Objektplanung gem. Par.34 HOAI, LPH 1-9
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Key information
Overview
Objektplanungsleistungen gem. § 34 HOAI Leistungsphasen 1-9, für den Neubau des Einsatzmittellagers einer Feuerwache sowie Dienstwohnungen. Planung einer vorrübergehenden Nutzung der Flächen als Interimsquartier für den Ausbildungsbetrieb der Feuerwehr- & Rettungsdienstschule Der Standort ist ein freies stadteigenes Grundstück in München Aubing, im Bereich der Gewerbeflächen Langenburg-, Kronwinkler- und Kastelburgstraße. Geplant ist das Einsatzmittellager der Feuerwache Aubing mit einer Abstellhalle für Abrollcontainer, einem Lagerbereich für Hochregallager, Werkstätten und die dazugehörige Verwaltung. In den darüberliegenden Geschossen über der zweigeschossigen Abstellhalle sollen Dienstwohnungen untergebracht werden. Die Wohnungen sollen von 2-, bis 4-Zimmer-Wohnungen angeboten werden und eine eigene Adresse erhalten. Das Wachgebäude der FW Aubing mit Fahrzeughalle, Wachbetrieb und Ruheräumen soll erst zu einem späteren Zeitpunkt geplant und umgesetzt werden und ist nicht Teil der Planung. Die Planung hat das Wachgebäude jedoch mit zu berücksichtigen, vor allem in Bezug auf die Erschließung. In dem Gebäuderiegel entlang der Kastelburgstraße soll vorab eine Interimsnutzung für Teile der Feuerwehr- und Rettungsdienstschule (FRSM) aus der Aidenbachstraße aufgenommen werden. Die in dem Bauteil im Erdgeschoss vorgesehenen zukünftigen Abstellhallen für Abrollcontainer, Werkstätten und Sozialbereiche sollen für die FRSM als Fahrzeugabstellgassen und Schulungssäle genutzt werden. Die Halle des Paletten-Regallagers für Einsatzmittel kann vorab als Übungshalle der FRSM dienen. Außenflächen werden vorab als Übungsflächen befestigt. Der Aufwand für die Änderungen und Umbauten für die finale Nutzung als Einsatzmittellager ist planerisch schon frühzeitig abzustimmen und zu minimieren. Das genehmigte, vorläufige Nutzerbedarfsprogramm liegt den Anlagen bei. Ebenfalls sind die Anforderungen an Standard und Ausstattung und an Freiflächen dem vorläufigen Nutzerbedarfsprogramm zu entnehmen. Die vorläufigen Flächenbedarfe sowohl für das Einsatzmittellager als auch die Interimsflächen sind in der Anlage Raumprogramm dargestellt. Die Machbarkeitsstudie und Flächenüberlegungen der Branddirektion für die Interimsnutzung liegen als Anlage zum Verfahren bei. Die betriebliche, wirtschaftliche und dabei nachhaltige Umsetzbarkeit eines schlüssigen Gesamtkonzepts, unter Berücksichtigung der Interims- sowie der finalen Nutzung sind wesentliche Anforderungen. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, baurechtliche Beurteilung nach § 30 Abs. BauGB in Verbindung mit § 34 Abs.1 BauGB. Vorbescheid 2023 wurde positiv beschieden. Anforderungen an Freiflächen Für den Außenbereich sind besonders die PKW Stellplätze sowie der Übungshof von besonderer Bedeutung. Eine Tiefgarage sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Die im Raumprogramm genannte Anzahl Stellplätze stellt jeweils die Maximalzahl dar. In der Vorplanung ist anhand der umsetzbaren Flächen eine Ermittlung der Stellplätze in Vorabklärung mit der LBK und den baurechtlichen Vorgaben durchzuführen. Der Übungshof dient zur Durchführung von Übungen. Es ist dabei eine versiegelte Manipulationsfläche vorzusehen, um bei Übungen das Eindringen von Ölen und Flüssigkeiten in das Erdreich zu verhindern, die bei Übungen mit Schrott-Pkw austreten können. Dienstwohnungsgebäude müssen einschließlich Freifläche und Spielplatz den Wohnungsbauvorschriften entsprechen.
