Depotneubau inkl. Umbau Bahnhof Bätterkinden (Rillenschienenweichen)

award_tenderAwardsimap.ch26227-02R(Regionalverkehr Bern-Solothurn AG (RBS)
Estimated value—
Deadline—
Competition11 participant
Lots00 lots
Quick actions

Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.

Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.

Receive alerts

Key information

Identifier
Contract type
—
Deadline
—
CPV codes
45234112 - Railway depot construction work34941800 - Railway points34946220 - Switch blades, crossing frogs, point rods and crossing pieces45234116 - Track construction works
Status
Awarded
Notice type
award_tenderAward
Source
Estimated value
—
Publication date
26 Oct 2026, 23:00

Overview

Der Regionalverkehr Bern Solothurn RBS plant in Bätterkinden den Bau einer Unterhalts- und Abstellanlage (Depot). Dieser Depotneubau ersetzt künftig die Anlagen in Solothurn und Worblaufen. Im Osten der geplanten Depotanlage befindet sich der bestehende Bahnhof Bätterkinden. Dieser soll im Zuge der Errichtung des Depots ebenfalls umgebaut werden. Des Weiteren werden die Aussenanlagen um das Depot z.B. als Abstell- und Dispositionsanlage neu gebaut. RBS beabsichtigt für die Abstell- und Dispositionsanlage die Weichen zu beschaffen. Details sind dem Werkvertrag mit seinen Anhängen zu entnehmen.

OAG 2.2.2 Schmalspurbahn

voestalpine Turnout Technology Zeltweg GmbH – Alpinestraße 1, 8740 Zeltweg – CHF 5542678.93 (MWST: full)

1

Die für den Zuschlag massgebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebots (Art. 51 Abs. 3 Bst. c IVöB) sind folgende: Das berücksichtigte Angebot erhielt 359 von maximal total 500 Punkten für die Erfüllung der Zuschlagskriterien. Es gab keine weiteren Angebote. Dem Angebot ist daher als einziges Angebot der Zuschlag zu erteilen. Das Angebot von Voestalpine erfüllt sämtliche Anforderungen.

26227-01, tender, 2025-11-03

Diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD), Reiterstrasse 11, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss die Bezeichnung der Parteien, einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Einer allfälligen Beschwerde kommt grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zu.

Contracting authorities1

Lots0

No lots recorded for this notice.

Documentation0

The source system does not support document syncing.

Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants1