26-417-FB Rottenverstärkung Fahrbahn
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Key information
Overview
Die SBB Infrastruktur benötigt für die Instandhaltung und den Ausbau ihres Netzes externe Unterstützung von Personal im Bereich Fahrbahn. Diese Ausschreibung dient der Auftragsvergabe für Personalverleihleistungen im Bereich Fahrbahn für 2 Jahre und 3 Optionen für je 1 weiteres Jahr. Die SBB AG vergibt den Zuschlag innerhalb der einzelnen Funktionen im Sinne des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) an mehrere Anbieterinnen. Je Funktion werden mindestens so viele Zuschläge erteilt, bis der ausgeschriebene Bedarf (FTE +25% gemäss Preisblatt) vergeben ist. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Absicherung von allfälligen Ressourcenengpässen, zusätzlich mit den nächstplatzierten Anbieterinnen Verträge abzuschliessen.
Die SBB Infrastruktur benötigt für die Instandhaltung und den Ausbau ihres Netzes externe Unterstützung von Personal im Bereich Fahrbahn für die "Region Mitte" (RME) mit folgenden Funktionen: - Polier: in - Vorarbeiter: in - Gleismonteur: in komplex - Gleismonteur: in - Gleismonteur: in Einsteiger: in Diese Ausschreibung dient der Auftragsvergabe für Personalverleihleistungen im Bereich Fahrbahn für 2 Jahre und 3 Optionen für je 1 weiteres Jahr. Die Anbieterin kann ein Gesamtangebot, ein Angebot für ein einzelnes oder für mehrere Lose und Teilangebote/einzelne Funktionen für ein oder mehrere Losen einreichen. Eine Funktion entspricht daher einem Teilangebot.
Die geografische "Region Mitte" ist in den Ausschreibungsbedingungen definiert
2027-07-01 bis 2029-12-31
2028-01-01 bis 2029-12-31
Ja Die Grundlaufzeit beträgt zwei Jahre und kann dreimal um ein Jahr verlängert werden. Optional sieht die SBB AG vor die Spesen als fixen Wert im Stundensatz zu vergüten.
Nein
Ja Anbieterinnen können einzelne oder mehrere Funktionen in einer oder mehreren Regionen anbieten.
Ja
gemäss Unterlagen Die Zuschlagskriterien sind in den auf SIMAP publizierten Ausschreibungsunterlagen aufgeführt.
Die Eignungskriterien sind in den auf SIMAP publizierten Ausschreibungsunterlagen aufgeführt.
Die SBB Infrastruktur benötigt für die Instandhaltung und den Ausbau ihres Netzes externe Unterstützung von Personal im Bereich Fahrbahn für die "Region Ost" (ROT) mit folgenden Funktionen: - Polier: in - Vorarbeiter: in - Gleismonteur: in komplex - Gleismonteur: in - Gleismonteur: in Einsteiger: in Diese Ausschreibung dient der Auftragsvergabe für Personalverleihleistungen im Bereich Fahrbahn für 2 Jahre und 3 Optionen für je 1 weiteres Jahr. Die Anbieterin kann ein Gesamtangebot, ein Angebot für ein einzelnes oder für mehrere Lose und Teilangebote/einzelne Funktionen für ein oder mehrere Losen einreichen. Eine Funktion entspricht daher einem Teilangebot.
Die geografische "Region Ost" ist in den Ausschreibungsbedingungen definiert
2027-07-01 bis 2029-12-31
2028-01-01 bis 2029-12-31
Ja Optional sieht die SBB AG vor die Spesen als fixen Wert im Stundensatz zu vergüten.
Nein
Ja Anbieterinnen können einzelne oder mehrere Funktionen in einer oder mehreren Regionen anbieten.
Ja Die Grundlaufzeit beträgt zwei Jahre und kann dreimal um ein Jahr verlängert werden.
gemäss Unterlagen Die Zuschlagskriterien sind in den auf SIMAP publizierten Ausschreibungsunterlagen aufgeführt.
Die Eignungskriterien sind in den auf SIMAP publizierten Ausschreibungsunterlagen aufgeführt.
Die SBB Infrastruktur benötigt für die Instandhaltung und den Ausbau ihres Netzes externe Unterstützung von Personal im Bereich Fahrbahn für die "Region Süd" (RSD) mit folgenden Funktionen: - Polier: in - Vorarbeiter: in - Gleismonteur: in komplex - Gleismonteur: in - Gleismonteur: in Einsteiger: in Diese Ausschreibung dient der Auftragsvergabe für Personalverleihleistungen im Bereich Fahrbahn für 2 Jahre und 3 Optionen für je 1 weiteres Jahr. Die Anbieterin kann ein Gesamtangebot, ein Angebot für ein einzelnes oder für mehrere Lose und Teilangebote/einzelne Funktionen für ein oder mehrere Losen einreichen. Eine Funktion entspricht daher einem Teilangebot.
