Sinstorfer Weg 40 - GaLa-Bau
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Key information
Overview
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulen im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für Gebäude des Hochschul- und Kommunalbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt. --------------- Der Standort am Sinstorfer Weg hat in der Vergangenheit die Stadtteilschule Lessingschule beheimatet. Der Standort wird derzeit sukzessive umgebaut. Im Jahr 2022 wurde ein Hamburger Klassenhaus errichtet. Im Südwesten wurde Anfang 2023 ein neues Kita-Gebäude einschließlich der Außenanlagen fertiggestellt. Dieser Bereich ist eingefriedet und nicht Teil der Schulnutzung. Im Jahr 2025 wurde der Bau des Verwaltungsgebäudes mit Mensa und Vorschule einschließlich der umliegenden neuen Freianlagen fertiggestellt. Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um den vierten und letzten Bauabschnitt des Außenbereichs. In dessen Rahmen wird die Fläche um die neue, im Nordosten gelegene Sporthalle hergestellt. Die Baummaßnahme für die Sporthalle erfolgt voraussichtlich im Zeitraum zweites Quartal 2026 bis drittes Quartal 2027. Der Baubeginn der Freianlagen ist für den Frühsommer 2027 vorgesehen. Die geschätzte Bauzeit beträgt etwa 19 Wochen. Die Pflanzarbeiten sollen vsl im November 2027 innerhalb von von etwa drei Wochen erfolgen. Die Freianlagen gliedern sich grob in zwei Bereiche, die in mehreren aufeinanderfolgenden Teilabschnitten hergestellt werden. Der erste Bauabschnitt umfasst die Freiflächen westlich und nördlich der Sporthalle. Dieser Bereich ist von Norden über die Straße Am Pavillon erreichbar. Durch den Auftragnehmer (AN) muss hier eine Baustraße hergestellt werden. Der westliche Bereich liegt überwiegend auf einer Geländehöhe von etwa 46,00 m ü. NHN mit einer Abweichung von rund ±±0,50 m. Der nördliche Bereich weist ein abfallendes Gelände mit Höhen zwischen etwa 46,00 m und 44,00 m ü. NHN auf. Der zweite Bauabschnitt umfasst den Bereich südlich der Sporthalle einschließlich der Zufahrt vom Sinstorfer Weg sowie einen kleineren Bereich nordöstlich der Sporthalle. Der südlich gelegene Bereich weist Geländehöhen zwischen etwa 41,00 m und 42,50 m ü. NHN auf. --------------- Hier: GaLa-Bau --------------- Es sind kaum Abbruchmaßnahmen erforderlich aber die Aufnahme und Verwertung von vorhandenem Boden sowie Rückbau und Abfuhr der Baustraße aus Recyclatschotter. Bauliche Maßßnahmen im oberen Bereich umfassen die Herstellung gepflasterter Platz- und Wegeflächen sowie die Anlage einer größeren Rasen- und Wiesenfläche. Darüber hinaus sind der Einbau von Stabgitterzaunelementen einschließlich Toranlagen, eines Radunterstands, Fahrradanlehnbügeln, Winkelstützelementen und Treppenanlagen sowie von Ausstattungselementen wie Bänken und Mastleuchten vorgesehen. Der untere Bereich umfasst die Erneuerung der Zufahrt sowie die Herstellung gepflasterter Platz- und Wegeflächen. Als zentrale Fläche ist eine Stellplatzanlage mit insgesamt 16 Stellplätzen vorgesehen. Diese umfasst zusätzlich einen Müllplatz, eine Hausmeistergarage sowie eine Fläche für die Lagerung von Grünabfällen. Darüber hinaus gehören die Herstellung von Böschungen und Treppenanlagen, Einbau von Fahrradanlehnbügeln, das Versetzen einer Winkelstützmauer für die Mensa-Anlieferung sowie der Einbau von Mastleuchten und Zaunelementen zum Leistungsumfang. Für den gesamten Bereich ist eine Oberflächenentwässerung in Form von Hof- und Straßenabläufen sowie Rinnen und Abtrittrosten herzustellen. Die hierfür erforderlichen Grundleitungen werden weitgehend durch das Vorgewerk einschließlich der notwendigen Abzweiger hergestellt. Die Herstellung und der anschließende Rückbau von 2 temp. Baustraßen ist erfordlich sowie der Rückbau der bereits vorhandene asphaltierten Gehwegsüberfahrt und Wiederherstellung einer gepflasterten Gehwegsübefahrt. Im Herbst erfolgen die Strauch-, Stauden-, Hecken- und Baumpflanzungen sowie die Rasen- und Wiesenansaat.
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.