Rahmenvereinbarung Firewallsysteme
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Key information
Overview
Die ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach dem Hessischen Datenverarbeitungsverbundgesetz (DV-VerbundG). Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen für die Beschaffung von Firewall-Systeme (Security) in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Ab dem 01.01.2028 ist die Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH, deren Mitgesellschafter, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Thüringen jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit in diesem Vergabeverfahren berechtigt, zu beziehen.
Gießen, 35398, Gießen, Germany
1. Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen — soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklich anders angegeben — fristgerecht und in der vorgegebenen Form — z. B. unter Verwendung der Erfassungsformulare — mit dem Angebot eingereicht werden. 2. Zusätzlich zu den in der Vergabebekanntmachung getroffenen Vorgaben gelten die für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Bewerbungsbedingungen, dieTeil der elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind. 3. Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Erklärung Art. 5k EU Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. 4. Der Bieter hat die Konzepte "Service/Support" und "Nachhaltigkeit" mit dem Angebot einzureichen. 5. Die weiteren Erfüllungsorte liegen am Sitz und am Standort der Abrufberechtigen/Bezugsberechtigten. 6. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 7. Bieterfragen können längstens bis zum 03.08.2026, 10.00 Uhr gesetllt werden.
Das Vergabeverfahren umfasst die Beschaffung von Firewall-Systeme (Security) in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlage, dort insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt. Die Festlegung auf einen Hersteller über alle Produkt-Kategorien hinweg ist zwingend erforderlich. Es ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu vier (4) Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung ist ein Höchstwert von 15.000.000,00 Euro (netto) für die ekom21 und 1.200.000,00 Euro (netto) für die KIV Thüringen festgesetzt. Insgesamt hat die Rahmenvereinbarung somit einen Höchstwert von 16.200.000,00 Euro (netto). Der Höchstwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.
Gießen, 35398, Gießen, Germany
Dieses Vergabeverfahren wurde bereits ab dem 15.05.2026 im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht (EU-Bekanntmachung 331745-2026). Nach Ablauf der Angebotsfrist hat die Auftraggeberin feststellen müssen, dass die Vergabeunterlagen missverständlich formuliert waren und tatsächlich missverstanden wurden, sodass die Vergleichbarkeit der Angebote nicht gewährleistet ist. Um der Pflicht zur vergaberechtskonformen Auftragsvergabe nachzukommen, wird die laufende Vergabe unter Klarstellung der Unterlagen in die Angebotsphase zurückversetzt und eine neue Angebotsfrist gesetzt. Aus technischen Gründen ist die Zurückversetzung in der eVergabeplattform im Stadium nach der Angebotsöffnung nicht mehr möglich; daher erfolgt die Zurückversetzung durch diese neue Auftragsbekanntmachung, welche auf das vorherige Verfahren verweist. Tatsächlich ist das Vergabeverfahren (bisher Vergabe Nr. ekom21-2026-0001) damit nicht beendet, sondern wird fortgeführt unter der Vergabe Nr. ekom21-2026-0003.