragen. Ein entsprechendes Leistungsverzeichnis wird dann dem Bestellschein angefügt. Die Einzelbeauftragung erfolgt wie folgt: -Ortstermin innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin. -Erstellung eines Leistungsverzeichnisses (durch Auftraggeberin) oder Angebotes (Auftragnehmerin) innerhalb von 14 Tagen nach Ortstermin oder Aufforderung zur Erstellung eines Leistungsverzeichnisses. -Erstellung eines Bestellscheins gemäß erstellten Leistungsverzeichnis / Angebot durch die Auftraggeberin. -Beginn der Ausführung im Regelfall innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Bestellscheins. Längere Ausführungsfristen bedürfen der Absprache und schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartnerinnen.
Das Einsatzgebiet umfasst folgende Stadteile im Stadtgebiet Frankfurt am Main: -Sachsenhausen östlich -Innenstadt östlich -Nordend östlich - Eckenheim -Preungesheim -Berkersheim -Frankfurter Berg -Fechenheim - Riederwald -Ostend -Borheim -Seckbach -Bergen-Enkheim, Frankfurt a.M., 60314, Frankfurt am Main, Germany
03 Jul 2026, 00:00
Requested publication date
Publication
03 Jul 2026, 05:46
Issued at
Publication
04 Aug 2026, 07:00
LOT-0001 - In Hessen kommen gem. 2.1.2.b. Gemeinsamer Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) i. d. F. vom 01.09.2021 die Regelungen des § 14a VOB/A nicht zur Anwendung.
Milestone
04 Aug 2026, 07:00
LOT-0001 Tender submission deadline period
Deadline
04 Aug 2026, 07:00
LOT-0002 Tender submission deadline period
Deadline
04 Aug 2026, 07:00
LOT-0002 - In Hessen kommen gem. 2.1.2.b. Gemeinsamer Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) i. d. F. vom 01.09.2021 die Regelungen des § 14a VOB/A nicht zur Anwendung.
Milestone
01 Sept 2026, 00:00
LOT-0001 - Procurement project planned period start
Milestone
01 Sept 2026, 00:00
LOT-0002 - Procurement project planned period start
Milestone
31 Aug 2028, 00:00
LOT-0002 - Procurement project planned period end
Deadline
31 Aug 2028, 00:00
LOT-0001 - Procurement project planned period end
Deadline
None recorded.