PHZH Halbinsel Au, Gesamtinstandsetzung Kutscherhaus, BKP211-01 Baumeisterarbeiten
Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.
Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.
Key information
Overview
Die Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH) betreibt auf der Halbinsel Au das Tagungszentrum Schloss Au. Das bisher als Ergänzung zum Schloss für verschiedenste Zwecke genutzte Kutscherhaus genügt aufgrund seines schlechten baulichen Zustandes immer weniger heutigen Anforderungen. Unter Berücksichtigung der Prinzipien der Nachhaltigkeit und Suffizienz, sowie der Schonung von Ressourcen hat die PHZH beschlossen, das Gebäude zu erhalten und umfassend zu sanieren. Als ein Kooperationsprojekt zwischen der PHZH (Leading House), der Stiftung Pestalozzianum, des WWF Zürich und der ZHAW, soll das Kutscherhaus als Nachhaltigkeitszentrum genutzt werden. Das Kutscherhaus wird dazu einer Gesamtinstandsetzung unterzogen, der angrenzende Schopf wird inklusive der Fundamente abgebrochen und neu erstellt. Diese Submission umfasst die dafür erforderlichen Baustelleneinrichtungen, Abbrucharbeiten, Aushubarbeiten, Abdichtungen, Betonbauarbeiten und Maurerarbeiten.
BKP 211 Baumeisterarbeiten OAG 1.2.4 Hochschule und Fachhochschule
Suter Zotti AG – Flüelastrasse 7, 8048 Zürich – CHF 511846.90 (MWST: full)
3
Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien. Aufgrund der Gesamtbewertung, insbesondere der Bewertung im Zuschlagskriterium «Ausbildung von Lernenden», und der daraus resultierenden Punktedifferenz zu den weiteren platzierten Anbietern, ist das Angebot der Firma Suter Zotti Bauunternehmung AG als vorteilhaftestes Angebot zu empfehlen.
Gegen diesen Zuschlag kann innert 20 Tagen, von der Publikation auf simap an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.