Projekt Erweiterung eines Bürogebäudes im Industriepark Frankfurt-Höchst Fenster, Außentüren und Sonnenschutz
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Key information
Overview
Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend die Arbeiten für die Fenster, Außentüren und Sonnenschutz für den Erweiterungsneubau eines Bürogebäudes im Industriepark Frankfurt-Höchst im Rahmen einer geförderten Maßnahme europaweit aus. Eine ausführliche Projektbeschreibung und das entsprechende Leistungssoll sind dem Leistungsverzeichnis mit den entsprechenden Anlagen (Teil des Anlagenkonvoluts 03) zu entnehmen. Es wird den Bietern dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen Gegebenheiten und den auszuführenden Arbeiten im Rahmen einer Ortsbesichtigung ein genaues Bild zu machen, um Fehleinschätzungen bei der Preisbildung zu vermeiden. Sollte sich der bezuschlagte Bieter später auf Umstände berufen, welche bei einer Ortsbesichtigung erkennbar gewesen wären, ist er mit diesem Vorbringen präkludiert. Die Anmeldung für eine entsprechende Ortsbesichtigung erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals. Für die weiteren Besonderheiten bei der Ortsbesichtigung siehe die Erläuterungen im Leistungsverzeichnis (Teil des Anlagenkonvoluts 03). Der Leistungszeitraum für die hier ausgeschriebenen Leistungen wird voraussichtlich zwischen Ende September 2026 und Mitte Juni 2027 liegen. Die Arbeiten sind in drei Bauabschnitten zu erbringen. Im 1. Bauabschnitt werden die Fenster und Außentüren montiert. Die Montage des außenliegenden Sonnenschutzes erfolgt im 2. Bauabschnitt nach Fertigstellung der Außenputzarbeiten. Zum Endeder Baumaßnahme wird das Bautürblatt ausgebaut und das Eingangstürblatt montiert. Ausführungsbeginn ist voraussichtlich der 28.09.2026. Die folgenden Fristen sind unbedingt einzuhalten: · 14.12.2026 – 25.12.2026 (Montage Fenster + Außentüren, Bautürblatt) · 11.06.2027 (Endfertigstellungstermin). Der Auftragnehmer hat nach Auftragserteilung einen Bauzeitenplan, eine Baustelleneinrichtungsplan und ein Geräteverzeichnis aufzustellen und spätestens 12 Werktage vor Ausführung der Leistungen der Bauleitung vorzulegen. ACHTUNG: In Bezug auf die Terminplanung sind unbedingt die Vorgaben aus dem vom Auftraggeber vorgegebenen Rahmenterminplan (Teil des Anlagenkonvoluts 03) zu beachten. Sie sind freundlich eingeladen, anhand dieser Aufforderung und den diesem Schreiben beiliegenden Vergabe-/Vertragsbedingungen ein Angebot abzugeben. Bitte benutzen Sie hierfür die beigefügten Formularblätter. Erläuternd wird zu den Grundlagen des Angebots auf Folgendes hingewiesen: · Das genaue Leistungssoll ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis mit den entsprechenden Anlagen (Teil des Anlagenkonvoluts 03). · Die im Leistungsverzeichnis genannten Qualitäten als Grundlage der vorlie-genden Planungsinhalte sind als Mindestanforderungen zu verstehen. · Vertragliche Einzelheiten sind den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB – Einheitspreisvertrag - Anlage 04) zu entnehmen. · Der Auftragnehmer wird verpflichtet, eine Bauleistungsversicherung auf seine Kosten abzuschließen. Der Versicherungsnachweis ist bis Baubeginn beim AG einzureichen (siehe § 14 Abs. 1 der BVB– Einheitspreisvertrag - Anlage 04). · Der obsiegende Bieter wird vor der eigentlichen Zuschlagserteilung aufgefordert, die entsprechende Urkalkulation beim AG einzureichen. · Die Formulare VHB Bund 221 „Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation“ und 222 „Preisermittlung über die Endsumme“ werden ggf. im Rahmen der Angebotsprüfung durch die Vergabestelle angefordert. Die vorgenannten Formulare müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden.
