Präventionsmaßnahmen
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Key information
Overview
Rahmenvertrag zur Förderung eines gesundheitsförderlichen Um-gangs für die Lebenswelten Schule und Vereine (gemäß gemäß § 20a SGB V) für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Virchowstraße 30, Eisenberg, 67304, Donnersbergkreis, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXMGSP# 1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt 5.1.9 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die unter Punkt 5.1.12 unter Bedingungen für die Ausführung des Auftrags aufgeführten Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. 2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist. Die Bewerbungsbedingungen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland- die Gesundheitskasse sind den Vergabeunterlagen beigefügt und zu beachten.
Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sind der Schutz vor Krankheiten und die Förderung der Gesundheit unverzichtbare Aufgaben, um Lebensqualität und Leistungsfähigkeit ihrer Versicherten unabhängig von Geschlecht und sozialer Stellung langfristig zu erhalten und ihnen ein gesundes Altern zu ermöglichen. Ziel eines Präventionsprogramm zur Förderung eines gesundheitsförderlichen Umgangs ist, gemäße § 20a SG V i.V.m. dem Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes (als Anlage 2b den Vergabeunterlagen beigefügt), die Vermittlung von persönlichen und sozialen Kompetenzen durch Sport. Primäre Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche an Grund - und weiterführenden Schulen bzw. im Verein. Die Umsetzung in den Lebenswelten Schule und Verein erfolgt über Projekttage. Bei Bedarf wird zusätzlich eine Schulung für die Lehrkräfte bzw. Übungsleiter angeboten, damit diese die Inhalte in Ihren Stunden integrieren können. Die Maßnahme wird im Rahmen eines Gesundheitsförderungsprozesses an der Schule bzw. im Verein implementiert. Geplanter Umfang der Leistung während der maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren: 120 ganze Projekttage mit 2 Trainern (Projekttag mit mind. 4 Zeitstunden) 40 halbe Projekttage mit 2 Trainern (Projekttag mit mind. 2 Zeitstunden) 80 x Bereitstellung einer digitalen Plattform pro Institution (Verein oder Schule) Jährlicher Evaluationsbericht pro Tätigkeitsbericht (4x) Optionale Leistung: 32 Schulungen von Multiplikatoren inkl. der Erstellung eines Projekttagebuchs (pro Schulungstermin, mindestens 2 Zeitstunden)
Virchowstraße 30, Eisenberg, 67304, Donnersbergkreis, Germany
Zur Bewertung der Qualität sind nachfolgende Unterlagen zwingend bis zum Ende der Angebotsfrist einzureichen: - einen Ablaufplan für einen ganzen Projekttag (siehe Anlage 3 der Vergabeunterlagen) - einen Ablaufplan für eine Multiplikatorenschulung (siehe Anlage 3 der Vergabeunterlagen) - Eigenerklärung "berufliche Leistungsfähigkeit" (siehe Anlage 8 der Vergabeunterlagen)