OV-SW-Neuss-26
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Key information
Overview
Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhaltsreinigung von 2 Schwimmbädern mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 1,4 Mio. Quadratmetern sowie die Stellung von Tageskräften.
Objektbegehung freiwillig: Auf Anfrage ist eine Objektbegehung möglich. Einzelbegehungen können bis zum 9. Oktober 2026 (12.00 Uhr MESZ) für den Zeittraum vom 1. Oktober 2026 bis 12. Oktober 2026 vereinbart werden. Die Terminvereinbarung erfolgt direkt über die jeweiligen Ansprechpartner. Nach Ablauf des 9. Oktober 2026 (12.00 Uhr MESZ) ist eine Terminvereinbarung zur Begehung ausgeschlossen Bieterfragen: Bieterfragen müssen in Textform und ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Die Frist, innerhalb der Bieterfragen gestellt werden dürfen, endet am: 12. Oktober 2026, 14.00 Uhr (MESZ) Eignung: Der Bieter hat in Form einer Eigenerklärung zur Eignung (siehe Excel-Tabelle „Eignung“) zu erklären, dass die Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung besteht, keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe vorliegen, der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachkommen wird sowie eine Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft und Versicherungen in entsprechender Höhe (siehe Anlage BVB – Besondere Vertragsbedingungen) bestehen. Der Bieter hat mindestens eine bestehende oder abgeschlossene Referenz über die Erbringung von Leistungen mit einem mit den ausgeschriebenen Losen vergleichbaren Leistungsumfang nachzuweisen. Eine Referenz gilt für ein Los als vergleichbar, wenn die im Rahmen der Referenz erbrachte Jahresreinigungsfläche mindestens 50 % der für das jeweilige Los ausgeschriebenen Jahresreinigungsfläche entspricht. Eine Referenz kann für mehrere Lose als Nachweis herangezogen werden, sofern sie die vorgenannte Mindestanforderung für das jeweilige Los erfüllt. Bei Referenzen über Leistungen der Unterhaltsreinigung sind ausschließlich laufende Intervallreinigungen zu berücksichtigen. Referenzen, die auf dem Einsatz von Tageskräften oder auf einer ergebnisorientierten Reinigung beruhen, werden nicht als geeigneter Nachweis anerkannt. Darüber hinaus hat der Bieter mindestens zwei bestehende oder abgeschlossene Referenzen über die Reinigung von Schwimmbädern von zwei unterschiedlichen Auftraggebern nachzuweisen. Jede dieser Referenzen muss eine Mindest-Jahresreinigungsfläche von 100.000 m² aufweisen. Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen: Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf hinzuweisen. Enthalten die EU-Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der Bieter den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen. Entsprechende Hinweise hat der Bieter bis Ablauf der Angebotsfrist dem AG über die Vergabeplattform anzuzeigen.