Nutzung von 25 Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum für den Betrieb mit stationsbasiertem Carsharing im Stadtgebiet Mainz
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Key information
Overview
Im Rahmen des Projekts „Weiterentwicklung Carsharing“ stellt die Landeshauptstadt Mainz 25 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum für den Betrieb mit stationsbasiertem Carsharing zur Verfügung. Für die Nutzung der Stellplätze wird eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis für die Dauer von 6 Jahren erteilt. Die Stellplätze werden im Rahmen eines einheitlichen Auswahlverfahrens an einen Carsharing-Anbieter vergeben. Der Carsharing-Anbieter ist verpflichtet, auf allen 25 Stellplätzen dauerhaft ein Carsharing-Angebot während der gesamten Laufzeit der straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis zu betreiben. Dabei agiert der Carsharing-Anbieter wirtschaftlich selbstständig. Er trägt das wirtschaftliche Risiko der Unternehmung und leistet die Administration und Disposition. Er trägt die Verantwortung für ein wirksames Marketing des Carsharing-Angebotes. Die Abrechnung des Carsharing-Angebots hat exakt, anhand der tatsächlichen gebuchten Zeitintervalle und der gefahrenen Kilometer, zu erfolgen. Das Carsharing hat ausschließlich stationsbasiert zu erfolgen - es ist kein free-floating oder stationsflexibler Betrieb zulässig.
Die 25 Stellplätze verteilen sich über 10 Standorte im Stadtgebiet Mainz., Mainz, Germany
Die Stellplätze befinden sich an folgenden Standorten: 1. Wilhelm-Raabe-Straße (Mz-Gonsenheim), 2 Plätze. 2. Bonifaziusstraße (Mz-Neustadt), 6 Plätze, 3. An den Grachten 62 (Mz-Neustadt), 2 Plätze, 4. Kurfürstenstraße (Mz-Neustadt), 3 Plätze, 5. Münsterstraße (Mz-Altstadt), 2 Plätze, 6. Landwehrweg (Mz-Oberstadt), 2 Plätze, 7. Martin-Kirchner-Straße (Mz-Bretzenheim), 2 Plätze, 8. Lindenplatz (Mz-Hechtsheim), 2 Plätze, 9. Annemarie-Renger-Straße (Mz-Weisenau), 2 Plätze, 10. An den Grachten 27 (Mz-Neustadt), 2 Plätze.
Mainz, Germany
#Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, Alle i25 Stellplätze müssen dauerhaft mit einem stationsbasiertem Carsharing-Angebot betrieben werden.Die Gebühren, die für die in den Losen enthaltenen Stellplätze zu entrichten sind, basieren auf der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Mainz. Für einen Carsharing-Stellplatz in den Stadtteilen Neustadt und Altstadt wird eine Gebühr von monatlich 40 € erhoben. Für einen Carsharing-Stellplatz in den übrigen Stadtteilen wird eine Gebühr von monatlich 10 € erhoben. Wird eine Carsharing-Station (bestehend aus zwei Carsharing-Stellplätzen) ausschließlich mit reinen Batterieelektrofahrzeugen betrieben, so reduziert sich die Gebühr für diese Station auf 5 € pro Monat. Für die dazugehörige Ladesäule wird keine zusätzliche Gebühr erhoben. Die nachträgliche Errichtung einer Ladeinfrastruktur für elektrisch angetriebene Carsharing-Fahrzeuge erfordert, nach erfolgter Genehmigung durch die Landeshauptstadt Mainz, zunächst den Abschluss eines Gestattungsvertrages zwischen dem Ladesäulenbetreiber und der Landeshauptstadt Mainz.Damit die Ersteinrichtung der Carsharing-Stellplätze durch die Stadt erfolgen kann, muss der Carsharing-Anbieter die Absicht der Inbetriebnahme der jeweiligen Carsharing-Stellplätze mindestens 5 Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme der Landeshauptstadt Mainz (Stadtplanungsamt – Abteilung Straßenverkehrsbehörde) mitteilen. Eine möglichst frühzeitige Mitteilung der Zeitplanung wird insbesondere bei einer zeitlich gestaffelten Inbetriebnahme der Carsharing-Stellplätze begrüßt.