Polizeipräsidium TR Kürenzerstr. NB zentr. Notruf/Einsatzmanagement, Erd-, Entwässerung-, Verkehrswege-, Pflasterdecken-, Abbruch-, u. Rückbauarbeiten - Verkehrsanlagen - DIN 18300, 306, 316, 317, 318
Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.
Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.
Key information
Overview
ca. 528m³ Erdaushub, ca. 33m Entwässerungskanal DN 110 bis 160, ca. 345m² Wassergebundene Wegedecke, ca. 265m² Pflaster neu verlegen, ca. 760m² Pflasterarbeiten aufnehmen und wieder verlegen, ca. 19m² Asphaltarbeiten
Trier, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYN5V# Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Der Bieter muss Vergabeverstöße, die er im Vergabeverfahren erkennt, unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern bei der Regionalen Vergabestelle des LBB Niederlassung Trier, Paulinstraße 58, 54292 Trier, rügen. Vergabeverstöße, die auf Grund der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe bei der Regionalen Vergabestelle des LBB Niederlassung Trier gerügt werden. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). - § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: nach § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. - Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit (1.) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegen den Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung geänderten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
ca. 528m³ Erdaushub, ca. 33m Entwässerungskanal DN 110 bis 160, ca. 345m² Wassergebundene Wegedecke, ca. 265m² Pflaster neu verlegen, ca. 760m² Pflasterarbeiten aufnehmen und wieder verlegen, ca. 19m² Asphaltarbeiten
Trier, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Ergänzung Ausführungsfristen: - Baubeginn 2. Bauabschnitt: 05.04.2027 - Fertigstellung 1. Bauabschnitt bis: 12.03.2027