Ortsmitte Wasbek
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Key information
Overview
Die Gemeinde Wasbek beabsichtigt die Erweiterung eines Feuerwehrgerätehauses (ca. 1.000 m² BGF) und die Neuordnung der Flächen des Gemeindezentrums (ca. 300-400 m² BGF) mit den Räumlichkeiten für die gemeindliche Nutzung, der Märchenbühne, der Freiwilligen Feuerwehr und einer Wohnung. Auch ein Neubau wäre möglich. Im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe (als Realisierungsteil) soll geprüft werden, inwieweit die vorhandene Bausubstanz (bestehendes Feuerwehrgerätehaus und Räume des Gemeindezentrums) ganz oder teilweise integriert und umgebaut oder auch entfernt werden kann. Abgängig ist das benachbarte Gebäude der ehemaligen Meierei, deren Grundstücksflächen in die Planung mit einbezogen werden sollen. Da es sich beim Wettbewerbsgebiet um die Ortsmitte handelt, sollen die nördlich der Hauptstraße liegenden privaten Grundstücksflächen in Form eines Ideenteils in die Betrachtung mit einbezogen werden, um Anregungen für eine stimmige langfristige städtebauliche Entwicklung zu erhalten.
Hauptstraße 37, Wasbek, 24647, Rendsburg-Eckernförde, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DJ5MSHJ# Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/in zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Die Ausloberin wird gemäß Ziff. 8.2. RPW 2013 bei der Umsetzung des Projektes einen der Preisträger unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichtes mit weiteren Planungsleistungen gemäß § 34 HOAI 2021, LPH 2-9, beauftragen, sofern kein wichtiger Grund entgegensteht. Die Ausloberin behält sich eine stufenweise Beauftragung vor.
Hauptstraße 37, Wasbek, 24647, Rendsburg-Eckernförde, Germany