OGS-Trägerschaften in der Stadt Dormagen ab dem Schuljahr 2027/28
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Key information
Overview
Die Stadt Dormagen vergibt die Trägerschaften für die Offenen Ganztagsschulen (OGS) an elf Grundschulen im Stadtgebiet, darunter zwei Verbundschulen mit je einem Haupt- und einem Teilstandort. Die Leistung umfasst die verantwortliche Durchführung des außerunterrichtlichen Ganztagsangebots gemäß dem einschlägigen nordrhein-westfälischen Runderlass in enger Kooperation mit der Stadt und den jeweiligen Schulleitungen. Bestandteil des Leistungsumfangs ist bei Bedarf eine ergänzende Kurzbetreuung (Früh-, Spät- oder Übermittagsbetreuung) als reine Betreuungsaufsicht. Die Leistungen werden in 12 Losen ohne Loslimitierung vergeben. Vertragsbeginn ist der 01.08.2027 (Schuljahr 2027/28), die Grundlaufzeit beträgt vier Jahre mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Ziel ist eine verlässliche, qualitativ hochwertige und inklusive Betreuung im Sinne des ab 01.08.2026 geltenden Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung im Grundschulalter. Losaufteilung wie folgt: 1. Städt. GGS Christoph-Rensing-Schule, Dormagen-Horrem 2. Städt. GGS Erich-Kästner-Schule, Dormagen-Mitte 3. Städt. GGS Friedensschule, Verbundschule, Hauptstandort D.-Nievenheim und Teilstandort D.-Gohr 4. Städt. GGS Friedrich-von-Saarwerden-Schule, Dormagen-Stadt Zons 5. Städt. GGS Henri-Dunant-Schule, Dormagen-Delrath 6. Städt. GGS Regenbogenschule, Dormagen-Rheinfeld 7. Städt. KGS Salvator-Schule, Dormagen-Nievenheim 8. Städt. GGS Schule Burg Hackenbroich, Dormagen-Hackenbroich 9. Städt. GGS St.-Nikolaus-Schule, Dormagen-Stürzelberg 10. Städt. GGS Tannenbusch-Schule, Verbundschule, Hauptstandort Dormagen-Delhoven 11. Städt. KGS Tannenbusch-Schule, Verbundschule, Teilstandort Dormagen-Straberg 12. Städt. GGS Theodor-Angerhausen-Schule, Dormagen-Mitte
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS erhältlich. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschl. über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden. Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der AG verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung (Reg.) gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Reg. ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Reg. ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Reg. heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegebenen Downloadlink die Reg. nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu laden. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z.B. weil wegen einer fehlenden Reg. wichtige Informationen oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Reg. geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Reg. erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adr. sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform dieser E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschreibende Stelle zusätzliche Infos bereit gestellt hat. Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen. Es wird darum gebeten, Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist an den Nachrichtendienst der Vergabeplattform zu stellen.