Planung Bf Rathenow Elektrifizierung und Trassierung/Gleiserneuerung
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Key information
Overview
Im Bahnhof Rathenow sollen die Stumpfgleise 916 und 926 (906) in ein vollständiges Verkehrsnetz eingebunden werden. Es werden mehrere Weichen (11 Stück) und Gleise (ca. 3 km) erneuert bzw. neu gebaut. Die Tiefenentwässerung bei den erneuerten Gleisen wird erneuert. Die Gleise 905, 906, 916, 926 im Bahnhof Rathenow werden elektrifiziert (Planung OLA/OSE Gleis 905 wird beigestellt). Herstellung von Rand- und Rangierwegen im gesamten Bahnhofsbereich. Erneuerung der Bestandsbeleuchtungsanlage und Herstellung der Dienstwegbeleuchtung für zuvor genannte Wege. Die Weichenheizanlagen werden erneuert. Durch die Einbindung der Stumpfgleise in das Verkehrsnetz sind Anpassungen an der LST-Anlage erforderlich (Außenanlage und Stellwerk Fa. Siemens). An den TK-Anlagen sind keine Änderungen geplant, durch die Planung der anderen Gewerke sind Schnittstellen zu prüfen und ggf. Änderungen zu planen. Gegenstand der Vergabe sind die hierfür erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 4 (übertragen) sowie 6 bis 7 (als Optionen).
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
06 Jul 2025, 22:00
Contract start date
Deadline
21 Aug 2025, 22:00
Award decision
Award decision
03 Jun 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
04 Jun 2026, 09:45
Dispatch date
Milestone
04 Jun 2026, 22:00
Publication date
Publication
30 Dec 2028, 23:00
Contract end date
Deadline
None recorded.