PPB 2026
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Key information
Overview
Beschaffung von IT-Dienstleistungen zur Prozess-, Projekt- und Betriebsunterstützung in der Max Planck Information & Technology MaxIT in Form einer Rahmenvereinbarung
München, 80687, München, Germany
Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV bei Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen wie der hier ausgeschriebenen bestehen, diese innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des ersten Auftrags im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an den Auftragnehmer zu vergeben, der den ersten (hier gegenständlichen) Auftrag erhalten hat.
Es ist die Beschaffung von IT-Dienstleistungen zur Prozess-, Projekt- und Betriebsunterstützung in der Max Planck Information & Technology MaxIT in Form einer Rahmenvereinbarung beabsichtigt. Der Zuschlag über das Gesamtvolumen der ausgeschriebenen Leistung wird an einen Auftragnehmer ("AN") vergeben. Der Vergabegegenstand umfasst die Beratung und Unterstützung der Abteilung IKT der MaxIT bei der Ausführung und Weiterentwicklung der IT-Service-Management-Prozesse. Ausgehend von den bisherigen Erkenntnissen soll die IT stärker auf eine serviceorientierte Struktur ausgerichtet werden. Zu den Aufgaben gehören strategische Beratung, die Lösung technischer Fragestellungen, die Etablierung und kontinuierliche Verbesserung von IT-Services, die Übernahme von Projektleitungsaufgaben sowie die Koordination des IT-Betriebs. Zudem ist die Unterstützung bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen für öffentliche Vergabeverfahren im IT-Bereich erforderlich. Der IT-Betrieb der MaxIT der MPG erfolgt heute in Teilen durch externe Dienstleister und in Teilen durch die interne IKT. Zunehmend werden mehr und mehr Aufgaben an externe Dienstleister ausgelagert bzw. mehr und mehr Applikationen und deren Betrieb notwendig. Die Einbeziehung externer Dienstleister in die Leistungserbringung erfordert im öffentlichen Sektor regelmäßige Ausschreibungen und eine regelmäßige Transformation der Leistungserbringung auf neue Vertragsinhalte sowie eine Transition zu neuen Dienstleistern. Teilweise müssen auch operative Themen angegangen werden, um die Services und Prozesse optimieren und definieren zu können und das fehlende interne Know-How auszugleichen. Bei der Kalkulation der Tagespauschalpreise ist zu berücksichtigen, dass die Leistungserbringung hauptsächlich "remote" erfolgt. Insgesamt sind mit dem Angebot genau fünf (5) Mitarbeiterprofile vorzulegen, die die jeweiligen Anforderungen gem. E.2 der insgesamt fünf (5) einzelnen Rollen wie in E.2 angegeben vollständig erfüllen. Die Rollen sind Senior Consultant IT Services, Senior Consultant Desktop und Basisapplikationen, Senior Consultant Application Projects, Senior Consultant Application Management, Senior Consultant Web/CMS. Über die "Basis-Vertragslaufzeit" (24 Monate) geht der Auftraggeber von einem geschätzten Beratungsvolumen von 2200 Personentagen und maximal 2660 Personentagen aus. Für die "Optionslaufzeit" ist mit dem gleichen jährlichen Beratungsvolumen zu kalkulieren wie für die Basis-Vertragslaufzeit. So kann insgesamt von einem unverbindlich geschätzten Beratungsvolumen pro Verlängerungsjahr von 1100 Personentagen und maximal 1330 Personentagen ausgegangen werden. Insgesamt stehen damit im Wettbewerb 4400 Personentage (Schätzwert) und maximal 5320 Personentage (Höchstwert), wenn der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht nicht Gebrauch macht. Der Auftraggeber behält sich vor, abhängig von der konkreten Bedarfssituation Abrufe im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer, in Bezug auf die Gesamtkapazitäten über die Jahre abweichend zu verteilen. Es besteht keine (Mindest-)Abnahme- oder (Mindest-)Bestellverpflichtung des Auftraggebers. § 132 GWB bleibt unberührt. Vgl. zum Leistungsumfang auch die detaillierte Leistungsbeschreibung in Anlage A.1 der Vergabeunterlage.
München, 80687, München, Germany
Die Unabhängigkeit und Neutralität des späteren Auftragnehmers gegenüber den im Rahmen der Auftragsausführung zu kontrollierenden und zu steuernden Providern (externen Dienstleistern) ist zwingende Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung. Daher hat der Bieter bereits mit Abgabe seines Angebots eine Erklärung zur Neutralität und Freiheit von Interessenkonflikten gegenüber den zu kontrollierenden und zu steuernden Providern, die Leistungen im Rahmen der im Formblatt (vgl. Formblatt "Neutralitätserklärung" in Anlage C.2) genannten Projekte für die MPG zu erbringen.