B123 Mauthausener Straße – Tragwerkstausch Donaubrücke Mauthausen – AdB
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Key information
Overview
Bereitstellung von Aufsichtsorganen des Bahnbetreibers (AdB) im Zusammenhang mit Bauarbeiten des Tragwerkstauschs der bestehenden Donaubrücke Mauthausen.
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: Vergabebekanntmachung – allgemeine Richtlinie, Standardregelung Formulartyp: Ergebnis Kennung des Verfahrens: 7c921571-fe74-42d2-bb61-fd172691accb Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9110002556748,_9110010739201_29_20261009155400 Version der Bekanntmachung: 01 Interne Kennung: AdB, B123.02A Donau bei Mauthausen, B123.02 Vorlandbrücke, km 4,600
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Auftraggeberin stellt klar, dass ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung gemäß § 37 Abs 1 Z 3BVergG 2018 aus technischen Gründen bzw. aufgrund ausschließlicher Rechte durchgeführt wurde. Rechtsgrundlage des Verfahrens: Richtlinie 2014/24/EU Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist Sonstige Begründung: Bei dem gegenständlichen Projekt handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt der beiden Länder NÖ und OÖ. Im Zuge der geplanten Bauarbeiten sind Sperren der ÖBB erforderlich. Für die Durchführung der gegenständlichen Arbeiten im Gefahrenbereich von Eisenbahnanlagen ist die Beistellung eines Aufsichtsorgans des Bahnbetreibers (AdB) erforderlich. Gemäß den für die ÖBB-Infrastruktur AG geltenden eisenbahnbetrieblichen Regelwerken muss das Aufsichtsorgan des Bahnbetreibers ein Mitarbeiter der ÖBB-Infrastruktur AG sein. Darüber hinaus sind besondere eisenbahnbetriebliche Qualifikationen und einschlägige Praxiserfahrungen nachzuweisen. Aufgrund dieser organisatorischen und sicherheitsrechtlichen Vorgaben kann die Leistung ausschließlich durch die ÖBB-Infrastruktur AG erbracht werden. Andere Unternehmen verfügen weder über die erforderliche betriebliche Stellung noch über die Befugnis, ein Aufsichtsorgan des Bahnbetreibers für das betroffene Eisenbahninfrastrukturunternehmen zu stellen. Es bestehen daher keine vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen. Die Voraussetzungen für eine Vergabe gem. § 37 Abs. 1 Z 3 BVergG 2018 sind erfüllt, da die Leistung aus technischen und betrieblichen Gründen nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht werden kann.
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 406877.56 Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Bereitstellung von Aufsichtsorganen des Bahnbetreibers (AdB) im Zusammenhang mit Bauarbeiten des Tragwerkstauschs der bestehenden Donaubrücke Mauthausen. Interne Kennung: AdB, B123.02A Donau bei Mauthausen, B123.02 Vorlandbrücke, km 4,600 Erfüllungsort: Österreich Datum des Beginns: 2028-05-20+02:00 Enddatum der Laufzeit: 2028-08-19+02:00 Zusätzliche Informationen: Ort der Leistungserbringung: 4310 Mauthausen