(25002) 609 Swiss Government Cloud
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Key information
Overview
Es soll die Cloud-Strategie der Bundesverwaltung vom 11. Dezember 2020 (SB020 - Cloud-Strategie der Bundesverwaltung) umgesetzt werden. Dazu wird diese Beschaffung im selektiven Verfahren nach Art. 19 BöB durchgeführt und in drei Lose aufgeteilt: - Los 1: Public Cloud «Global Reach» (Public Cloud mit globaler Datenhaltung) - Los 2: Public Cloud «Enhanced Data Governance» (Public Cloud mit ausschliesslicher Datenhaltung und -bearbeitung in der Schweiz) - Los 3: Private Cloud «On-Premise» (Private Cloud mit ausschliesslicher Datenhaltung und -bearbeitung in den Standorten der Bedarfsstelle) Um Ausfall- und Sicherheitsrisiken auf mehrere Anbieterinnen zu verteilen, die Versorgungssicherheit zu erhöhen und die Abhängigkeit von einzelnen Anbieterinnen zu reduzieren, verfolgt die Bedarfsstelle eine Mehrlieferanten-Strategie. Es werden insgesamt 5 Zuschläge (für Lose 1 und 2 je zwei Zuschläge und für Los 3 ein Zuschlag) an jeweils unterschiedliche Anbieterinnen zum Bezug von vorliegend ausgeschriebenen Cloud Services und verbundenen Leistungen vergeben. Zur Umsetzung dieses Ziels ist eine Loslimitierung im Sinne von Art. 32 Abs. 3 BöB vorgesehen. Weitergehende Informationen sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Im Rahmen dieses Loses werden Anbieterinnen gesucht für eine Public Cloud (NIST SP 800-145) mit umfangreichem Serviceportfolio und globaler Reichweite.
Cloud Services in den Rechenzentrums-Standorten des Cloud Providers weltweit; für die weiteren Leistungen, siehe Anhang 20 «Los 1: Lastenheft».
2027-09-01 bis 2034-08-31
2027-09-01 bis 2034-08-31
Ja Der Beschaffungsgegenstand in diesem Los umfasst ausschliesslich optionale Leistungspakete (OP): OP01: Cloud Services OP02: Schulungen OP03: Netzwerkanbindung
Nein
Ja Teilangebote innerhalb eines Loses sind nicht zugelassen.
Ja Einzelverträge können maximal für 7 Jahre (84 Monate) über die Dauer des jeweiligen Rahmenvertrages hinaus vereinbart werden.
gemäss Unterlagen
Die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Eignungskriterien müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation erfüllt und nachgewiesen werden, ansonsten wird nicht auf den Teilnahmeantrag eingegangen.
Im Rahmen dieses Loses werden Anbieterinnen für eine Public Cloud (NIST SP 800-145) gesucht, die erhöhte Governance-Anforderungen mit ausschliesslicher Datenhaltung- und bearbeitung in der Schweiz gewährleisten.
Cloud Services in den Rechenzentrums-Standorten des Cloud Providers in der Schweiz; für die weiteren Leistungen, siehe Anhang 40 «Los 2: Lastenheft».
2027-09-01 bis 2034-08-31
2027-09-01 bis 2034-08-31
Ja Der Beschaffungsgegenstand in diesem Los umfasst ausschliesslich optionale Leistungspakete (OP): OP01: Cloud Services OP02: Schulungen OP03: Netzwerkanbindung OP04: Professional Services
Nein
Ja Teilangebote innerhalb eines Loses sind nicht zugelassen.
Ja Einzelverträge können maximal für 7 Jahre (84 Monate) über die Dauer des jeweiligen Rahmenvertrages hinaus vereinbart werden.
gemäss Unterlagen
Die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Eignungskriterien müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation erfüllt und nachgewiesen werden, ansonsten wird nicht auf den Teilnahmeantrag eingegangen.
Im Rahmen dieses Loses werden Anbieterinnen für den Aufbau und Betrieb einer Private Cloud On-Premise (NIST SP 800-145) in den Bundesrechenzentren gesucht.
Cloud Services in den Rechenzentrums-Standorten der Bedarfsstelle; für die weiteren Leistungen, siehe Anhang 60 «Los 3: Lastenheft».
2027-09-01 bis 2034-08-31
2027-09-01 bis 2034-08-31
Ja Der Beschaffungsgegenstand in diesem Los umfasst folgende optionale Leistungspakete (OP): OP01: Cloud Services OP02: Cloud Infrastruktur OP03: Schulungen OP04: Professional Services OP05: Edge Devices
Nein
Ja Teilangebote innerhalb eines Loses sind nicht zugelassen.
