Objektplanungsleistungen für den Neubau einer Justizvollzugsanstalt (JVA) am Standort Weißenfels
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Key information
Overview
Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Objektplanungsleistungen für den Neubau einer Justizvollzugsanstalt (JVA) am Standort Weißenfels mit einer Bruttogeschossfläche (BGF) von ca. 100.000 m². Die Bauleistungen sollen nach derzeitigem Stand nicht in Einzelgewerken, sondern durch einen (oder mehrere) GÜ/TÜ/GU erbracht werden.
Zusätzliche Informationen: 0) Die vollständigen Vergabeunterlagen werden den Bewerbern erst nach Übersendung der den Vergabeunterlagen beigefügten Vertraulichkeitsvereinbarung (Vertraulichkeitsvereinbarung - JVA Weißenfels OPL“) bereitgestellt. Die Vertraulichkeitsvereinbarung ist daher wirksam unterzeichnet dem Auftraggeber über die Vergabeplattform zu übersenden. 1) Zunächst findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Sämtliche Unterlagen, die mit Ablauf der Teilnahmefrist einzureichen sind, sind in dieser Bekanntmachung aufgeführt. Teilnahmeantragsformulare stehen unter der in Ziff. 5.1.11 benannten Internetadresse zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihrer Teilnahmeanträge verwenden sollen. 2) Die Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich in deutscher Sprache und elektronisch innerhalb angegebenen Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Deutschen eVergabe einzureichen. Per E-Mail, Fax, Post oder Boten übersandte Angebote können nicht berücksichtigt werden. Vorausgesetzt, mehr als drei geeignete Bewerber haben einen wertbaren Teilnahmeantrag eingereicht, wird der Auftraggeber anhand der nachfolgenden Auswahlkriterien die Bewerberreihung ermitteln: Die Auswahl der drei bis fünf am besten geeigneten Bewerber erfolgt anhand der eingereichten vergleichbaren Referenzen. Auswahlkriterium 1: Erfahrung mit vergleichbaren Bauvorhaben mit vergleichbaren Sicherheitsanforderungen. Gewichtung: 40 %. Auswahlkriterium 2: Erfahrung mit der Erstellung funktionaler Leistungsbeschreibungen für eine GU-/GÜ-/TU-Vergabe. Gewichtung: 20 %. Auswahlkriterium 3: Erfahrung mit BIM-gestützter Objektplanung. Gewichtung: 20 %. Auswahlkriterium 4: Erfahrung mit der Koordination von komplexen Fachplanungen. Gewichtung: 20 %. Die drei bis fünf bestplatzierten Bewerber werden zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. 3) Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages und/oder des Angebots wird nicht durch den Auftraggeber erstattet. 4) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich in digitaler Form über die Vergabeplattform der Deutschen eVergabe zu richten. Die Fragen sind spätestens bis 5 Kalendertage vor dem Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden. Die Antworten auf Fragen sind in digitaler Form aus dem Projektraum der Deutschen eVergabe abrufbar. 5) Enthalten die Bewerber/Bieterinformationen oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die eine Angebotsabgabe erschweren, so hat der Bieter den Auftraggeber umgehend darauf hinzuweisen. Weiterhin hat der Bieter den Auftraggeber auf eventuell bestehende Widersprüche in den Vergabeunterlagen und auf Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistungen unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Hinweise sind in digitaler Form an die unter Ziffer 5.1.11 angegebene Internet-Adresse der Deutschen eVergabe zu richten. Antwortschreiben und Hinweise des Auftraggebers, die Ausschreibungsunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen den Ausschreibungsunterlagen vor. Die den Bewerbern bzw. Bietern im Verlauf dieses Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten des Auftraggebers auf Fragen der Bewerber/Bieter, sonstige schriftliche Hinweise) sind ebenso wie die Ausschreibungsunterlagen bei der Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes zugrunde zu legen. 6) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise zum Teilnahmeantrag in entsprechender Anwendung des § 56 Abs. 2 und 3 VgV nachzufordern. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung und kein Anspruch auf Rücksendung der Unterlagen. 7) Im Einklang mit § 6 Abs. 3 VgV stellt der Auftraggeber geheimhaltungsbedürfte, sensible Informationen erst den ausgewählten Bietern und nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung. Das betrifft insbesondere Unterlagen zum Objekt, daneben aber auch weitere Unterlagen.