Performance Management System

direct_awardDirect award proceduresimap.ch45407-01SESBB CFF FFS Infra-Telecom und Elektroanlagen
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Key information

Identifier
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CPV codes
48100000 - Industry specific software package48219000 - Miscellaneous networking software package
Status
Awarded
Notice type
direct_awardDirect award procedure
Source
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Publication date
22 Oct 2026, 22:00

Overview

Die Vergabe betrifft die Wartung und Lizenzierung des Performance Management System NETREO, welches als statistisches Überwachungswerkzeug der SBB Telecom Netzwerkressourcen (Switches, Router, Security Komponenten etc.) dient. Die Daten werden in Intervallen direkt von den Netzelementen abgefragt und gespeichert sowie für den Benutzer grafisch aufbereitet, mit dem Ziel Probleme sowie Kapazitäten im Netzwerk einfach und transparent darstellen zu können.

EMITEC AG – Birkenstrasse 47, 6343 Rotkreuz – CHF 2000000.00 (MWST: full)

Gestützt auf Art. 21 Abs 2 Bst. e BöB wird der Auftrag ausfolgenden Gründen freihändig vergeben: Es handelt sich um die Verlängerung der Wartung und Lizenzierung für das bestehende System um weitere 3 Jahre. Grundlage dafür ist die offene Ausschreibung aus dem Jahr 2019. Die Fortführung der Wartung ist aus betrieblicher Notwendigkeit erforderlich, um den laufenden Betrieb und die Sicherheit der bestehenden Lösung ohne Unterbrechung zu gewährleisten. Ein vorzeitiger Systemersatz wäre mit erheblichen technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Aufwänden verbunden. Aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen, der Integrationstiefe der bestehenden Lösung und der damit verbundenen Risiken wäre ein vorzeitiger Ersatz unverhältnismässig.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.

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Participants1