Die Baustelle liegt in: 65926 Frankfurt am Main, Industriepark Höchst "IPH", Bürogebäude G315 Der Industriepark Höchst liegt westlich von Frankfurt am Main nördlich des Flughafen Frankfurt zwischen den Gemeinden Kelsterbach und Unterliederbach. Die Containerumschlagfläche der Fa. Contargo befindet sich innerhalb des Industrieparkgeländes am südlichen Ufer des Mains. Zugangsregelungen / Vorschriften für Fremdfirmen Die Zufahrt zum Containerterminal ist nur über beschrankte Einfahrten mit Zugangskontrolle möglich. Für den Zugang zum Containerterminal sind vorgegebene Regularien (wie Anmeldung, Zugangsausweise, Einfahrgenehmigungen) zu beachten. Einfahrtsberechtigung und Zutritt zum IPH, Sicherheitsinformationen/-vorschriften Der Zutritt zum Industriepark Höchst und damit zur Baustelle für eine Ortsbesichtigung sowie auch für die Ausführung aller Arbeiten erfordert: - eine Anmeldung aller für den Einsatz vorgesehenen Personen einschließlich einem eventuell erforderlichen Ersatzpersonal sowie der Geräte / Fahrzeuge beim Fremdfirmenmanagement des IPH und Beschaffen des Ausweises für Fremdfirmenmitarbeiter sowie der notwendigen Einfahrtsgenehmigung für alle Fahrzeuge sowie Geräte, - bei einer langeren Tätigkeitsdauer ist die Ausstellung eines kostenpflichtigen, jedoch zeitlich begrenzten Dauerausweises einschließlich der Einfahrtsberechtigung obligatorisch, - den Nachweis einer bestandenen Sicherheitsunterweisung für jede Person, - einen gültigen Personalausweis / Ausweispapiere und eine gültige Arbeitserlaubnis, - eine Anmeldung beim Betreiber des Containerterminals. Der AN übernimmt alle erforderlichen Maßnahmen und Aufwendungen, die auf Grund der Tätigkeit im Industriepark u. a. für die Einfahrt von Fahrzeugen und Geräten sowie für den Zutritt des geplanten Personals zum Industriepark und damit zur Baustelle notwendig sind. Auf Grund der zu erwartenden, nicht unerheblichen Aufwendungen ist für das Erlangen der Einfahrtsgenehmigung sowie der Zutrittsberechtigung eine gesonderte Leistungsposition vorgesehen. Der AN ist verpflichtet, für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durch das eingesetzte Personal einschließlich der Nachunternehmer auf der Baustelle sowie im Industriepark zu sorgen., Industriepark Höchst, Frankfurt a.M., 65926, Frankfurt am Main, Germany
Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Daten-schutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen: Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlichen Stelle: Contargo GmbH & Co. KG Rheinkaistraße 2 68159 Mannheim Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Rhenus Office Systems GmbH Rhenus Platz 1 59439 Holzwickede [email protected] www.office-systems.de Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten: a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens; Ihre Daten werden fallbezogen verarbei-tet, um Vergabeverfahren nach den Vorgaben der einschlägigen Vergabebestimmungen abwickeln zu können. Ihre Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert und der Vergabeakte beigelegt. Konkret werden ihre Daten zu folgenden Zwecken erhoben: Durchführung eines Vergabeverfahrens, insbesondere: · Bereitstellung von Vergabeunterlagen · Beantwortung von Bieterfragen · Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen · Überprüfung der Eignung · Prüfung und Wertung von Angeboten · Erfüllen sonstiger vergaberechtlicher Verpflichtungen · Dokumente und- Vertragsmanagement · Vertragsabwicklung · Erfüllung datenschutzrechtlicher Verpflichtungen · Führen sachdienlicher Kommunikation b) Rechtsgrundlage: Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des Vergabeverfahrens als öffentlicher Auftraggeber und erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b, c und e, Art. 6 Abs. 3 DSGVO. Der öffentliche Auftraggeber hat das geltende Recht zu beachten. Dazu gehören insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verord-nung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (KonzVgV), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sektorenbereich (SektVO), die Unter-schwellenvergabeverordnung (UVgO), die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A), das Gesetz zur Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes und zur Änderung der Hessischen Landeshaus-haltsordnung (HVTG), das Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), das Geldwä-schegesetz (GwG) und die Landeshaushaltsordnung (LHO BaWü). Empfänger von personenbezogenen Daten: Empfänger innerhalb der Verwaltung: Die zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung und Regierung sowie ggf. deren Vor-gesetzte oder Prüfungsinstitutionen (z.B. Justiziariat, Aufsichtsorgane, Innenrevisi-on, Datenschutzbeauftragter, Nachprüfungsstellen nach § 21 VOB/A). Auftragsverarbeiter: Mitarbeiter oder sonstige Personen, die die Vergabeplattform betreuen. Dritte: · Unterlegene Bieter in EU-weiten Vergabeverfahren gemäß § 134 GWB, § 62 VgV, § 56 SektVO, § 36 VSVgV, § 30 KonzVgV sowie in nationalen Vergabeverfahren gemäß § 46 UVgO, 19 VOB/A · Registerstellen (z.B. für die Abfrage von Ausschlussgründen oder aufgrund von fördermittelrechtlichen Vorgaben) ▪ Tariftreueregister ▪ Gewerbezentralregister ▪ Wettbewerbsregister ▪ Transparenzregister ▪ Hauptzollamt · Vergabeportal: Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erfolgen die vorgeschriebenen Veröffentlichungen zu vergebenen Aufträgen sowie zu Nachträgen bzw. Änderungen während der Vertragslaufzeit. Diese Informationen enthalten i.d.R. zumindest auch den Namen des beauftragten Unternehmens und in europaweiten Verfahren auch den Auftragswert des Auftrags · Institutionen des Bundes (Statistisches Bundesamt) und die EU-Kommission im Rahmen der Meldepflichten nach der Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (VergStatVO) · Die Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestim-mungen bei EU-weiten Vergabeverfahren (Vergabekammer) · Gerichte im Falle von Eilrechtsschutzverfahren oder Klagen, bzw. bei Beschwerden gegen Entscheidungen der Vergabekammer · Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzangaben · Zuwendungsgeber im Rahmen von Verwendungsnachweisprüfungen, bzw. vorgesehene Prüfstellen bei EU-geförderten Vorhaben · des Weiteren können im Rahmen von Vergabeverfahren extern beauftragte Dritte (z.B. Architekten, Ingenieure, Projektsteuerungen, Rechtsberater sowie sonstige Berater*innen) beteiligt sein, z.B. im Rahmen der Bereit-stellung von Vergabeunterlagen und / oder der Prüfung und Wertung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die beteiligten externen Dritten wer-den von den öffentlichen Auftraggebern auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und das Datengeheimnis verpflichtet. Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist: Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an. Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zu-schlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen. Herkunft und Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten: Es werden nur Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, die im Rahmen des Verga-beverfahrens von den Bewerbern und Bietern zur Verfügung gestellt werden. Das sind insbesondere · Persönliche Kontaktdaten und Namen von Unternehmen, soweit es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt, · Kontaktdaten von Ansprechpersonen des Unternehmens (z.B. Vor- und Nachnahmen, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), · Daten zum Nachweis der Gesetzestreue des Unternehmens, · Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigter des Unter-nehmens und · Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen mit Angaben von Referenzgebern Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern eine rechtliche Verpflich-tung besteht oder in die Erhebung eingewilligt wurde. Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt. Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beach-tung der gesetzlichen Pflichten und Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Vergabeunterlagen sind gemäß § 8 Abs. 4 VgV, § 6 Abs. 2 UVgO bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages oder der Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags. Vergabeunterlagen, die als nicht archivierungswürdig eingestuft wurden, werden in der Regel zehn Jahre nach Ab-schluss des jeweiligen Vorgangs datenschutzgerecht vernichtet. Längere Aufbewahrungspflichten können sich beispielsweise im Rahmen von EU-geförderten Vorhaben ergeben. Bei Vertragsunterlagen beträgt die Frist in der Regel maximal 30 Jahre nach Vertragsschluss, sie kann jedoch aufgrund einer längeren Vertragslaufzeit oder im Kontext mit Prüfungen des betreffenden Vertrages ggf. auch län-ger ausfallen. Daneben sind Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten ggf. auch die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten: Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 20 Datenschutz-Grundverordnung. Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO: Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden. Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO: Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung). Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO: Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln). Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO: Es besteht unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Datenübertragung in einem strukturierten, gängigen maschinenlesbaren Format. Recht auf Widerspruch: Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens). Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde: Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land Nordrhein-Westfalen ist: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Für die weiteren Einzelheiten siehe die Datei "Aufforderungsschreiben" unter der Ziff. 8.
Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend die Arbeiten für die Fenster, Außentüren und Sonnenschutz für den Erweiterungsneubau eines Bürogebäudes im Industriepark Frankfurt-Höchst im Rahmen einer geförderten Maßnahme europaweit aus. Eine ausführliche Projektbeschreibung und das entsprechende Leistungssoll sind dem Leistungsverzeichnis mit den entsprechenden Anlagen (Teil des Anlagenkonvoluts 03) zu entnehmen. Es wird den Bietern dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen Gegebenheiten und den auszuführenden Arbeiten im Rahmen einer Ortsbesichtigung ein genaues Bild zu machen, um Fehleinschätzungen bei der Preisbildung zu vermeiden. Sollte sich der bezuschlagte Bieter später auf Umstände berufen, welche bei einer Ortsbesichtigung erkennbar gewesen wären, ist er mit diesem Vorbringen präkludiert. Die Anmeldung für eine entsprechende Ortsbesichtigung erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals. Für die weiteren Besonderheiten bei der Ortsbesichtigung siehe die Erläuterungen im Leistungsverzeichnis (Teil des Anlagenkonvoluts 03). Der Leistungszeitraum für die hier ausgeschriebenen Leistungen wird voraussichtlich zwischen Ende September 2026 und Mitte Juni 2027 liegen. Die Arbeiten sind in drei Bauabschnitten zu erbringen. Im 1. Bauabschnitt werden die Fenster und Außentüren montiert. Die Montage des außenliegenden Sonnenschutzes erfolgt im 2. Bauabschnitt nach Fertigstellung der Außenputzarbeiten. Zum Endeder Baumaßnahme wird das Bautürblatt ausgebaut und das Eingangstürblatt montiert. Ausführungsbeginn ist voraussichtlich der 28.09.2026. Die folgenden Fristen sind unbedingt einzuhalten: · 14.12.2026 – 25.12.2026 (Montage Fenster + Außentüren, Bautürblatt) · 11.06.2027 (Endfertigstellungstermin). Der Auftragnehmer hat nach Auftragserteilung einen Bauzeitenplan, eine Baustelleneinrichtungsplan und ein Geräteverzeichnis aufzustellen und spätestens 12 Werktage vor Ausführung der Leistungen