Ja Einzelverträge können maximal für 7 Jahre (84 Monate) über die Dauer des jeweiligen Rahmenvertrages hinaus vereinbart werden.
gemäss Unterlagen
Die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Eignungskriterien müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation erfüllt und nachgewiesen werden, ansonsten wird nicht auf den Teilnahmeantrag eingegangen.
CPC b7f1e45b-1fe5-4e19-8cbb-98006291267d Datenverarbeitung und verbundene Dienstleistungen
simap.ch (für registrierte Anbietende) Vertrauliche Ausschreibungsunterlagen sind in der Geheimhaltungsverpflichtung (Anhang 06) aufgelistet. Um Zugang zu diesen Unterlagen zu erhalten, muss die Anbieterin die Geheimhaltungsverpflichtung (Anhang 06) rechtsgültig unterzeichnen und an die Beschaffungsstelle per E-Mail: [email protected] retournieren. Die Anbieterin erhält Zugang zu den vertraulichen Unterlagen nach Eingang und Kontrolle der rechtsgültig unterzeichneten Geheimhaltungsverpflichtung. Es liegt in der Verantwortung der Anbieterin, diese Unterlagen rechtzeitig anzufordern.
de, fr, en, it
30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in Schweizer Franken (CHF), US-Dollar (USD) oder Euro (EUR), zuzüglich MWST. Die korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung finden Sie auf folgender Webseite: https://www.efv.admin.ch/efv/de/home/efv/erechnung/aktuell.html
Für die Lose 1, 2 und 3 gelten die Bestimmungen der jeweiligen Rahmenverträge sowie, abhängig von der Art der zu beschaffenden Leistungen, die folgenden «Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes: • Anhang 02: AGB für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe 2024) • Anhang 03: AGB für IT-Werkverträge und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe 2024) • Anhang 04: AGB für Informatikdienstleistungen (Ausgabe 2024) • Anhang 05: AGB für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe 2024)
Zieht die Anbieterin zur Leistungserfüllung Subunternehmerinnen bei, übernimmt sie die Gesamtverantwortung. Sie führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Betreffend die charakteristischen Leistungen wird auf den Beschrieb im übergeordneten Lastenheft, Ziffer 5.3.5, verwiesen.
Hinweise zur Angebotserstellung 1. Nur präqualifizierte Anbieterinnen sind berechtigt, ein Angebot einzureichen. Sie erhalten eine entsprechende Einladung und können auch nur für jenes Los ein Angebot einreichen, für das sie präqualifiziert sind. 2. Sollten sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können diese innerhalb der Fristen gemäss Ziff. 5.1.3.2 des übergeordneten Lastenhefts eingereicht werden. 3. Das Angebot muss neben den sonstigen formellen und materiellen Vorgaben zwingend die vorgegebene Struktur gemäss Ziff. 7.2 des betreffenden losspezifischen Lastenhefts einhalten. 4. Zum Angebot müssen das losspezifische Angebotsformular, das losspezifische Preisblatt und der losspezifische Anforderungskatalog zur Angebotsphase vollständig ausgefüllt eingereicht werden. Die darin verlangten Nachweise und zusätzlichen Angaben sind wie in den Anforderungskatalogen beschrieben beizulegen. Loslimitierung nach Art. 32 Abs. 3 BöB Es ist eine Loslimitierung im Sinne von Art. 32 Abs. 3 BöB vorgesehen. Die Loslimitierung wird im Rahmen der Präqualifikationsphase angewandt. Den Anbieterinnen steht es für die Präqualifikation frei, Teilnahmeanträge für ein Los oder für mehrere Lose einzureichen. Werden mehrere Teilnahmeanträge eingereicht, so muss die Anbieterin ihre Priorisierung pro Los festlegen. Diese Loslimitierung gilt unabhängig davon, ob eine Anbieterin als Einzelanbieterin oder als Subunternehmerin einer anderen Anbieterin auftritt: • Eine Anbieterin sowie deren verbundenen Unternehmen können nur für ein Los präqualifiziert werden und ein Angebot einreichen bzw. einen Zuschlag erhalten. • Eine Anbieterin, die einen Teilnahmeantrag einreicht, darf weder im selben Los noch in einem anderen Los zugleich als Subunternehmerin einer anderen Anbieterin mitwirken, ausser für Nebenleistungen. Anbieterinnen sowie deren verbundenen Unternehmen müssen sich somit bereits in der Präqualifikationsphase entscheiden, ob sie sich als Anbieterin oder Subunternehmerin konstituieren. Nachselektion (Angebotsphase) Eine Nachselektion in der