Property Management und Facility Management für den Gerhart-Hauptmann-Platz 46-50 einschließlich der Einkaufspassage PERLE (2 Lose)
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Key information
Overview
Die 3. HOVG Hamburger Objekt Verwaltungs GmbH & Co. KG ("3. HOVG") schreibt das Property Management (Los 1) und das Facility Management (Los 2) für den Gerhart-Hauptmann-Platz 46-50 einschließlich der Einkaufspassage "PERLE" aus. Da die 3. HOVG über kein eigenes Personal verfügt, handelt der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen ("LIG") für sie. Der LIG ist für die Verwaltung, Förderung und Entwicklung des städtischen Grundbesitzes in der Freien und Hansestadt Hamburg zuständig. Bei dem Objekt liegt eine gemischte Nutzung vor. Neben der Büronutzung in den oberen Stockwerken und einer Tiefgarage bietet die PERLE neben einem Food Court als gastronomisches Angebot sowie vielseitige Einzelhandelsgeschäfte. Sie befindet sich an der meistfrequentierten Einkaufsstraße Hamburgs - der Spitalerstraße sowie der Mönckebergstraße.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGMGDP# 1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der dort erhältlichen Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der 3. HOVG erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum auf der Vergabeplattform genannten Datum an die 3. HOVG adressiert werden. 3. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass die 3. HOVG keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. 4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die 3. HOVG kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden. 5. Die 3. HOVG behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z.B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Eine Aufhebung kann auch für nur eines der beiden Lose erfolgen. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. 6. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die 3. HOVG ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. 7. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Angebotsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten. 8. Weitere Einzelheiten, u.a. zur Ortsbesichtigung, zur Losaufteilung und -auswahl, zur einzureichenden Vertraulichkeitsvereinbarung etc., enthält die Angebotsaufforderung, die Gegenstand der Vergabeunterlagen ist.