Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für Bundesliegenschaften in Koblenz (VOEK 129-26)

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regimevoek 129-26BIBundesanstalt für Immobilienaufgaben
1,619 days left
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Deadline1,619 days left31 Dec 2030, 00:00
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Identifier
voek 129-26
Contract type
Deadline
31 Dec 2030, 00:00
CPV codes
90911200 - Building-cleaning services90911300 - Window-cleaning services
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
Publication date
2 Jun 2026, 10:34

Overview

Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen

WE 130802, Bundespolizeidirektion Koblenz, Roonstr. 13, 56068 Koblenz, Koblenz, 56068, DEB11, Germany

WE 130812, Bundespolizeidirektion Koblenz, Julius-Wegeler- Str. 7 - 9, 56068 Koblenz, Koblenz, 56068, DEB11, Germany

WE 130827, Bundespolizeidirektion Koblenz, Rizzastr. 8, 56068 Koblenz, Koblenz, 56068, DEB11, Germany

WE 130827, Bundespolizeidirektion Koblenz, Rizzastr. 10, 56068 Koblenz, Koblenz, 56068, DEB11, Germany

WE 142424, Bundespolizeidirektion Koblenz, Ernst-Sachs-Str. 12, 56070 Koblenz, Koblenz, 56070, DEB11, Germany

1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3.2 der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum bis 29.06.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 22.06.2026 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer haben Anfragen bis spätestens 06.07.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 / E-Mail: [email protected] Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 4) Ausführungsbedingungen: Den Mitarbeitern des Auftragnehmers ist der Zutritt zu den Liegenschaften der Bundespolizei nur gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweisdokumentes gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmer ihre Mitarbeiter spätestens 2 Werktage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Aufgrund der besonderen Sicherheitsbestimmungen der Bundespolizei muss vor Zutrittsgenehmigung der Liegenschaft eine Mitarbeiterüberprüfung stattfinden. Dazu muss die Anlage C-02.5 (nicht handschriftlich ausgefüllt) mit den Daten, der zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeitern, befüllt und rechtzeitig (spätestens 2 Werktage vor Auftragsausführung) als PDF-Datei an [email protected], sowie den entsprechenden Ansprechpartner der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zurückgeendet werden. Erst nach unbedenklicher Überprüfung durch die Bundespolizei, wird den Mitarbeitern zur Auftragsausführung Zutritt zur betroffenen Dienstliegenschaft gewährt werden. In sämtlichen Liegenschaften müssen jede Reinigungskraft und der/die Objektleiter/in an einer Sicherheitsbelehrung teilnehmen. Der Auftragnehmer hat das Reinigungspersonal vor dem ersten Einsatz über die Sicherheitsanforderungen zu belehren und sich dabei an die Vorgaben des Nutzers zu halten. Mindestens drei Wochen vor dem erstmaligen Einsatz ist die unterzeichnete Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-02.4) vorzulegen.

Bei diesen Liegenschaften handelt es sich um gewerblich bzw. behördlich genutzte Gebäude, welche entsprechend den Anforderungen der Nutzer umgebaut und hergerichtet wurden und werden. Die Reinigung für die Dienstliegenschaft umfasst Reinigungsgesamtflächen von ca. 10.892,01 m² Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von ca. 643.600,77 m².

WE 130802, Bundespolizeidirektion Koblenz, Roonstr. 13, 56068 Koblenz, Koblenz, 56068, DEB11, Germany

WE 130812, Bundespolizeidirektion Koblenz, Julius-Wegeler- Str. 7 - 9, 56068 Koblenz, Koblenz, 56068, DEB11, Germany

WE 130827, Bundespolizeidirektion Koblenz, Rizzastr. 8, 56068 Koblenz, Koblenz, 56068, DEB11, Germany

WE 130827, Bundespolizeidirektion Koblenz, Rizzastr. 10, 56068 Koblenz, Koblenz, 56068, DEB11, Germany

WE 142424, Bundespolizeidirektion Koblenz, Ernst-Sachs-Str. 12, 56070 Koblenz, Koblenz, 56070, DEB11, Germany

#Besonders auch geeignet für:other-sme# siehe bei 2.1.4 Allgemeine Informationen 2.0 Personalanforderungen Den Mitarbeitern des Auftragnehmers ist der Zutritt zu den Liegenschaften der Bundespolizei nur gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweisdokumentes gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmer ihre Mitarbeiter spätestens 2 Werktage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Aufgrund der besonderen Sicherheitsbestimmungen der Bundespolizei muss vor Zutrittsgenehmigung der Liegenschaft eine Mitarbeiterüberprüfung stattfinden. Dazu muss die Anlage C-02.5 (nicht handschriftlich ausgefüllt) mit den Daten, der zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeitern, befüllt und rechtzeitig (spätestens 2 Werktage vor Auftragsausführung) als PDF-Datei an [email protected], sowie den entsprechenden Ansprechpartner der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zurückgeendet werden. Erst nach unbedenklicher Überprüfung durch die Bundespolizei, wird den Mitarbeitern zur Auftragsausführung Zutritt zur betroffenen Dienstliegenschaft gewährt werden. In sämtlichen Liegenschaften müssen jede Reinigungskraft und der/die Objektleiter/in an einer Sicherheitsbelehrung teilnehmen. Der Auftragnehmer hat das Reinigungspersonal vor dem ersten Einsatz über die Sicherheitsanforderungen zu belehren und sich dabei an die Vorgaben des Nutzers zu halten. Mindestens drei Wochen vor dem erstmaligen Einsatz ist die unterzeichnete Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-02.4) vorzulegen.

Bei diesen Liegenschaften handelt es sich um gewerblich bzw. behördlich genutzte Gebäude, welche entsprechend den Anforderungen der Nutzer umgebaut und hergerichtet wurde und wird. Die Reinigung umfasst Glasflächen von insgesamt ca. 3.156,55 m² (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen). Die jährliche Reinigungsgesamtfläche beträgt ca. 6.337,95 m² Glasfläche (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen).

WE 130802, Bundespolizeidirektion Koblenz, Roonstr. 13, 56068 Koblenz, Koblenz, 56068, DEB11, Germany

WE 130812, Bundespolizeidirektion Koblenz, Julius-Wegeler- Str. 7 - 9, 56068 Koblenz, Koblenz, 56068, DEB11, Germany

WE 130827, Bundespolizeidirektion Koblenz, Rizzastr. 8, 56068 Koblenz, Koblenz, 56068, DEB11, Germany

WE 130827, Bundespolizeidirektion Koblenz, Rizzastr. 10, 56068 Koblenz, Koblenz, 56068, DEB11, Germany

WE 142424, Bundespolizeidirektion Koblenz, Ernst-Sachs-Str. 12, 56070 Koblenz, Koblenz, 56070, DEB11, Germany

#Besonders auch geeignet für:other-sme# siehe bei 2.1.4 Allgemeine Informationen 2.0 Personalanforderungen Den Mitarbeitern des Auftragnehmers ist der Zutritt zu den Liegenschaften der Bundespolizei nur gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweisdokumentes gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmer ihre Mitarbeiter spätestens 2 Werktage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Aufgrund der besonderen Sicherheitsbestimmungen der Bundespolizei muss vor Zutrittsgenehmigung der Liegenschaft eine Mitarbeiterüberprüfung stattfinden. Dazu muss die Anlage C-02.5 (nicht handschriftlich ausgefüllt) mit den Daten, der zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeitern, befüllt und rechtzeitig (spätestens 2 Werktage vor Auftragsausführung) als PDF-Datei an [email protected], sowie den entsprechenden Ansprechpartner der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zurückgeendet werden. Erst nach unbedenklicher Überprüfung durch die Bundespolizei, wird den Mitarbeitern zur Auftragsausführung Zutritt zur betroffenen Dienstliegenschaft gewährt werden. In sämtlichen Liegenschaften müssen jede Reinigungskraft und der/die Objektleiter/in an einer Sicherheitsbelehrung teilnehmen. Der Auftragnehmer hat das Reinigungspersonal vor dem ersten Einsatz über die Sicherheitsanforderungen zu belehren und sich dabei an die Vorgaben des Nutzers zu halten. Mindestens drei Wochen vor dem erstmaligen Einsatz ist die unterzeichnete Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-02.4) vorzulegen.

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02 Jun 2026, 00:00

Requested publication date

Publication

02 Jun 2026, 10:34

Issued at

Publication

06 Jul 2026, 00:00

LOT-0001 Additional information request period

Deadline

06 Jul 2026, 00:00

LOT-0002 Additional information request period

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16 Jul 2026, 07:00

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16 Jul 2026, 07:00

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Deadline

01 Jan 2027, 00:00

LOT-0002 - Procurement project planned period start

Milestone

01 Jan 2027, 00:00

LOT-0001 - Procurement project planned period start

Milestone

31 Dec 2030, 00:00

LOT-0001 - Procurement project planned period end

Deadline

31 Dec 2030, 00:00

LOT-0002 - Procurement project planned period end

Deadline

Version history

None recorded.

Contracting authorities1

BI

LEITWEG-ID 991-80032-33

deBonn, Germany
[email protected]

Lots2

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.