Angebotsphase erfolgt in folgenden zwei Fällen: • Vor Öffnung der Angebote: Sofern in den Losen 1 oder 2 nicht mindestens 4 bzw. im Los 3 nicht mindestens 3 Angebote eingegangen sind, werden diejenige Anbieterinnen nachträglich zur Abgabe eines Angebots eingeladen, welche im Rahmen der Präqualifikation für das entsprechende Los von allen nicht-präqualifizierten Anbieterinnen die höchsten Punktzahlen erreicht haben, und in keinem anderen Los präqualifiziert wurden. Diese Nachselektion findet statt, bis in den Losen 1 und 2 jeweils bis zu 4 bzw. im Los 3 bis zu 3 Angebote zur Öffnung vorliegen, sofern genügend nicht-präqualifizierten Anbieterinnen zur Verfügung stehen. Eine allfällige im Teilnahmeantrag angegebene Priorisierung bleibt bei der Nachselektion unberücksichtigt. Die Öffnung der Angebote erfolgt erst, nachdem auch die Angebote der nachselektierten Anbieterinnen eingegangen sind. • Nach Öffnung der Angebote: Sofern nach der Öffnung der Angebote mehr als ein Angebot in einem Los ungültig ist bzw. ausgeschlossen werden muss, werden diejenigen Anbieterinnen nachträglich zur Abgabe eines Angebots eingeladen, welche im Rahmen der Präqualifikationsphase für das entsprechende Los von allen nicht-präqualifizierten Anbieterinnen die höchsten Punktzahlen erreicht haben, und in keinem anderen Los präqualifiziert wurden. Diese Nachselektion findet statt, bis in den Losen 1 und 2 jeweils bis zu 4 bzw. im Los 3 bis zu 3 Angebote zur Bewertung vorliegen, sofern genügend nicht-präqualifizierte Anbieterinnen zur Verfügung stehen. Eine allfällige im Teilnahmeantrag angegebene Priorisierung bleibt bei der Nachselektion unberücksichtigt. Das Evaluationsverfahren wird bis zum Eingang der nachselektierten Angebote ausgesetzt. In beiden Fällen (Nachselektion vor und nach Angebotsöffnung) erhalten die nachselektierten Anbieterinnen eine gleich lange Frist wie die übrigen Anbieterinnen im entsprechenden Los zur Einreichung eines Angebots. Rahmenvertrag Die in den Anhängen zu den spezifischen Lastenheften enthaltenen Entwürfe für die Beschaffungsverträge sind für alle Anbieterinnen verbindlich. Sie erlauben der Vergabestelle den fairen Vergleich und die rechtsgleiche Bewertung der in der Angebotsphase eingereichten Angebote. Sollte eine Anbieterin ausnahmsweise und aus zwingenden Gründen eine Anpassung einer einzelnen Bestimmung des jeweiligen Beschaffungsvertrags vorschlagen, so ist sie gehalten, die ursprüngliche im entsprechenden Entwurf bekannt gegebene Bestimmung, den Anpassungsvorschlag im Überarbeitungsmodus und eine Begründung des Vorschlags im Teilnahmeantragsformular zum jeweiligen Lastenheft einzutragen. Auf pauschale Vorbehalte oder unspezifische Vorschläge wird nicht eingetreten. Ein allfälliger Verweis auf Anbieterverträge ist unbeachtlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Änderungsvorschläge abzulehnen und Anbieterinnen gegebenenfalls aus dem Verfahren auszuschliessen, soweit deren Vorschläge den berechtigten Interessen der Vergabestelle zuwiderlaufen oder die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben behindern oder erschweren. Die Bereinigung und Finalisierung der Verträge erfolgt in der Präqualifikationsphase. Zu diesem Zweck wird die Vergabestelle mit denjenigen Anbieterinnen, die nach einer ersten Bereinigung und Bewertung ihrer Teilnahmeanträge für eine Selektion und Zulassung zur Angebotsphase realistischerweise in Frage kommen, allfällige begründete Vorbehalte besprechen und bereinigen. Die derart bereinigten Beschaffungsverträge werden wiederum allen Anbieterinnen, die nach einer ersten Bereinigung und Bewertung ihrer Teilnahmeanträge für eine Selektion und Zulassung zur Angebotsphase realistischerweise in Frage kommen, zugestellt und sind paraphiert zu retournieren. Sie bilden die Grundlage für deren Angebote. In der Angebotsphase und nach dem Zuschlag finden keine Vertragsanpassungen mehr statt.
Die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Teilnahmebedingungen müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation erfüllt und nachgewiesen werden, ansonsten wird nicht auf den Teilnahmeantrag eingegangen.
https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:728949-2026:HTML:DE:HTML
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.