Postdienstleistungen
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Key information
Overview
Das RZF NRW schreibt einen Rahmenvertrag über die Abholung, Beförderung und Zustellung von Postsendungen im Sinne des § 3 Postgesetz (PostG) aus. Sollte eine Zustellung nicht möglich sein, muss sichergestellt sein, dass die Rückübermittlung der Postsendungen an den Absender erfolgt (Oberfinanzdirektion, Finanzministerium oder Finanzamt). Ziel der Ausschreibung bzw. des Rahmenvertrags ist eine sichere, rechtskonforme, effektive, ökonomische und ökologische Leistungserbringung durch den Auftragnehmer. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 4. Januar 2027 und umfasst einen Zeitraum von zwei Jahren. Des Weiteren behält sich der Auftraggeber die Option vor, den Rahmenvertrag um maximal zwei weitere Jahre zu verlängern (vgl. § 5 des Rahmenvertrags).
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YY6DYR9NAC1G# 1) Sämtliche Vergabeunterlagen stehen kostenlos auf der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt "5.1.11. Auftragsunterlagen"). Die Unterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform (Vergabemarktplatz NRW) fristgerecht einzureichen. Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Ebenso wird die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt. 2) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich. 3) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de beantwortet. Mündliche/ Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bieterfragen für alle Bieter von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen zur Verfügung gestellt. 4) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen dürfen ohne Aufforderung von der Vergabestelle (z. B bei einer Nachforderung) in keinem Falle per Mail oder über die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss. 5) Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn das entsprechende Formular E.7 mit dem Angebot eingereicht wurde.