der Bauleitung vorzulegen. ACHTUNG: In Bezug auf die Terminplanung sind unbedingt die Vorgaben aus dem vom Auftraggeber vorgegebenen Rahmenterminplan (Teil des Anlagenkonvoluts 03) zu beachten. Sie sind freundlich eingeladen, anhand dieser Aufforderung und den diesem Schreiben beiliegenden Vergabe-/Vertragsbedingungen ein Angebot abzugeben. Bitte benutzen Sie hierfür die beigefügten Formularblätter. Erläuternd wird zu den Grundlagen des Angebots auf Folgendes hingewiesen: · Das genaue Leistungssoll ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis mit den entsprechenden Anlagen (Teil des Anlagenkonvoluts 03). · Die im Leistungsverzeichnis genannten Qualitäten als Grundlage der vorlie-genden Planungsinhalte sind als Mindestanforderungen zu verstehen. · Vertragliche Einzelheiten sind den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB – Einheitspreisvertrag - Anlage 04) zu entnehmen. · Der Auftragnehmer wird verpflichtet, eine Bauleistungsversicherung auf seine Kosten abzuschließen. Der Versicherungsnachweis ist bis Baubeginn beim AG einzureichen (siehe § 14 Abs. 1 der BVB– Einheitspreisvertrag - Anlage 04). · Der obsiegende Bieter wird vor der eigentlichen Zuschlagserteilung aufgefordert, die entsprechende Urkalkulation beim AG einzureichen. · Die Formulare VHB Bund 221 „Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation“ und 222 „Preisermittlung über die Endsumme“ werden ggf. im Rahmen der Angebotsprüfung durch die Vergabestelle angefordert. Die vorgenannten Formulare müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden.
Die Baustelle liegt in: 65926 Frankfurt am Main, Industriepark Höchst "IPH", Bürogebäude G315 Der Industriepark Höchst liegt westlich von Frankfurt am Main nördlich des Flughafen Frankfurt zwischen den Gemeinden Kelsterbach und Unterliederbach. Die Containerumschlagfläche der Fa. Contargo befindet sich innerhalb des Industrieparkgeländes am südlichen Ufer des Mains. Zugangsregelungen / Vorschriften für Fremdfirmen Die Zufahrt zum Containerterminal ist nur über beschrankte Einfahrten mit Zugangskontrolle möglich. Für den Zugang zum Containerterminal sind vorgegebene Regularien (wie Anmeldung, Zugangsausweise, Einfahrgenehmigungen) zu beachten. Einfahrtsberechtigung und Zutritt zum IPH, Sicherheitsinformationen/-vorschriften Der Zutritt zum Industriepark Höchst und damit zur Baustelle für eine Ortsbesichtigung sowie auch für die Ausführung aller Arbeiten erfordert: - eine Anmeldung aller für den Einsatz vorgesehenen Personen einschließlich einem eventuell erforderlichen Ersatzpersonal sowie der Geräte / Fahrzeuge beim Fremdfirmenmanagement des IPH und Beschaffen des Ausweises für Fremdfirmenmitarbeiter sowie der notwendigen Einfahrtsgenehmigung für alle Fahrzeuge sowie Geräte, - bei einer langeren Tätigkeitsdauer ist die Ausstellung eines kostenpflichtigen, jedoch zeitlich begrenzten Dauerausweises einschließlich der Einfahrtsberechtigung obligatorisch, - den Nachweis einer bestandenen Sicherheitsunterweisung für jede Person, - einen gültigen Personalausweis / Ausweispapiere und eine gültige Arbeitserlaubnis, - eine Anmeldung beim Betreiber des Containerterminals. Der AN übernimmt alle erforderlichen Maßnahmen und Aufwendungen, die auf Grund der Tätigkeit im Industriepark u. a. für die Einfahrt von Fahrzeugen und Geräten sowie für den Zutritt des geplanten Personals zum Industriepark und damit zur Baustelle notwendig sind. Auf Grund der zu erwartenden, nicht unerheblichen Aufwendungen ist für das Erlangen der Einfahrtsgenehmigung sowie der Zutrittsberechtigung eine gesonderte Leistungsposition vorgesehen. Der AN ist verpflichtet, für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durch das eingesetzte Personal einschließlich der Nachunternehmer auf der Baustelle sowie im Industriepark zu sorgen., Industriepark Höchst, Frankfurt a.M., 65926, Frankfurt am Main, Germany
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