Open-House-Verfahren - Ambulante Venentherapie
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Key information
Overview
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Vertrag zur Besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V im Bereich der ambulanten Behandlung von Varizen der unteren Extremitäten mittels endoluminaler Lasertherapie oder Radiofrequenzablation. Ziel des Vertrages ist die Verbesserung der Versorgungsqualität und der wohnortnahen Behandlung von Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit symptomatischer Varikose durch moderne, minimalinvasive Verfahren. Allen geeigneten Leistungserbringern steht der Beitritt zu identischen, nicht verhandelbaren Vertragsbedingungen offen. Eine Auswahlentscheidung findet nicht statt. Der Beitritt kann bis zum 31.12.2027 erfolgen.
Virchowstraße 30, Eisenberg, 67304, Donnersbergkreis, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXMDXM#
Gegenstand dieses Vertrages zur Besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V ist die ambulante Behandlung von Varikosen der unteren Extremitäten durch moderne endoluminale Verfahren - Lasertherapie oder Radiofrequenzablation - einschließlich Diagnostik, Eingriff und Nachsorge. Ziel ist die Verbesserung der Behandlungsqualität, die wohnortnahe Versorgung und die Vermeidung nicht notwendiger stationärer Eingriffe bei Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. Die Versorgung umfasst insbesondere: - individuelle Anamnese und sonografische Diagnostik (farbkodierte Duplexsonografie, ggf. ergänzende funktionelle Verfahren), - Die Indikationsstellung erfolgt nach den Kriterien der jeweils gültigen Leitlinie "Diagnostik und Therapie der Varikose" der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie (CEAP-Klassifikation ? C3 S). - Durchführung der endoluminalen Therapie mittels Laser- oder Radiofrequenzverfahren unter Einhaltung der medizinischen und hygienischen Standards, - Behandlung eventueller Komplikationen, soweit ambulant möglich, - standardisierte Nachsorge und Verlaufskontrolle, - Dokumentation der Ergebnisse und qualitätssichernde Maßnahmen. Die Vergütung erfolgt pauschaliert außerhalb der vertragsärztlichen Gesamtvergütung (§ 140a Abs. 2 SGB V) und direkt zwischen Leistungserbringer und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. Die Abrechnung wird auf Grundlage des § 295 Abs. 1b SGB V im Wege der elektronischen Datenübertragung durchgeführt. Mit diesem Vertrag verfolgt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland die Ziele einer qualitativ hochwertigen, evidenzbasierten und wirtschaftlichen Versorgung. Die konkreten Vergütungssätze sind in der Anlage 2 (Leistungs- und Vergütungsverzeichnis) zum Vertrag nach § 140a SGB V festgelegt. Der Eignungsnachweis erfolgt im Open-House-Verfahren durch eine standardisierte Teilnahmeerklärung mit Anlage "Nachweisführung", die dem Vertrag ebenfalls beiliegt.
Virchowstraße 30, Eisenberg, 67304, Donnersbergkreis, Germany
Bei dem hier veröffentlichten Verfahren handelt es sich nicht um eine Ausschreibung im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU oder des nationalen Vergaberechts, sondern um ein sogenanntes Open-House-Verfahren zur Umsetzung eines Vertrages zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V. Das Verfahren dient ausschließlich der Schaffung von Transparenz im Sinne des § 140a Abs. 3 SGB V für Verträge zur besonderen Versorgung im Gesundheitswesen. Mit dieser Veröffentlichung wird kein öffentlicher Auftrag vergeben und kein Wettbewerb im Sinne der EU-Vergaberichtlinie eröffnet. Der Vertragsgegenstand unterliegt nicht den Vorschriften über öffentliche Aufträge, da der Vertrag - auf Grundlage des § 140a SGB V (Besondere Versorgung) geschlossen wird, - jedem interessierten und geeigneten Leistungserbringer zu identischen Konditionen offensteht, - keine Auswahlentscheidung über konkurrierende Angebote erfolgt, - und daher kein Entgelt im vergaberechtlichen Sinne für eine ausschließliche Leistung gewährt wird (vgl. EuGH, Urt. v. 2. 6. 2016 - C-410/14 "Dr. Falk Pharma"). Der Beitritt ist für alle geeigneten und interessierten Leistungserbringer möglich, sofern diese die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen definierten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Eine Exklusivität besteht nicht. Individuelle Vertragsverhandlungen finden nicht statt. Die AOK Rheinland-Pfalz Saarland entscheidet über die Teilnahme nach Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen. Eine Teilnahme wird erst durch Bestätigung durch die AOK Rheinland-Pfalz begründet, wonach alle Bewerbungsunterlagen vorliegen und alle Persönlichen und Sachlichen Voraussetzungen nachgewiesen sind. Da die europäischen Veröffentlichungsplattformen (SIMAP/TED) kein gesondertes Formular für Open-House-Verfahren vorsehen, wird das Formular für "Offene Verfahren" (open procedure) genutzt. Daher beruhen die in diesem Dokument angegebenen Begriffe wie "Verfahrensart", "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" oder "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" ausschließlich auf den eForms-Standards und sind fiktiv. Eine rechtliche Bindung an Fristen, Formvorschriften oder Wertgrenzen des europäischen Vergaberechts ist mit dieser Veröffentlichung nicht verbunden.