Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes Stadt Neuenstein – Wirtschaftlichkeitslücke
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Key information
Overview
Der Auftraggeber plant die Versorgung der förderfähigen Anschlüsse gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 durch ein gigabitfähiges Netz auf Basis der FTTB-Technologie mittels der Vergabe einer Zuwendung an einen Netzbetreiber (Wirtschaftlichkeitslücke). Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener Grauer Flecken. Das Projekt soll mittels einer Zuwendung des Bundes für ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Nr. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023, in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0), sowie nach der sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ gefördert werden.
Hohenlohekreis, Germany
Die Eignung für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss gesondert nachgewiesen werden. Aus diesem Grund sind alle Eignungsnachweise auch von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Bei der Bildung von Bewerbergemeinschaften ist zudem eine Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile sowie Vorlage einer Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters gemäß Formblatt Eigenerklärung der Bewerber-/ Bietergemeinschaft vorzulegen. Wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist, sind die Teile des Auftrages, die unter Umständen an Unteraufträge an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen gemäß Formblatt Unterauftragnehmer anzugeben. Bewerber können sich bei der Erfüllung eines Auftrages auch der Fähigkeiten anderer Unterauftragnehmer bedienen (Eignungsleihe). Dann muss der Vergabestelle vom Bewerber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) für den Unterauftragnehmer nachgewiesen werden, dass diese in der Person des Unterauftragnehmers gegeben ist und die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Bewerber hat hierzu eine entsprechende Verpflichtungserklärungen der für die Eignungsleihe benannten Unterauftragnehmer gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer vorzulegen. Für die zur Eignungsleihe benannten Unterauftragnehmer sind außerdem die in der Anlage Eigenerklärung zur Eignung zu den Ausschreibungsunterlagen geforderten Angaben vorzulegen. Alternativ zu den nachfolgende geforderten Eigenerklärungen, Dokumenten und Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder einen Präqualifizierungsnachweis nach dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ – www.amtliches-verzeichnis.ihk.de)vorzulegen, wobei ebenso die Mindestanforderungen erfüllt werden müssen und dort sämtliche Angaben zu machen sind, die nach dieser Ausschreibung vorgegeben werden. Sind Eigenerklärungen oder Nachweise nicht Gegenstand der EEE oder des PQ, sind diese gesondert unter Verwendung der vorgenannten Formblätter einzureichen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder benannte Unterauftragnehmer für die Eignungsleihe haben jeweils eigene EEE´s einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe muss jedes der zur Eignungsleihe benannten Unternehmen eine eigene EEE vorlegen. Mit dem Teilnahmeantrag weitere vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe: a) Verpflichtungserklärung für öffentliche Auftrage nach Arbeitnehmer - Entsendegesetz b) Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fas-sung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung. Das Projekt wird nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0) sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Die Bewilligung in abschließender Höhe erfolgt nach Durchführung dieses Auswahlverfahrens auf Basis des Ergebnisses dieses Verfahrens und des darin ermittelten Marktpreises aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens der Bewilligungsbehörde im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel; ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht (Nr. 2.2 des Zuwendungsbescheides des Bundes). Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und An-lagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Ausdrücklich hingewiesen wird auf Nr. 4.5.4 des Zuwendungsbescheides des Bundes: Angebote, die den Unterlagen des Auswahlverfahrens nicht entsprechen, werden aus dem Verfahren ausgeschlossen. Ferner hat der Auftragnehmer nach Nr. 4.5.3 des Zuwendungsbescheides sicherzustellen, dass er die ihm auferlegten Pflichten auch im Zuge etwaiger zur Projektumsetzung eingegangener Rechtsbeziehungen zu Dritten vollumfänglich erfüllt; die Tätigkeit etwaiger Drittunternehmen wird ihm wie eigenes Verhalten zugerechnet. Im Einzelnen gelten sodann neben den Vorgaben der vorbenannten Förderprogramme einschließlich zugehöriger Leitfäden insbesondere die Vorgaben folgender Regelungen bzw. Bescheide, soweit diese im Zuwendungsbescheid in Bezug genommen werden, wobei die Anlagen zu den Zuwendungsbescheiden unter Bundesförderung: https://www.gigabitfoerderung.gov.de/downloads/ bzw. unter Landesförderung: https://cloud.landbw.de/index.php/s/QTZzPowjjytg37w zum Download und zur Einsicht bereitstehen: -Zuwendungsbescheid/-e über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe gemäß Anlage Zuwendungsbescheide sowie sämtliche Vorgaben bzw. Änderungen im Rahmen der Festsetzung der Zuwendungshöhe durch finale/-n Zuwendungsbescheid/-e nach der Richtlinie „Förde-rung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0), insbesondere Nr. 3.1 (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) -Zuwendungsbescheid/-e des Landes Baden – Württemberg nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums gemäß Anlage Zuwendungsbescheide nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) in der Fassung gemäß jeweiligem Zuwendungsbescheid - Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendecken-den Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ (Gigabit-Rahmenregelung) vom 01.08.2024 - Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland in der Fassung gemäß jeweiligem Zuwendungsbescheid - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk), Stand 28.06.2024 (GMBl Nr. 23/2024, S. 446) - Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes („BNBest-Gigabit“), Stand 06.11.2024 - GIS-Nebenbestimmungen, Version 5.1 vom 03.04.2023 - Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruk-tur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 5.0.2 vom 02.08.2024 -Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen im Rahmen des Gigabitausbaus zum Zweck der Planung, Errichtung und Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes (Muster-vertrag zum Wirtschaftlichkeitslückenmodell) in der aktuellen, auf der Internetseite sowie Onlineplattform der Bewilligungsbehörde abrufbaren Fassung (Nr. 4.1 letzter Spiegel-strich des Zuwendungsbescheides des Bundes)
Neuenstein ist eine Stadt im Hohenlohekreis im fränkisch geprägten Nordosten Baden-Württembergs. Sie gehört zum Regionalverband Heilbronn-Franken. Die Stadt gliedert sich in sieben Stadtteile: Neuenstein, Kirchensall mit Neureut, Kleinhirschbach, Obersöllbach, Eschelbach, Kesselfeld und Grünbühl. Nachbargemeinden sind Kupferzell, Waldenburg, Öhringen, Zweiflingen, Forchtenberg, Niedernhall und Künzelsau. Diese sind (im Uhrzeigersinn, beginnend im Westen): Öhringen, Zweifingen, Forchtenberg, Niederhall, Künzelsau, Kupferzell, Waldenburg. Für die Stadt Neuenstein ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Teile des Stadtgebiets Neuenstein sind noch unzureichend mit Breitbandanschlüssen im Sinne der Gigabit-Richtlinie 2.0 versorgt. Das Projektgebiet wurde somit im Vorlauf hinsichtlich der verfügbaren Bandbreiten und evtl. geplanter Eigenausbauten der privatwirtschaftlichen TK-Unternehmen mittels der Durchführung eines Markterkundungsverfahrens analysiert, um das Ausbaugebiet des förderfähigen Breitbandausbaus auf Basis der Gigabit-Richtlinie 2.0 zu bestimmen. Hierbei wurden die Ergebnisse der durchgeführten Markterkundung unter Einhaltung der Vorschriften des europäischen Beihilferechts berücksichtigt und auf der zentralen Online-Plattform des Projektträgers des Bundes veröffentlicht. Es wurde deutlich, dass in Teilen des abgefragten Gebiets die Gigabit-Fähigkeit des Netzes nicht gegeben ist und somit förderfähige Anschlüsse im Sinne der Gigabit-Richtlinie 2.0 vorliegen.
Hohenlohekreis, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme#