Online-Wahlsystem Sozialwahl 2029

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime26-09148TKTechniker KrankenkasseH(Handelskrankenkasse (hkk)D(DAK-Gesundheit (DAK-G)BABARMERK(Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
25 days left
Estimated value€1
Deadline25 days left28 Sept 2026, 00:00
Competition00 participants
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Identifier
Contract type
Deadline
28 Sept 2026, 00:00
CPV codes
72200000 - Software programming and consultancy services
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
€1
Publication date
4 Aug 2026, 10:04

Overview

Bereitstellung und Betrieb eines Online-Wahlsystems einschließlich der dafür erforderlichen IT-Infrastruktur für die Durchführung der Online-Wahlen für die Sozialwahl 2029 der folgenden gesetzlichen Krankenkassen: o Techniker Krankenkasse (TK) o BARMER o DAK-Gesundheit (DAK-G) o Kaufmännische Krankenkasse (KKH) und o Handelskrankenkasse (hkk). Die Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie unterliegen als Träger der Sozialversicherung dem Grundsatz der Selbstverwaltung nach §§ 29 ff. SGB IV. Die Verwaltungsräte der Krankenkassen werden jeweils durch Sozialwahlen nach §§ 43 ff. SGB IV bestimmt. Die nächsten Sozialwahlen finden im Jahr 2029 statt. Die Krankenkassen beabsichtigen, die Sozialwahl 2029 auch als Online-Wahl anzubieten. Die Online-Wahl tritt neben die Briefwahl und ermöglicht den Wahlberechtigten alternativ eine zusätzliche, barrierefreie und zeitgemäße Form der Stimmabgabe. Das Online-Wahlsystem muss für die nachfolgend genannte Anzahl an "Wählern gesamt in 2029 (geschätzt)" je Krankenkasse ausgelegt sein (Wahlberechtigte / Wähler gesamt / Nutzer Online-Wahl): - TK: 10.000.000 / 2.500.000 / 300.000 - BARMER: 7.000.000 / 1.750.000 / 210.000 - DAK-Gesundheit: 4.400.000 / 1.100.000 / 132.000 - KKH : 1.200.000 / 300.000 / 36.000 - hkk: 900.000 / 225.000 / 27.000 - Gesamt 23.500.000 / 5.875.000 / 705.000

Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung., Bramfelder Str. 140, Hamburg, 22305, Hamburg, Germany

#Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRY66Z# Die TK ist von den anderen Krankenkassen bevollmächtigt, im Namen und mit Wirkung für diese die Ausschreibung durchzuführen. Die im Rahmen des Vertragslebens stattfindende Kommunikation erfolgt grundsätzlich - soweit nicht im Vertrag oder seinen Anlagen anders geregelt - zwischen dem AN und der jeweiligen Krankenkasse. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dem Dienstleistungszentrum Einkaufsmanagement der TK bitte ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal, dort über den Bereich "Kommunikation" zu dem o. g. Vergabeverfahren, zu übermitteln. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Eine abschließende Liste der mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter der o.g. Internetadresse abrufbar sind. Für den Fall, dass der AN vor Beginn der Leistungserbringung aus einem nicht den Krankenkassen zuzurechnenden Grund ausfällt, behalten sich die Krankenkassen vor, den Auftrag den übrigen Bietern in der Reihenfolge, die der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gem. Ziff. 10 dieser Bewerbungsbedingungen zugrunde liegt, auf der Grundlage ihres jeweiligen Angebots anzutragen.

Ausschreibungsgegenstand ist die Bereitstellung und der Betrieb des Online-Wahlsystems sowie die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des Online-Wahlsystems zur Durchführung der Online-Wahl 2029 für die Krankenkassen einschließlich aller hierfür erforderlichen Leistungen. Der Wahlzeitraum der Online-Wahl bestimmt sich nach § 48 SVWO und endet am Wahltag (nach den Erfahrungen der letzten Sozialwahlen voraussichtlich Mittwoch, dem 30.05.2029, 23:59:59 Uhr - Ende der Stimmabgabe). Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Wahlzeitraum bei einzelnen oder allen Krankenkassen verschiebt oder verlängert. In diesem Fall hat der AN das Online-Wahlsystem auf Anforderungen der jeweiligen Krankenkassen für die Wahldurchführung in dem veränderten Wahlzeitraum zur Verfügung zu stellen. Das Online-Wahlsystem muss die Anforderungen des SGB IV, der Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (insbesondere der Regelungen der §§ 47 ff. im Hinblick auf die Online-Wahl, vgl. auch Bundesrats-Drucksache 231/26) und der Technischen Richtlinie BSI TR-03169 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik in der jeweils geltenden Fassung vollständig erfüllen. Der Auftragnehmer (AN) schuldet die in der Leistungsbeschreibung im Einzelnen beschriebenen Leistungen. Die Leistungen umfassen insbesondere: a) Projektmanagement und Projektkoordination, b) Bereitstellung und Anpassung des Online-Wahlsystems, c) Entwicklung und Integration der Authentifizierungsverfahren, d) Durchführung/Unterstützung aller erforderlichen Tests und Zertifizierungen, e) Bereitstellung und Betrieb der erforderlichen IT-Infrastruktur, f) Herstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des Online-Wahlsystems, g) Schulung der Mitarbeitenden der Krankenkassen sowie der Wahlausschüsse, h) technischer Support während des Wahlzeitraums (24/7), i) die auf Veranlassung der jeweiligen Online-Wahlleitung vom Online-Wahlsystem durchzuführende Auszählung der abgegebenen Online-Stimmen und Bereitstellung der Ergebnisdaten (§ 54 SVWO), j) Bereitstellung und Durchführung der Ende-zu-Ende-Verifizierung, k) Archivierung und nach Ablauf der wahlrechtlichen Aufbewahrungsfristen Löschung von Daten, l) Dokumentation aller Leistungen, m) Nachwahl-Leistungen. Das Online-Wahlsystem muss den Wahlrechtsgrundsätzen der freien, geheimen und öffentlichen Wahl (§ 45 Abs. 2 Satz 1 SGB IV) entsprechen. Das System muss insbesondere gewährleisten: a) die Geheimhaltung der Stimmabgabe (Wahlgeheimnis), b) die Authentizität und Integrität der abgegebenen Stimmen, c) die Ende-zu-Ende-Verifizierbarkeit des Wahlvorgangs, d) den Schutz vor Mehrfachabstimmungen, e) die Anonymisierung der Eingangsreihenfolge der Wahlkennzeichen, sodass ein Rückschluss auf die Identität der Wählenden anhand der Reihenfolge der gespeicherten Stimmen ausgeschlossen ist, f) die Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0 in Verbindung mit der harmonisierten Norm EN 301 549. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit vollständiger Erfüllung aller vertraglichen Pflichten. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung., Bramfelder Str. 140, Hamburg, 22305, Hamburg, Germany

Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der VgV und des GWB und vollzieht sich in einem 3-stufigen Verfahren: 1.) Stufe Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Der AG behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen nach § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Dies gilt auch für mögliche Aufklärungen entsprechend § 15 Abs. 5 S. 1 VgV mit dem Ziel, von den Bietern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise anzufordern. Eine Nachforderung mit dem Ziel, Referenzen, die nicht den Mindestkriterien entsprechen, durch wertbare Referenzen zu ersetzen, findet nicht statt. Die Möglichkeiten zur Nachforderung und Aufklärung begründen indes keine Verantwortung der AG für die Vollständigkeit des Teilnahmeantrags. Jeder Bieter bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags allein verantwortlich. 2.) Stufe Es wird geprüft, ob der Bieter/die Bietergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen und insbesondere, ob er die festgelegten Mindestkriterien erfüllt. Bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindestanforderungen, die sich aus der Anlage E1 ergeben, bleibt der Teilnahmeantrag des Bieters unberücksichtigt. 3.) Stufe Überschreitet die Anzahl geeigneter Bieter/Bietergemeinschaften die Anzahl der Bieter/Bietergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bieterkreis zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben zu den Referenzen dieser Anlage. Es werden diejenigen Bieter/Bietergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt, die anhand der eingereichten Ausführungen/Erklärungen zu den Referenzen nachweisen können, im Vergleich zu ihren Mitbewerbern über eine noch größere Leistungsfähigkeit und Erfahrung mit der Durchführung von Leistungen zu haben, die mit den zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang möglichst vergleichbar sind. a. Die AG werden die eingereichten Referenzen unter Ausübung ihres Beurteilungsspielraums im Wege einer Gesamtbetrachtung der vom Bieter gemachten Angaben und Erläuterungen jeweils mit Punkten von 1 - 6 bewerten. - Besonders positiv bewerten die AG eine Referenz dann, wenn die dargestellten Leistungen sehr gut vergleichbar sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Referenzprojekt im Bereich von kritischen Infrastrukturen (KRITIS) oder vergleichbar (zum Beispiel gesetzliche Krankenkassen, Banken- und Versicherungsbranche) liegt und eine vergleichbare Anzahl Wahlberechtigter (> 1.000.000) umfasst. Die Ausführungen lassen erkennen, dass der Bewerber über die erforderliche Kompetenz verfügt. - Sehr positiv bewerten die AG eine Referenz dann, wenn die dargestellten Leistungen gut vergleichbar sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Referenzprojekt im Bereich von kritischen Infrastrukturen (KRITIS) oder vergleichbar (zum Beispiel gesetzliche Krankenkassen, Banken- und Versicherungsbranche) liegt und mehr als 300.000 Wahlberechtigte umfasst. Die Ausführungen lassen erkennen, dass der Bewerber über die erforderliche Kompetenz mit wenigen Einschränkungen verfügt. - Positiv bewerten die AG eine Referenz dann, wenn die dargestellten Leistungen vergleichbar sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Referenzprojekt mehr als 300.000 Wahlberechtigte umfasst. Die Ausführungen lassen erkennen, dass der Bewerber über die erforderliche Kompetenz mit Einschränkungen verfügt. Der Bieter/die Bietergemeinschaft mit dem nachgewiesenen höchsten Grad an Kompetenz und Erfahrung anhand der eingereichten Referenzen erhält je Referenz die maximale Punktzahl von 6 Punkten, die Übrigen jeweils anteilig weniger Punkte. In Summe sind somit maximal 30 Punkte erreichbar. Es werden mindestens die drei Bieter/Bietergemeinschaften mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten nach der Bewertung mehrere Bieter auf Platz drei der Rangliste punktgleich sein, entscheidet das Los.

Contracting authorities5

TK

LEITWEG-ID 992-80116-93

deHamburg, Germany
[email protected]
1 / 5

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.