Objektplanung Albert-Schweitzer-Gymnasium (Energetische Sanierung)
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Key information
Overview
Die Stadt Hürth beabsichtigt auf der Liegenschaft Albert-Schweitzer-Gymnasiums auf dem Grundstück Sudetenstraße 37, 50354 Hürth - Hermülheim, Gemarkung Hermülheim, Flur 10, Flurstück 87 eine Erweiterung und eine Energetische Sanierung durchzuführen. Das zu sanierende Hauptgebäude wurde im Jahr 1975 errichtet. Im Fokus der Energetischen Sanierung steht die Sanierung der Fenster und Türen, der Fassade sowie des Daches. Im Erdgeschoss soll im Bereich der derzeitigen Bibliothek (Bauteil B) eine Erweiterung mit einer Fläche von ca. 420 m2 NUF errichtet werden. Bei der Sanierung der Gebäudehülle sind bauliche und energetische Gesichtspunkte gleichermaßen zu berücksichtigen. Die Arbeiten erfolgen unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), sowie der technischen Regeln für Bau- und Wärmeschutz.
#Bekanntmachungs-ID: CXT2YYDYTXNWE3EQ# 1. Beim Teilnahmewettbewerb werden die Teilnahmeunterlagen den Bewerbern über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz Rheinland) unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes ist kostenfrei. Unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/ finden Sie weitere Informationen. 2. Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel einzureichen. Als elektronisches Mittel für die Abgabe des Teilnahmeantrages im Sinne des § 10 VgV ist ausschließlich das Bietertool des Vergabemarktplatzes Rheinland zu nutzen. Die Nutzung einer (fortgeschritten oder qualifizierten) elektronischen Signatur ist nicht notwendig. 3. Im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs werden mit dem Dienstleistungsvertrag, der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Funktionale Leistungsbeschreibung) sowie der Übersicht der Wertungs- und Zuschlagskriterien (Bewertungsverfahren) bereits Unterlagen veröffentlicht, die erst im Rahmen der Angebotsphase zu beachten sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesen Unterlagen um die jeweils aktuelle Fassung handelt. Geringfügige Anpassungen bzw. Änderungen bis zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes sind möglich. 4. Zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind spätestens bis zum dem in den Vergabeunterlagen genannten Termin ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Rheinlands anzufordern. Anfragen, die nicht über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes gestellt werden, bleiben unberücksichtigt. 5. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 4 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen. 6. Der Rückgriff auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist ebenfalls zulässig. Der Bewerber kann dementsprechend Teile der Leistung von einem anderen Unternehmen ausführen lassen oder sich bei der Erfüllung im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen. 7. Mehrfachbeteiligungen einzelner Bewerber bzw. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft am Vergabeverfahren sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss des Bewerbers sowie aller betroffenen Bewerbergemeinschaften. 8. Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.