Die geografische "Region Süd" ist in den Ausschreibungsbedingungen definiert.
2027-07-01 bis 2029-12-31
2028-01-01 bis 2029-12-31
Ja Optional sieht die SBB AG vor die Spesen als fixen Wert im Stundensatz zu vergüten.
Nein
Ja Anbieterinnen können einzelne oder mehrere Funktionen in einer oder mehreren Regionen anbieten.
Ja Die Grundlaufzeit beträgt zwei Jahre und kann dreimal um ein Jahr verlängert werden.
gemäss Unterlagen Die Zuschlagskriterien sind in den auf SIMAP publizierten Ausschreibungsunterlagen aufgeführt.
Die Eignungskriterien sind in den auf SIMAP publizierten Ausschreibungsunterlagen aufgeführt.
Die SBB Infrastruktur benötigt für die Instandhaltung und den Ausbau ihres Netzes externe Unterstützung von Personal im Bereich Fahrbahn für die "Region West" (RWT) mit folgenden Funktionen: - Polier: in - Vorarbeiter: in - Gleismonteur: in komplex - Gleismonteur: in - Gleismonteur: in Einsteiger: in Diese Ausschreibung dient der Auftragsvergabe für Personalverleihleistungen im Bereich Fahrbahn für 2 Jahre und 3 Optionen für je 1 weiteres Jahr. Die Anbieterin kann ein Gesamtangebot, ein Angebot für ein einzelnes oder für mehrere Lose und Teilangebote/einzelne Funktionen für ein oder mehrere Losen einreichen. Eine Funktion entspricht daher einem Teilangebot.
Die geografische "Region West" ist in den Ausschreibungsbedingungen definiert.
2027-07-01 bis 2029-12-31
2028-01-01 bis 2029-12-31
Ja Optional sieht die SBB AG vor, die Spesen als fixen Wert im Stundensatz zu vergüten.
Nein
Ja Anbieterinnen können einzelne oder mehrere Funktionen in einer oder mehreren Regionen anbieten.
Ja Die Grundlaufzeit beträgt zwei Jahre und kann dreimal um ein Jahr verlängert werden.
gemäss Unterlagen Die Zuschlagskriterien sind in den auf SIMAP publizierten Ausschreibungsunterlagen aufgeführt.
Die Eignungskriterien sind in den auf SIMAP publizierten Ausschreibungsunterlagen aufgeführt.
Die SBB Infrastruktur benötigt für die Instandhaltung und den Ausbau ihres Netzes externe Unterstützung von Personal im Bereich Fahrbahn für die "Region Schweiz" (CH) mit folgender Funktion: - Streckeninspektor:in Diese Ausschreibung dient der Auftragsvergabe für Personalverleihleistungen im Bereich Fahrbahn für 2 Jahre und 3 Optionen für je 1 weiteres Jahr. Die Anbieterin kann ein Gesamtangebot oder ein Teilangebot für die Funktion einreichen. Eine Funktion oder eine Teilmenge davon entspricht daher einem Teilangebot.
Die geografische "Region Schweiz" umfasst die Regionen RME, ROT, RSD, RWT und ist in den Ausschreibungsbedingungen definiert.
2027-07-01 bis 2029-12-31
2028-01-01 bis 2029-12-31
Ja Optional sieht die SBB AG vor, die Spesen als fixen Wert im Stundensatz zu vergüten.
Nein
Ja Anbieterinnen können einzelne oder mehrere Funktionen in einer oder mehreren Regionen anbieten.
Ja Die Grundlaufzeit beträgt zwei Jahre und kann dreimal um ein Jahr verlängert werden.
gemäss Unterlagen Die Zuschlagskriterien sind in den auf SIMAP publizierten Ausschreibungsunterlagen aufgeführt.
Die Eignungskriterien sind in den auf SIMAP publizierten Ausschreibungsunterlagen aufgeführt.
simap.ch (für registrierte Anbietende)
de, fr, it
Die Angebote sind ausschliesslich in SAP Ariba einzureichen.
Die Firma sichert zu, dass die der SBB AG überlassenen Leiharbeitenden in einem direkten Arbeitsverhältnis zur Firma stehen und der Firma nicht selbst von einem Dritten verliehen wurden. Die Firma darf der SBB AG keine bereits verliehenen Leiharbeitenden weiterverleihen. Unter- und Zwischenverleih im Sinne von Art. 26 Abs. 3 AVV sind ausgeschlossen.
Die Teilnahmebedingungen sind in den auf SIMAP publizierten Ausschreibungsunterlagen aufgeführt.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.