München, 81245, München, Germany
1. Der Bewerber hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die „Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. -- 2. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und Nachweisen; die Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) eingestellt. -- Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. -- Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Übermittlung in Textform muss der Bewerber/Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. -- Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. -- Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden. -- Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/teilnahmewettbewerbe_tender.html?q=teilnahmewettbewerb --- Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung von Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen zu fordern. --- 3. Die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahme des Auftraggebers anzusehen und stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. –- 4. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber eine Auswahlmatrix verwenden. Die Referenzangaben werden auf der Grundlage der unter dem Eignungskriterium "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" genannten Unterkriterien bewertet; Einzelheiten sind dem Bewerberbogen sowie der Auswahlmatrix zu entnehmen. Bei der Bewertung der Referenzen werden alle benannten Referenzen berücksichtigt, sofern sie wertbar sind und soweit die Höchstzahl an zugelassenen Referenzen nicht überschritten ist. Erfüllen mehrere Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der Auswahlmatrix zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden. --- 5. Beabsichtigt ein Bewerber sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z.B. Unterauftragnehmer) zu berufen, so sind die unter den Eignungskriterien benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragsnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine entsprechende Erklärung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Objektplanungsleistungen gem. § 34 HOAI Leistungsphasen 1-9, für den Neubau des Einsatzmittellagers einer Feuerwache sowie Dienstwohnungen. Planung einer vorübergehenden Nutzung der Flächen als Interimsquartier für den Ausbildungsbetrieb der Feuerwehr- & Rettungsdienstschule Der Standort ist ein freies stadteigenes Grundstück in München Aubing, im Bereich der Gewerbeflächen Langenburg-, Kronwinkler- und Kastelburgstraße. Geplant ist das Einsatzmittellager der Feuerwache Aubing mit einer Abstellhalle für Abrollcontainer, einem Lagerbereich für Hochregallager, Werkstätten und die dazugehörige Verwaltung. In den darüberliegenden Geschossen über der zweigeschossigen Abstellhalle sollen Dienstwohnungen untergebracht werden. Die Wohnungen sollen von 2-, bis 4-Zimmer-Wohnungen angeboten werden und eine eigene Adresse erhalten. Das Wachgebäude der FW Aubing mit Fahrzeughalle, Wachbetrieb und Ruheräumen soll erst zu einem späteren Zeitpunkt geplant und umgesetzt werden und ist nicht Teil der Planung. Die Planung hat das Wachgebäude jedoch mit zu berücksichtigen, vor allem in Bezug auf die Erschließung. In dem Gebäuderiegel entlang der Kastelburgstraße soll vorab eine Interimsnutzung für Teile der Feuerwehr- und Rettungsdienstschule (FRSM) aus der Aidenbachstraße aufgenommen werden. Die in dem Bauteil im Erdgeschoss vorgesehenen zukünftigen Abstellhallen für Abrollcontainer, Werkstätten und Sozialbereiche sollen für die FRSM als Fahrzeugabstellgassen und Schulungssäle genutzt werden. Die Halle des Paletten-Regallagers für Einsatzmittel kann vorab als Übungshalle der FRSM dienen. Außenflächen werden vorab als Übungsflächen befestigt. Der Aufwand für die Änderungen und Umbauten für die finale Nutzung als Einsatzmittellager ist planerisch schon frühzeitig abzustimmen und zu minimieren. Das genehmigte, vorläufige Nutzerbedarfsprogramm liegt den Anlagen bei. Ebenfalls sind die Anforderungen an Standard und Ausstattung und an Freiflächen dem vorläufigen Nutzerbedarfsprogramm zu entnehmen. Die vorläufigen Flächenbedarfe sowohl für das Einsatzmittellager als auch die Interimsflächen sind in der Anlage Raumprogramm dargestellt. Die Machbarkeitsstudie und Flächenüberlegungen der Branddirektion für die Interimsnutzung liegen als Anlage zum Verfahren bei. Die betriebliche, wirtschaftliche und dabei nachhaltige Umsetzbarkeit eines schlüssigen Gesamtkonzepts, unter Berücksichtigung der Interims- sowie der finalen Nutzung sind wesentliche Anforderungen. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, baurechtliche Beurteilung nach § 30 Abs. BauGB in Verbindung mit § 34 Abs.1 BauGB. Vorbescheid 2023 wurde positiv beschieden. Anforderungen an Freiflächen Für den Außenbereich sind besonders die PKW Stellplätze sowie der Übungshof von besonderer Bedeutung. Eine Tiefgarage sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Die im Raumprogramm genannte Anzahl Stellplätze stellt jeweils die Maximalzahl dar. In der Vorplanung ist anhand der umsetzbaren Flächen eine Ermittlung der Stellplätze in Vorabklärung mit der LBK und den baurechtlichen Vorgaben durchzuführen. Der Übungshof dient zur Durchführung von Übungen. Es ist dabei eine versiegelte Manipulationsfläche vorzusehen, um bei Übungen das Eindringen von Ölen und Flüssigkeiten in das Erdreich zu verhindern, die bei Übungen mit Schrott-Pkw austreten können. Dienstwohnungsgebäude müssen einschließlich Freifläche und Spielplatz den Wohnungsbauvorschriften entsprechen.
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