Prüfung elektrischer Betriebsmittel (E-Check)
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Key information
Overview
Die Ausschreibung beinhaltet ein Verfahren zur elektrotechnischen Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (insbesondere dienstliche und private Elektrogeräte, IuK- und Leasinggeräte) sowie bestimmter elektrischer Sondergeräte mit jährlich kalibrierten Messgeräten inkl. Dokumentation und Ge-rätekennzeichnung (E-Check) an verschiedenen Dienstsitzen in Baden-Württemberg. Die zu vergebende Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt. Die Schätzmenge an Geräten, bei denen der E-Check innerhalb der vier Jahre (Höchstlaufzeit) durchgeführt werden soll, sowie die Höchstmengen sind: Los 1 Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel 55.000 Stückzahl Schätzmenge - 70.000 Stückzahl Höchstmenge Los 1 Sondergeräte 100 Stückzahl Schätzmenge - 150 Stückzahl Los 2 Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel 5.500 Stückzahl Schätzmenge - 7.000 Stückzahl Höchstmenge Los 2 Sondergeräte 650 Stückzahl Schätzmenge - 800 Stückzahl Höchstmenge
anyw-cou, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXR6YDEY4R2#
Rahmenvereinbarung
Tübingen, 72072, Tübingen, Germany
Hohenstein-Bernloch, 72531, Reutlingen, Germany
Wangen i.A., 88239, Ravensburg, Germany
Ehingen, 89584, Alb-Donau-Kreis, Germany
Ravensburg, 88214, Ravensburg, Germany
Reutlingen, 72762, Reutlingen, Germany
Stuttgart, 70190, Stuttgart, Germany
Überlingen, 88662, Bodenseekreis, Germany
Karlsruhe, 76133, Karlsruhe, Germany
Münsingen-Auingen, 72525, Reutlingen, Germany
Riedlingen, 88499, Biberach, Germany
Sigmaringen, 72488, Sigmaringen, Germany
Albstadt, 72459, Zollernalbkreis, Germany
Bad Urach, 72574, Reutlingen, Germany
Preisgleitklausel (Die im Angebot angegebenen Preise sind Festpreise (Anlage 5a und 5b) und werden zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer gezahlt. Frühestens ab dem 01.01.2028 kann aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung, die ab dem 01.01.2028 in Kraft tritt, betreffend das vor Ort eingesetzte Personal eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten erfolgen. Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen oder gesetzlichen Änderungen sowie auch die ent-sprechenden Anpassungen der tatsächlich seinen Beschäftigten gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen. Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass die im Preisblatt angegebenen Netto-Endpreise jeweils zu 40 % um die Lohnänderung, welche die eingesetzten Beschäftigten betrifft, an-gepasst werden. Die Änderungen der Vergütungssätze treten am Ersten des auf Mitteilung in Textform des Auftragnehmers folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist.
Rahmenvereinbarung
Dietenheim, 89165, Alb-Donau-Kreis, Germany
Leutkirch, 88299, Ravensburg, Germany
Ravensburg, 88214, Ravensburg, Germany
Riedlingen, 88499, Biberach, Germany
Rottenburg-Kiebingen, 72108, Tübingen, Germany
Schömberg, 72355, Zollernalbkreis, Germany
Sigmaringen, 72488, Sigmaringen, Germany
Ulm, 89079, Ulm, Germany
Warthausen, 88447, Biberach, Germany
Preisgleitklausel (Die im Angebot angegebenen Preise sind Festpreise (Anlage 5a und 5b) und werden zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer gezahlt. Frühestens ab dem 01.01.2028 kann aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung, die ab dem 01.01.2028 in Kraft tritt, betreffend das vor Ort eingesetzte Personal eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten erfolgen. Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen oder gesetzlichen Änderungen sowie auch die ent-sprechenden Anpassungen der tatsächlich seinen Beschäftigten gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen. Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass die im Preisblatt angegebenen Netto-Endpreise jeweils zu 40 % um die Lohnänderung, welche die eingesetzten Beschäftigten betrifft, an-gepasst werden. Die Änderungen der Vergütungssätze treten am Ersten des auf Mitteilung in Textform des Auftragnehmers folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist.