Projektwettbewerb Neubau Berufs- und Weiterbildungszentrum Rapperswil - Jona BZWR - BKP 291 Architekt und 496 Landschaftsarchitekt
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Key information
Overview
Im «Südquartier» in Rapperswil soll das neue Berufs- und Weiterbildungszentrum (BWZR) entstehen, um für rund 1'600 Lernende einen lebendigen Treffpunkt des Lernens zu schaffen. Dafür ist auf 8'682 m² Raumprogrammfläche ein vielfältiges Angebot an differenzierten Lern- und Begegnungsräumen vorgesehen. Eine weitere Stärkung des Bildungsstandorts wird durch die Unterbringung der Berufs- und Laufbahnberatung (BLB) unter dem gleichen Dach angestrebt. Gesucht werden Projektvorschläge für einen identitätsstiftenden Neubau, dessen Gebäudestruktur auch zukünftigen Anforderungen der Berufsbildung gerecht wird. Das St.Galler Stimmvolk stimmte am 8. März 2026 einem entsprechenden Kredit zu.
8640 Rapperswil SG
Die Weiterbearbeitung schliesst direkt nach dem Wettbewerbsentscheid an.
Nein
Nein
EK 1: Situation und aussenräumliche Qualitäten: · Situation, städtebauliches und freiräumliches Gesamtkonzept · Architektur, Gestaltung Baukörper, architektonischer Ausdruck · Qualität der Aussenräume, Begegnungszonen und Erschliessung EK 2: Organisation und innenräumliche Qualitäten: · Erfüllung des Raumprogramms · Funktionalität der betrieblichen Abläufe und Flexibilität bezüglich der Umsetzung von unterschiedlichen Lehr- und Lernformen · Inneres Erschliessungssystem und Mehrfachnutzung der Erschliessungszonen · Qualität der Innenräume, Begegnungsräume und Tageslichtführung EK 3: Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit: · Erstellungskosten und Lebenszykluskosten gemäss Vorgaben · Flexibilität der Gebäudestruktur und Einfachheit der Tragkonstruktion · Wertbeständigkeit der gewählten Konstruktion und Materialien · Nachhaltigkeit
EK 1: Leistungsfähigkeit: Leistungsfähiges Unternehmen mit Erfahrung in Architektur und Landschaftsarchitektur in Bezug auf Komplexität, Grösse und Nachhaltigkeit.
BKP 291 Architekt BKP 496 Landschaftsarchitekt OAG 1 Gebäude
simap.ch (für registrierte Anbietende) Das Passwort für die Ausschreibungsunterlagen wird erst nach dem Zahlungsnachweis und dem Einreichen des ausgefüllten und unterschiebenen Anmeldeformulars übermittelt. Diesbezüglich sind folgende Nachweise an [email protected] einzureichen: - Zahlungsbeleg der Einschreibgebühr von CHF 500.- (fünfhundert Franken) - ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular.
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Planerteams aus den Fachbereichen Architektur und Landschaftsarchitektur mit Wohn- und Geschäftssitz in der Schweiz oder in einem Vertragsstaat des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen.
Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Publikation auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Frist ist eingehalten, wenn die Beschwerde spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben wird (Art. 143 Abs. 1 der Schweizerischen Zivilprozessordnung [SR 272] i.V.m. Art. 30 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.